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zeitanteiliger Kinderfreibetrag 2014

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  • NaFo
    antwortet
    AW: zeitanteiliger Kinderfreibetrag 2014

    Alles klar - vielen Dank!

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: zeitanteiliger Kinderfreibetrag 2014

    Eine zeitanteilige Berücksichtigung würde nur erfolgen, wenn sich der Kinderfreibetrag auch direkt auf die Einkommensteuer auswirken würde.
    Gut zu wissen! Wenn man zu denen gehört, bei denen diese unmittelbaren Auswirkungen gegeben sind, hat man das so nicht im Focus.

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  • UserElster
    antwortet
    AW: zeitanteiliger Kinderfreibetrag 2014

    Der Kinderfreibetrag wird bei der Berechnung der Zuschlagsteuern (Solizuschlag, Kirchensteuer) immer ganzjährig berücksichtigt, auch wenn der Anspruch nur für einen Teil des Jahres besteht.

    Eine zeitanteilige Berücksichtigung würde nur erfolgen, wenn sich der Kinderfreibetrag auch direkt auf die Einkommensteuer auswirken würde.

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  • NaFo
    antwortet
    AW: zeitanteiliger Kinderfreibetrag 2014

    Dann habe ich mich unglücklich ausgedrückt.

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  • Kontierung
    antwortet
    AW: zeitanteiliger Kinderfreibetrag 2014

    nein, das nicht, jedoch die Erklärung für EINE Freundin!

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  • NaFo
    antwortet
    AW: zeitanteiliger Kinderfreibetrag 2014

    Wenn ich nur bzgl einer (!) Eingabe im Formular hinsichtlich der Anlage Kind gefragt werde, sehe ich das nicht als Steuerberatung.
    Und die Frage kam auch nur, weil bei ihr der FB ganzjährig berechnet wurde.

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  • Elster-Tester
    antwortet
    AW: zeitanteiliger Kinderfreibetrag 2014

    Zitat von NaFo Beitrag anzeigen
    (Info am Rande: das betrifft eine Steuererklärung einer Freundin, die mich um Rat gefragt hat. Konnte ihr auf Anhieb nicht helfen und habe bei meiner Steuererklärung rumprobiert und komme auf das gleiche Ergebnis [KinderFreibetrag ganzjährig]. Zweifle langsam an mir selber...)
    Info am Rande :
    http://www.finanzen.sachsen.de/1272.html
    Das Steuerberatungsgesetz ist dir bekannt?

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  • NaFo
    antwortet
    AW: zeitanteiliger Kinderfreibetrag 2014

    meines Erachtens habe ich alle "richtig" eingetragen - auch schon mehrere Szenarien durchgespielt... leider immer mit gleichem Ergebnis (50% Kinderfeibetrag für das ganze Jahr)...

    - - - Aktualisiert - - -

    ja, KiGeld 368 Euro eigegeben.
    Kind ist volljährig (20 Jahre) - kein Anspruch auf KiGeld ab 1.5., deshalb Eintragungen bis 30.04. (Berufsausbildung und diverse andere Spielereien, welche ich dann aufgrund des falschen Freibetrages durchgeführt habe).
    Egal was ich mache -> Freibetrag ganzjährig...
    Außer natürlich, ich entferne Anlage Kind

    (Info am Rande: das betrifft eine Steuererklärung einer Freundin, die mich um Rat gefragt hat. Konnte ihr auf Anhieb nicht helfen und habe bei meiner Steuererklärung rumprobiert und komme auf das gleiche Ergebnis [KinderFreibetrag ganzjährig]. Zweifle langsam an mir selber...)

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: zeitanteiliger Kinderfreibetrag 2014

    Weiß ich leider nicht auf Anhieb! Das Kind ist schon volljährig? Das Geburtsdatum ist korrekt eingegeben?

    Kindergeldanspruch: 368

    In Zeile 16 steht: 01012014 30042014

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  • NaFo
    hat ein Thema erstellt zeitanteiliger Kinderfreibetrag 2014.

    zeitanteiliger Kinderfreibetrag 2014

    Hallo,
    egal wie ich es drehe und wende... Kinderfreibetrag steht zu 50% (ein Elternteil) zu, jedoch nur bis einschließlich April 2014 und mir berechnet es trotzdem den Freibetrag für das ganze Jahr.
    Demzufolge geht mir meine Steuerberechnung nicht korrekt auf?
    Eintragung: Kindergeld für 4 Monate zu 50%
    Eintragung: Ausbildung 01.01.-30.04.2014
    Was mache ich falsch?
    Danke vorab.
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