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Fehlerhafte Berechnung bei Kirchenaustritt

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Fehlerhafte Berechnung bei Kirchenaustritt

    Freibetrag wurde nicht ausgeschöpft,
    habe ich falsch so interpretiert, als wäre ein Freistellungsauftrag erteilt.

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Fehlerhafte Berechnung bei Kirchenaustritt

    Hallo,

    natürlich muss,(soll) das erklärt werden.
    Ich will doch die einbehaltene Steuer und Soli zurück.

    Gruß FIGUL

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Fehlerhafte Berechnung bei Kirchenaustritt

    Erträge unter Freibetragsgrenze, KiSt wurde nicht abgeführt
    In diesem Fall muss doch auch nichts erklärt werden.

    Tatsache ist: In bestimmten Fällen funktioniert die Vorausberechnung, in anderen leider nicht.

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Fehlerhafte Berechnung bei Kirchenaustritt

    Hallo,

    habe Erklärung (Einzel) angelegt mit Anlage KAP (kirchensteuerpflichtig, Freibetrag wurde nicht ausgeschöpft,
    Erträge unter Freibetragsgrenze, KiSt wurde nicht abgeführt)
    Berechnung erfolgte ohne Probleme und RICHTIG

    Gruß FIGUL

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Fehlerhafte Berechnung bei Kirchenaustritt

    Finde es nur interessant, dass durch die Anlage KAP auch die sonstigen Berechnung (Anlage N) auf einmal falsch berücksichtigt werden.
    Da die Fehler bei der Vorausberechnung mit Anlage KAP bei mir dazu führen, dass überhaupt keine Berechnung mehr möglich ist, habe ich meinen gestrigen Test natürlich mit einer Erklärung ohne Anlage KAP gemacht.

    Da muss man ja erst mal drauf kommen, dass da ein Zusammenhang besteht.


    https://www.elster.de/anwenderforum/...l=1#post189563

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  • Caredon
    antwortet
    AW: Fehlerhafte Berechnung bei Kirchenaustritt

    Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
    Ja, sieht danach aus, da im ElsterFormular die Berechnung der Anlage Kap noch nicht (richtig) funktioniert.

    Die Steuererklärung kannst du trotzdem abschicken, da im Finanzamt das ganze richtig berechnet wird.
    Danke. Finde es nur interessant, dass durch die Anlage KAP auch die sonstigen Berechnung (Anlage N) auf einmal falsch berücksichtigt werden.
    Dann hoffe ich mal, dass unser Liebes Kirchensteueramt richtig rechnen kann.

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  • Elster-Tester
    antwortet
    AW: Fehlerhafte Berechnung bei Kirchenaustritt

    Ja, sieht danach aus, da im ElsterFormular die Berechnung der Anlage Kap noch nicht (richtig) funktioniert.

    Die Steuererklärung kannst du trotzdem abschicken, da im Finanzamt das ganze richtig berechnet wird.
    Zuletzt geändert von Elster-Tester; 23.03.2015, 19:49.

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  • Caredon
    antwortet
    AW: Fehlerhafte Berechnung bei Kirchenaustritt

    Neu erstellen der Erklärung hat auch nichts gebracht, konnte aber zumindest die Quelle des Fehlers einschränken.
    Der Fehler tritt nur mit Anlage "KAP" auf. Löschen der beiden KAP-Anlagen, und die KiSt-freien Monate werden richtig berücksichtigt.
    Mit den 3 Haken am Anfang der Anlage (Günstiger Prüfung, Überprüfung der Kapitalerträge, Kirchensteuerpflichtig) habe ich mal gespielt, was aber auch keinen Einfluss hat.

    Also doch ein Elstert-Bug?

    Danke und Gruß
    Sven

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  • Caredon
    antwortet
    AW: Fehlerhafte Berechnung bei Kirchenaustritt

    @Charlie: trotzdem danke.
    @Basteltp: neu erstellen hatte ich auch schon überlegt, würde mir aber gerne die Arbeit ersparen :-(

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  • Basteltyp
    antwortet
    AW: Fehlerhafte Berechnung bei Kirchenaustritt

    Hallo,
    ein Versuch wäre eine neue Steuerdatei zu erstellen, um eine zickende Konstellation zu umgehen.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Fehlerhafte Berechnung bei Kirchenaustritt

    Ein bayerischen FA hab ich sowieso drin, aber werde auch mal mit dem Bundesland spielen.
    Vergiss es! Ich habe Bayern empfohlen, weil ich selbst ein Bayer. Finanzamt eingestellt habe. Evangelisch usw. bringt auch keine Änderung, das habe ich schon getestet.

    Warum bei mir der kirchensteuerpflichtige Zeitraum korrekt angegeben wird und bei dir nicht, keine Ahnung??

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  • Caredon
    antwortet
    AW: Fehlerhafte Berechnung bei Kirchenaustritt

    Nur "Evangelisch" ist eigentlich schon die richtige Einstellung, aber ich werd's später mal ausprobieren. Wobei Elster ja dann zumindest mein "röm.kath." anwenden müsste.
    Ein bayerischen FA hab ich sowieso drin, aber werde auch mal mit dem Bundesland spielen.
    Danke für die Mühe.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Fehlerhafte Berechnung bei Kirchenaustritt

    Ich habe jetzt noch mit unterschiedlichen Konfessionen (römisch-katholisch und evangelisch-lutherisch) getestet, lief aber auch fehlerfrei durch.

    Nachdem "evangelisch-lutherisch" seit der Version 16.1 wieder zur Auswahl steht, würde ich von nur evangelisch mal wieder auf evangelisch-lutherisch umswitchen.

    Wenn das auch nichts hilft, würde ich mal versuchsweise ein Finanzamt in Bayern auswählen (Steuernummer und Finanzamt ändern). Vielleicht klappt die Berechnung bei einigen Bundesländern und bei anderen nicht.

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  • Caredon
    antwortet
    AW: Fehlerhafte Berechnung bei Kirchenaustritt

    Bei mir leider nicht. Ich habe jetzt "nicht KiSt pflichtig" für uns beide ab Juli angegeben, was zu folgendem Ergebnis führt:
    Bemessungsgrundlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . xx.207
    auf den kirchenangehörigen Ehemann entfallen . . . . . . . . . xx.986
    davon 8 v.H. römisch-katholische Kirchensteuer . . . . . . . . xx.278,88
    auf die kirchenangehörige Ehefrau entfallen . . . . . . . . . . . xx.221
    davon 8 v.H. evangelische Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . xx,68

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Fehlerhafte Berechnung bei Kirchenaustritt

    Die Leerfeldauswahl wird als Fehler beanstandet, die Einträge " nicht kirchensteuerpflichtig" oder "keine Religion" führen zum jeweils gleichen richtigen Ergebnis.

    In der Vorausberechnung sieht das dann so aus:

    Berechnung der Kirchensteuer
    ....
    Bemessungsgrundlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . XX.235
    auf den kirchenangehörigen Ehemann entfallen . . . . . . . . . . . . . . . . XX.235
    davon 8 v.H. römisch-katholische Kirchensteuer
    für die Monate Januar bis Juni . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . X69,40
    auf die kirchenangehörige Ehefrau entfallen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0
    davon 8 v.H. römisch-katholische Kirchensteuer
    für die Monate Januar bis Juni . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .0,00

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