AW: einmal einzeln/zusammen veranlagt, immer einzeln/zusammen veranlagt ?
Hallo,
>>>- Was sind nochmal dem Progressionsvorbehalt unterliegende Einkünfte?
Das sind Einkünfte die selbst steuerfrei sind, aber trotzdem den Steuersatz erhöhen. Beispiele dafür sind Lohnersatzleistungen (Elterngeld, Arbeitslosengeld 1, Krankengeld, Insolvenzgeld etc.), oder Einkünfte im Ausland die schon dort versteuert wurden (je nach Doppelbesteuerungsabkommen).
>>>- wir hatten Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit (ich: > EÜR > Anlage S) sowie aus Lohn (sie: > Anlage N). Sonst nüschte.
OK. Und dann ist es für mich sehr unwahrscheinlich, dass die Zusammenveranlagung schlechter sein soll.
>>>Wenn sich jemand nachhaltig interessiert, kann ich auch Zahlen rausrücken ...
Wenn du willst kann ich mal drüber schauen.
Du kannst mir auch die elfo-3 Dateien schicken, wenn du magst (persönliche Daten kannst du ja löschen). Email: reckoner@online.de
Stefan
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einmal einzeln/zusammen veranlagt, immer einzeln/zusammen veranlagt ?
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AW: einmal einzeln/zusammen veranlagt, immer einzeln/zusammen veranlagt ?
Zitat von reckoner Beitrag anzeigenHallo,
>>>Ich bin freiberuflich tätig, sie ist Lohnempfängerin, Verkäuferin.
Unter diesen Voraussetzungen musst du uns mal erklären, warum die Zusammenveranlagung schlechter sein soll. Das kann nämlich eigentlich nichte sein (aber man lernt ja nie aus).
Zitat von reckoner Beitrag anzeigenGab es Lohnersatzleistungen, oder andere dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte?
Stefan
- Was sind nochmal dem Progressionsvorbehalt unterliegende Einkünfte?
- wir hatten Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit (ich: > EÜR > Anlage S) sowie aus Lohn (sie: > Anlage N). Sonst nüschte.
Wenn sich jemand nachhaltig interessiert, kann ich auch Zahlen rausrücken ...
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AW: einmal einzeln/zusammen veranlagt, immer einzeln/zusammen veranlagt ?
Hallo,
>>>Ich bin freiberuflich tätig, sie ist Lohnempfängerin, Verkäuferin.
Unter diesen Voraussetzungen musst du uns mal erklären, warum die Zusammenveranlagung schlechter sein soll. Das kann nämlich eigentlich nicht sein (aber man lernt ja nie aus).
Gab es Lohnersatzleistungen, oder andere dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte?
StefanZuletzt geändert von reckoner; 03.04.2017, 09:41.
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AW: einmal einzeln/zusammen veranlagt, immer einzeln/zusammen veranlagt ?
Man kann sich jedes Jahr neu entscheiden. Ich hoffe aber, mit der Erkenntnis, dass die Einzelveranlagung günstiger ist, bist du dir sicher.
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pianoman38 hat ein Thema erstellt einmal einzeln/zusammen veranlagt, immer einzeln/zusammen veranlagt ?.einmal einzeln/zusammen veranlagt, immer einzeln/zusammen veranlagt ?
Moin,
Meine Frau und ich möchten die Einkommensteuererklärung 2014 machen.
(Wir haben am 13.05.2014 geheiratet. Ich bin freiberuflich tätig, sie ist Lohnempfängerin, Verkäuferin. Wir wohnen zusammen und haben keine Kinder.)
Die Einkommensteuererklärung habe ich nun per ElsterFormular gemacht: Hauptvordruck, Anlage S, Anlage N, Anlage Vorsorgeaufwand.
Ich habe sowohl Option Zusammenveranlagung als auch Einzelveranlagung durchgespielt, letzteres ist offenbar etwas günstiger.
Kann man von Jahr zu Jahr beliebig zwischen beiden Optionen wechseln? Oder gibt es eine Regelung wie z.B. "einmal einzeln/zusammen veranlagt, immer einzeln/zusammen veranlagt" o.ä.?
Danke & Frohe Pfingsten
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