AW: Verpflegungskosten- pauschale (Streuerklärung 2014)
Hat alles nichts mit Elster zu tun!
Lies mal das nachstehend verlinkte Anwendungsschreiben. Dann wirst du mehr wissen, wie das bei Leiharbeitern mit der 1. Tätigkeitsstätte und der Auswärtstätigkeit ist.
Steuerberatung können und dürfen wir hier nicht leisten!
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&...89947451,d.d2s
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Verpflegungskosten- pauschale (Streuerklärung 2014)
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AW: Verpflegungskosten- pauschale (Streuerklärung 2014)
Wir befinden uns hier immerhin in einem Softwareforum. Trotzdem: wenn Du oben rechts im Suchfenster Zeitarb* eingibst, dann wirst Du was finden.
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Verpflegungskosten- pauschale (Streuerklärung 2014)
Hallo,
ich bin ganzjährig im Einsatz beim Kunden vor Ort (Arbeitnehmerüberlassung), also täglich 8 Stunden (256 Tage im Jahr). Ein Kollege sagte mir, ich kann die Verpflegungskosten
in der Einkommenssteuererklärung angeben, und das würde ca. 350-400 Rückerstattung bringen. Er meinte was von 2-3 € pro Tag, ich lass in einer Tabelle im Internet was von 6.- € pro Tag...
Habe mir bereits von meiner eigenen Firma dies schriftlich bestätigen lassen (den Einsatz beim Kunden), mit dem Zusatz "Für diese Einsätze wurden keinerlei steuerfreie Zuwendungen bezahlt."
1. Wo und wie gebe ich das im Elster ein?
Ist es der Punkt 49-57 "Werbungskosten: Auswärtstätikeit" ?
Wenn ja, wo genau muss ich was angeben? bzw. welche € Beträge sind das pro Tag?
2. Kann die Entfernungspauschale (31.) zusätzlich zu den Verpflegungskosten angegeben werden? Da ich die Anreisekosten zu dem Kunden (Arbeitsstätte) selber trage.
Besten DANK!
Grüße
Sisifus
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