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Zuwendung für Dienstjübiläum nach § 34 Abs. 1 EStG zu versteuern?

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    Zuwendung für Dienstjübiläum nach § 34 Abs. 1 EStG zu versteuern?

    Hallo und guten Tag zusammen.
    Mein Freund hat zu seinem 40 jährigen Dienstjubiläum von seinem Arbeitgeber eine Zuwendung erhalten. Diese wurde in der Lohnsteuerbescheinigung 2014 unter Punkt 19 - Steuerpflichtige Entschädigungen und Arbeitslohn f. mehrere Kalenderjahre, die nicht ermäßigt besteuert wurden - vom Arbeitgeber bescheinigt.

    Nun das Kuriose: Elsterformular führt diesen Betrag bei der Berechnung gesondert auf:

    Berechnung der Einkommensteuer
    zu versteuern nach Grundtarif . . . . . . 33.182 6585 34 Abs. 1 EStG
    zu versteuern nach
    § 34 Abs. 1 EStG . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.560 (Zuwendg.) 845

    Im Bescheid für 2014 vom Finanzamt wurden die 2560 nicht gesondert aufgeführt. Der zu erstattende Betrag ist geringer als in der Elsterformular-Berechnung. Allerdings nur ca. 16,00 €.

    § 34 hat ja was mit der Fünftelregelung zu tun, ich dachte, dass das nur für Abfindungen gilt. Gilt das auch für Dienstjubiläen?
    Wenn ja, müßte er eine Bestätigung nachreichen, dass es sich hier um eine Zuwendung zum Dienstjubiläum handelte (und Einspruch einlegen)? Die haben wir nicht mitgeschickt, da ich ja dachte, dass das nur bei Abfindungen nötig ist.
    Es wurde aber seitens des Finanzamtes auch keine Unterlage angefordert.

    Weiß hier wohl jemand Bescheid, was hier richtig ist, die Berechnung von Elsterformular oder der Bescheid vom Finanzamt?

    Vielen Dank schon mal im voraus für Hilfe.

    Viele Grüße
    Tulpe

    #2
    AW: Zuwendung für Dienstjübiläum nach § 34 Abs. 1 EStG zu versteuern?

    Durch den Eintrag unter Punkt 19 der Lohnsteuerbescheinigung ist doch gewährleistet, dass die Fünftel-Regelung zur Anwendung gelangt, da muss man doch nichts beim Finanzamt vorlegen.

    Außerdem habe ich gewisse Zweifel, dass die 16,00 € Differenz zwischen FA-Bescheid und ElFo-Berechnung damit überhaupt damit in Zusammenhang stehen. Woraus ist denn ersichtlich, dass das FA genau in diesem Punkt anders gerechnet als ElFo, wenn im FA-Bescheid dazu nichts erläutert wird?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Zuwendung für Dienstjübiläum nach § 34 Abs. 1 EStG zu versteuern?

      Hallo Charlie24,

      ersichtlich ist das, weil ich sämtliche Daten des Bescheids vom Finanzamt mit der Elsterformular-Berechnung verglichen habe.

      Bis zum EINKOMMEN /ZU VERSTEUERNDES EINKOMMEN ist alles identisch.

      Hier das Ergebnis aus ELSTERFORMULAR:
      Einkommen / zu versteuerndes Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35.742
      Berechnung der Einkommensteuer
      zu versteuern nach dem Grundtarif. . . . . . . . . . . 33.182 . . . . . . . . . . . . . . 6.585
      zu versteuern nach
      § 34 Abs. 1 EStG . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.560 . . . . . . . . . . . . . . . 845
      tarifliche Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7.430
      Ermäßigung für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen
      im Privathaushalt und haushaltsnahe Dienstleistungen . . . . . . . . . . . . 46
      Ermäßigung für Handwerkerleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 163
      Summe und davon abziehbar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 209 . . . -209

      festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7.221


      Und hier lt. Bescheid vom Finanzamt:

      Einkommen / zu versteuerndes Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35.742
      Berechnung der Einkommensteuer
      zu versteuern nach dem Grundtarif. . . . . . . . . . . 35.742 . . . . . . . . . . . . . . 7.444
      Ermäßigung für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen
      im Privathaushalt und haushaltsnahe Dienstleistungen . . . . . . . . . . . . 46
      Ermäßigung für Handwerkerleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 163
      Summe und davon abziehbar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 209 . . . -209

      festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7.235




      Mit Kirchensteuer u. Soli ist die Differenz dann 16,03 €.

      Im Bescheid ist keine Erläuterung dazu.

      Viele Grüße
      Tulpe

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        #4
        AW: Zuwendung für Dienstjübiläum nach § 34 Abs. 1 EStG zu versteuern?

        Danke für die genaue Darstellung.

        Wenn das Finanzamt den Eintrag unter Punkt 19 der LStB nicht übernommen hat - und so sieht es aus - dann sollte man entweder Einspruch einlegen oder dort einfach anrufen, was bei so eindeutigen Sachen häufig ausreicht, um eine Korrektur zu erreichen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Zuwendung für Dienstjübiläum nach § 34 Abs. 1 EStG zu versteuern?

          Hallo Charlie24,

          vielen Dank für Deine Antwort. Ich dachte, dass § 34 Abs. 1 nur für Abfindungen gelten würde. Dann scheint es ja auch für Dienstjubiläums-Zuwendungen zu gelten.
          Ich war mir hier nicht sicher und dachte - frag mal die erfahrenen Nutzer, bevor wir uns mit dem Finanzamt in Verbindung setzen.
          Vielen Dank für Deinen Tip und
          viele Grüße

          Tulpe

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            #6
            AW: Zuwendung für Dienstjübiläum nach § 34 Abs. 1 EStG zu versteuern?

            [QUOTE=Tulpe;197815]Wenn ja, müßte er eine Bestätigung nachreichen, dass es sich hier um eine Zuwendung zum Dienstjubiläum handelte (und Einspruch einlegen)? Die haben wir nicht mitgeschickt, /QUOTE]

            Das war wahrscheinlich das Problem und müsste in den Erläuterungen zum Papierbescheid nachzuvollziehen sein.

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              #7
              AW: Zuwendung für Dienstjübiläum nach § 34 Abs. 1 EStG zu versteuern?

              Hallo Kloebi,

              auch Dir vielen Dank für Deine Antwort.
              In den Erläuterungen, die ich 3 x gelesen habe, stand leider nichts dazu.

              Werde morgen mal bem FA anrufen.

              Danke Euch nochmals, habe mich sehr gefreut.

              Viele Grüße
              Tulpe

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