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Anlage Kind - rückwirkende Vaterschaft

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Anlage Kind - rückwirkende Vaterschaft

    Zitat von 4711_li Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ich habe beim Finanzamt die Auskunft für Unterhalt Kind als nur zahlender Vater bekommen. Es wäre nicht absetzbar. Das ist wohl dann falsch? Wo kann ich die Unterhaltszahlungen geltend machen? Danke für Hilfe
    Hallo 4711_li,

    warum solltest du beim Finanzamt eine falsche Auskunft bekommen ? Das Finanzamt kann natürlich nur die Auskünfte geben, entsprechend wie der Sachverhalt geschildert wird.
    Hast du dich mit FIGUL Antwort auseinandergesetzt -> du füllst die Anlage Kind aus.

    Tschüß

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Anlage Kind - rückwirkende Vaterschaft

    Hallo,
    @Charlie24

    Na dann kläre mal den TE auf und entwirre seine Verwirrtheit

    Gruß FIGUL

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Anlage Kind - rückwirkende Vaterschaft

    Du hast Anspruch auf das halbe KG
    Solche Antworten können einen unterhaltspflichtigen Vater eher verwirren.

    Denn die steuerliche Berücksichtigung des halben Kindergeldanspruchs und des halben Kinderfreibetrags beim Vater heißt ja nicht, dass er,
    vom halben Kinderfreibetrag beim Soli und (der Kirchensteuer) einmal abgesehen, tatsächlich eine Steuervergünstigung oder gar das halbe Kindergeld bekommt.

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Anlage Kind - rückwirkende Vaterschaft

    Hallo,
    Zitat. Wo kann ich die Unterhaltszahlungen geltend machen? Danke für Hilfe

    Nirgends. Dafür füllst du die Anlage Kind aus. Du hast Anspruch auf das halbe KG

    Gruß FIGUL

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  • 4711_li
    antwortet
    AW: Anlage Kind - rückwirkende Vaterschaft

    Hallo,

    ich habe beim Finanzamt die Auskunft für Unterhalt Kind als nur zahlender Vater bekommen. Es wäre nicht absetzbar. Das ist wohl dann falsch? Wo kann ich die Unterhaltszahlungen geltend machen? Danke für Hilfe

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Anlage Kind - rückwirkende Vaterschaft

    Unter bestimmten Voraussetzungen wird es eine Änderungsmöglichkeit für 2012 und 2013 geben, da weiß Dein steuerlicher Berater mehr.

    Die andere frage ist, ob sich das viel steuerlich auswirken wird, denn die Günstigerprüfung kann ja zum Ergebnis kommen, dass der KindergeldANSPRUCH günstiger ist als der Ansatz eines Kinderfreibetrags. Lediglich beim Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer wird sich sicherlich eine Auswirkung ergeben, wenn auch meist im überschaubaren Bereich.

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  • Kontierung
    antwortet
    AW: Anlage Kind - rückwirkende Vaterschaft

    Hallo,
    hier sollte doch besser ein/e Fachkundige/r Anwalt beauftragt werden, in einem Forum zur Anwendung Elster wird sich das nicht lösen lassen

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  • Scatan
    antwortet
    AW: Anlage Kind - rückwirkende Vaterschaft

    Ja sicher ist es normal, dass das Kindergeld an die Mutter geht.
    Meine Frage war aber wie es sich verhält mit der steuerrechtlichen Berücksichtigung. Kann er das Kind erst ab 2014. berücksichtigen oder können wir es auch rückwirkend für die Jahre 2013 und 2012 geltend machen?

    Und ist es möglich, dass die Unterhaltsnachzahlung steuerlich berücksichtigt wird?

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Anlage Kind - rückwirkende Vaterschaft

    Zitat von Scatan Beitrag anzeigen
    da für ihn das Kindergeld erst seit 2014 berücksichtigt wird und vorher vollständig an die Mutter des Kindes ging
    Ist das nicht der Standardfall, dass das Kindergeld vollständig an die Mutter geht, aber trotzdem beim Vater berücksichtigt wird?

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  • Scatan
    hat ein Thema erstellt Anlage Kind - rückwirkende Vaterschaft.

    Anlage Kind - rückwirkende Vaterschaft

    Hallo zusammen,

    wir haben folgendes Problem:
    Mein Partner hat erfahren, dass er eine fast 3 Jahre alte Tochter hat für die er nun Unterhalt zahlt und auch rückwirkend zahlen musste (ca. 1 Jahr, weil sich die Klärung der Vaterschaft verzögert hat).

    Im Netz habe ich nun gelesen, dass man die Vaterschaft auch rückwirkend steuerlich geltend machen kann.

    Nun ist meine Frage, bis wann wir diese rückwirkend gelten machen können (etwa bis einschließlich 2012 als die Kleine geboren wurde?) und wie es sich dann mit der Kindergeldanrechnung verhält, da für ihn das Kindergeld erst seit 2014 berücksichtigt wird und vorher vollständig an die Mutter des Kindes ging.

    Für eure Hilfe danke ich euch schon jetzt.
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