Hallo und guten Tag zusammen.
Mein Freund hat zu seinem 40 jährigen Dienstjubiläum von seinem Arbeitgeber eine Zuwendung erhalten. Diese wurde in der Lohnsteuerbescheinigung 2014 unter Punkt 19 - Steuerpflichtige Entschädigungen und Arbeitslohn f. mehrere Kalenderjahre, die nicht ermäßigt besteuert wurden - vom Arbeitgeber bescheinigt.
Nun das Kuriose: Elsterformular führt diesen Betrag bei der Berechnung gesondert auf:
Berechnung der Einkommensteuer
zu versteuern nach Grundtarif . . . . . . 33.182 6585 34 Abs. 1 EStG
zu versteuern nach
§ 34 Abs. 1 EStG . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.560 (Zuwendg.) 845
Im Bescheid für 2014 vom Finanzamt wurden die 2560 nicht gesondert aufgeführt. Der zu erstattende Betrag ist geringer als in der Elsterformular-Berechnung. Allerdings nur ca. 16,00 €.
§ 34 hat ja was mit der Fünftelregelung zu tun, ich dachte, dass das nur für Abfindungen gilt. Gilt das auch für Dienstjubiläen?
Wenn ja, müßte er eine Bestätigung nachreichen, dass es sich hier um eine Zuwendung zum Dienstjubiläum handelte (und Einspruch einlegen)? Die haben wir nicht mitgeschickt, da ich ja dachte, dass das nur bei Abfindungen nötig ist.
Es wurde aber seitens des Finanzamtes auch keine Unterlage angefordert.
Weiß hier wohl jemand Bescheid, was hier richtig ist, die Berechnung von Elsterformular oder der Bescheid vom Finanzamt?
Vielen Dank schon mal im voraus für Hilfe.
Viele Grüße
Tulpe
Mein Freund hat zu seinem 40 jährigen Dienstjubiläum von seinem Arbeitgeber eine Zuwendung erhalten. Diese wurde in der Lohnsteuerbescheinigung 2014 unter Punkt 19 - Steuerpflichtige Entschädigungen und Arbeitslohn f. mehrere Kalenderjahre, die nicht ermäßigt besteuert wurden - vom Arbeitgeber bescheinigt.
Nun das Kuriose: Elsterformular führt diesen Betrag bei der Berechnung gesondert auf:
Berechnung der Einkommensteuer
zu versteuern nach Grundtarif . . . . . . 33.182 6585 34 Abs. 1 EStG
zu versteuern nach
§ 34 Abs. 1 EStG . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.560 (Zuwendg.) 845
Im Bescheid für 2014 vom Finanzamt wurden die 2560 nicht gesondert aufgeführt. Der zu erstattende Betrag ist geringer als in der Elsterformular-Berechnung. Allerdings nur ca. 16,00 €.
§ 34 hat ja was mit der Fünftelregelung zu tun, ich dachte, dass das nur für Abfindungen gilt. Gilt das auch für Dienstjubiläen?
Wenn ja, müßte er eine Bestätigung nachreichen, dass es sich hier um eine Zuwendung zum Dienstjubiläum handelte (und Einspruch einlegen)? Die haben wir nicht mitgeschickt, da ich ja dachte, dass das nur bei Abfindungen nötig ist.
Es wurde aber seitens des Finanzamtes auch keine Unterlage angefordert.
Weiß hier wohl jemand Bescheid, was hier richtig ist, die Berechnung von Elsterformular oder der Bescheid vom Finanzamt?
Vielen Dank schon mal im voraus für Hilfe.
Viele Grüße
Tulpe
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