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einmal einzeln/zusammen veranlagt, immer einzeln/zusammen veranlagt ?

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  • hirrsson
    antwortet
    AW: einmal einzeln/zusammen veranlagt, immer einzeln/zusammen veranlagt ?

    Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
    Hallo hirrson,
    ja du kannst jederzeit wechseln, es empfiehlt sich natürlich vorher das durchzurechnen was ist günstiger.
    Super - vielen Dank

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: einmal einzeln/zusammen veranlagt, immer einzeln/zusammen veranlagt ?

    Hallo hirrson,

    ja du kannst jederzeit wechseln, es empfiehlt sich natürlich vorher das durchzurechnen was ist günstiger.

    Tschüß

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  • hirrsson
    antwortet
    AW: einmal einzeln/zusammen veranlagt, immer einzeln/zusammen veranlagt ?

    Zitat von neysee Beitrag anzeigen
    Man kann sich jedes Jahr neu entscheiden. Ich hoffe aber, mit der Erkenntnis, dass die Einzelveranlagung günstiger ist, bist du dir sicher.
    Hi.
    Ist diese Aussage heute (2017 für 2016 Steuererklärung) noch richtig?
    Falls ich dieses Jahr von Zusammenveranlagung auf Einzelveranlagung wechseln, kann ich dann (ohne Problem) nächstes Jahr wieder zurück auf Zusammenveranlagung wechseln?

    danke

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  • Picard777
    antwortet
    AW: einmal einzeln/zusammen veranlagt, immer einzeln/zusammen veranlagt ?

    Zitat von pianoman38 Beitrag anzeigen
    Hi Stefan,
    wie gesagt, Vielen Dank fürs Durchgucken!
    Warum muss ich in Anlage Vers.aufwand, Zeile 11, JA ankreuzen? Ich vermute, weil meine Frau ca. die Hälfte der KV, wie jeder SV-pflichtige AN, vom AG bekommt?
    Ja klar, deshalb der Text ja auch in der Zeile.

    Ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer bekommt ja schon einen teil seiner Beiträge vom Arbeitgeber steuerFREI gezahlt. Deswegen hat der Gesetzgeber entschieden hier niedrigere Höchstbeträge anzusetzen als bei einem Gewerbetreibenden, der seine Beiträge komplett aus steuerPFLICHTIGEM Einkommen bestreiten muss.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: einmal einzeln/zusammen veranlagt, immer einzeln/zusammen veranlagt ?

    Hallo pianoman38,
    genau richtig erkannt -> so steht es ja auch in der Zeilenerläuterung Haben Sie......Anspruch auf steuerfreie Arbeitgeberbeiträge (z. Bsp. sozialversicherungspfl. Arbeitnehmer)


    Tschüß

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  • pianoman38
    antwortet
    AW: einmal einzeln/zusammen veranlagt, immer einzeln/zusammen veranlagt ?

    Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
    Hallo,

    den ersten Blick hab' ich gemacht, schon mal zwei Punkte (beide bei deiner Frau):
    ...

    2. In der Anlage Vorsorgeaufwand musst du für sie in Zeile 11 JA ankreuzen.
    ...

    Stefan
    Hi Stefan,
    wie gesagt, Vielen Dank fürs Durchgucken!
    Warum muss ich in Anlage Vers.aufwand, Zeile 11, JA ankreuzen? Ich vermute, weil meine Frau ca. die Hälfte der KV, wie jeder SV-pflichtige AN, vom AG bekommt?

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: einmal einzeln/zusammen veranlagt, immer einzeln/zusammen veranlagt ?

    Oder bei dem Ehemann kommt - nur in der Einzelveranlagung - die Günstigerprüfung zu einem positiven Ergebnis.
    Das ist aber aus der Vorausberechnung normalerweise gut ablesbar. Wenn der Ehemann keine Rentenversicherungsbeiträge entrichtet, ist das häufig der Fall.

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  • reckoner
    antwortet
    AW: einmal einzeln/zusammen veranlagt, immer einzeln/zusammen veranlagt ?

    Hallo,

    nun hab' ich noch ein paar mal verglichen und gerechnet, komme aber immer noch nicht zu einer Erklärung.

    Ganz offensichtlich hat es aber irgendetwas mit den Vorsorgeaufwendungen zu tun.
    Entweder nutzt einer den Höchstbetrag* vom anderen (ich dachte das ginge gar nicht, auch weil ja die Aufwendungen extra getrennt erfasst werden???). Oder bei dem Ehemann kommt - nur in der Einzelveranlagung - die Günstigerprüfung zu einem positiven Ergebnis. 100%-ig vertraue ich der Elsterberechnung aber übrigens nicht.

    *damit sind die 1900 bzw. 2800 Euro gemeint (je nach Kreuz in Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 11)

    Mehr kann ich leider auch nicht sagen.
    Da es aber nur um einen relativ kleinen Betrag geht würde ich wohl einfach die bessere Seite nehmen (Einzelveranlagung). Wenn es später in den Bescheiden Abweichungen von der Elsterberechnung gibt muss man weiter sehen.

    Stefan

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  • reckoner
    antwortet
    AW: einmal einzeln/zusammen veranlagt, immer einzeln/zusammen veranlagt ?

    Hallo,

    den ersten Blick hab' ich gemacht, schon mal zwei Punkte (beide bei deiner Frau):

    1. Die Werbungskosten kannst du dir schenken, den Pauschbetrag (1000 Euro) bekommt sie so oder so.

    2. In der Anlage Vorsorgeaufwand musst du für sie in Zeile 11 JA ankreuzen.

    Durch Punkt 2 erhöht sich die Steuer noch ein wenig, das betrifft jedoch sowohl die Einzel- als auch die Zusammenveranlagung, sprich: die Differenz bleibt.

    Zu der Frage, warum die Einzelveranlagungen günstiger sind hab' ich noch keine Antwort, aber ich analysiere heute Nachmittag noch ein wenig.

    Stefan
    Zuletzt geändert von reckoner; 26.05.2015, 16:34.

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  • pianoman38
    antwortet
    AW: einmal einzeln/zusammen veranlagt, immer einzeln/zusammen veranlagt ?

    Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
    ...
    Und wenn du die Datenübernahme aus dem Vorjahr genutzt hast musst du auch noch diese - grauen - Daten löschen (rechte Maustaste, Menu erklärt sich von allein).
    Bingo, das war der Knackpunkt betr. die ausgegrauten Übernahmeoptionen!

    Ich schicke die Files gleich rüber. Nochmal Danke für das Angebot. Würde mich sehr freuen, wenn Du es (bis Donnerstagabend?) schaffst, mal drüberzugucken.

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  • reckoner
    antwortet
    AW: einmal einzeln/zusammen veranlagt, immer einzeln/zusammen veranlagt ?

    Hallo,

    >>>Persönliche Daten löschen funktioniert nicht so richtig, mir wird immer in grau "den grauen Wert .... in den Steuerfall übernehmen" angeboten.

    Verstehe ich nicht so ganz (hört sich aber nach Datenübernahme aus dem Vorjahr an - ist bei mir aber irgendwie anders ???).

    Ich meinte, dass du die Namen, die Anschrift und ähnliches durch einen anderen Text ersetzt (leer lassen geht nicht). Und die Steuernummer kannst du dir ausdenken (irgendein Finanzamt, und dann eine beliebige Nummer), mit ein paar Versuchen bekommst du eine korrekte hin (nur die letzte Ziffer ist die Prüfziffer, daher max. 10 Versuche).
    Und wenn du die Datenübernahme aus dem Vorjahr genutzt hast musst du auch noch diese - grauen - Daten löschen (rechte Maustaste, Menu erklärt sich von allein).

    Wenn es dir nichts ausmacht kannst du mir natürlich auch alles komplett offen schicken, bei mir ist es garantiert in sicheren Händen (mir haben schon einige ihre Erklärung geschickt). Das wäre die einfachste Möglichkeit.


    >>> Reichen Dir evtl. auch jeweils die komprimierte Erklärung und die Kostenberechnung, als pdf?

    Vielleicht (kann ich sicher aber erst danach sagen).
    Aber auch dort stehen doch deine persönlichen Daten drin, oder?

    Stefan

    PS: Wie immer, wir dürfen hier nicht steuerlich beraten, daher kann ich dir nur den Fehler zeigen (den es imho geben muss). Welche Erklärungsart die bessere ist kannst du aber dann leicht alleine sehen (ich möchte fast wetten, dass es die Zusammenveranlagung ist).

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  • pianoman38
    antwortet
    AW: einmal einzeln/zusammen veranlagt, immer einzeln/zusammen veranlagt ?

    Zitat von reckoner Beitrag anzeigen

    Wenn du willst kann ich mal drüber schauen.
    Du kannst mir auch die elfo-3 Dateien schicken, wenn du magst (persönliche Daten kannst du ja löschen). Email: reckoner@online.de

    Stefan
    Persönliche Daten löschen funktioniert nicht so richtig, mir wird immer in grau "den grauen Wert .... in den Steuerfall übernehmen" angeboten. Reichen Dir evtl. auch jeweils die komprimierte Erklärung und die Kostenberechnung, als pdf?

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  • reckoner
    antwortet
    AW: einmal einzeln/zusammen veranlagt, immer einzeln/zusammen veranlagt ?

    Hallo,

    >>>Danke für das Angebot! Was sind elfo-3 Dateien? Ich kenne nur elfo-Dateien...

    Sorry, hatte ich falsch ergänzt (zuerst hatte ich 3 Dateien geschrieben, und dann elfo dazugesetzt, leider an der falschen Stelle).
    Gemeint waren die Zusammenveranlagung und jeweils - also 2x - die Einzelveranlagung, macht dann 3.

    Stefan

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  • pianoman38
    antwortet
    AW: einmal einzeln/zusammen veranlagt, immer einzeln/zusammen veranlagt ?

    Zitat von reckoner Beitrag anzeigen

    Wenn du willst kann ich mal drüber schauen.
    Du kannst mir auch die elfo-3 Dateien schicken, wenn du magst (persönliche Daten kannst du ja löschen). Email: reckoner@online.de

    Stefan
    Danke für das Angebot! Was sind elfo-3 Dateien? Ich kenne nur elfo-Dateien...

    - - - Aktualisiert - - -

    Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
    Hallo,

    da wird doch keine Berechnung durchgeführt
    ...

    Gruß FIGUL
    Sorry, habe mich verschrieben: ich meine natürlich nicht die "komprimierte Steuererklärung", sondern die "Berechnung der Höhe der zu zahlenden Steuer".

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: einmal einzeln/zusammen veranlagt, immer einzeln/zusammen veranlagt ?

    Hallo,

    da wird doch keine Berechnung durchgeführt
    Zitat:
    Die Zahlen auf der komprimierten Steuererklärung ergeben, dass wir bei der Einzelveranlagung weniger nachzahlen müssen als bei der Zusammenveranlagung.
    Ich schließe mich der Meinung von reckoner an.

    Gruß FIGUL

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