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Kinderbetreuungskosten 2009

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  • DeMutsch
    antwortet
    AW: Kinderbetreuungskosten 2009

    Nein, ich habe keinen Lohnsteuerhilfeverein angemeldet.
    Ja, ich wollte nur helfen.
    Entschuldigung, es wird nicht wieder vorkommen. Das nächste mal kopiere ich den Text und werde ihn hier einfügen. Ich hoffe ich verstoße dann nicht gegen juristische Regeln bezügl. Quellenangaben und so.

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Kinderbetreuungskosten 2009

    Hallo DeMutsch,

    es machte halt den Eindruck, als wolltest du hier die Seite promoten (deine eigene, die deines Arbeitgebers, etc.).
    Ist aber OK, ich glaube dir mal, dass es nicht so war :-)

    Und in Zukunft bitte auf das Datum achten.

    MfG Stefan

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  • V. Liersee
    antwortet
    AW: Kinderbetreuungskosten 2009

    Und nur für die Antwort mit dem Link extra hier angemeldet???

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  • DeMutsch
    antwortet
    AW: Kinderbetreuungskosten 2009

    Sorry. Ich habe das selbe Thema gestern auch gesucht und am Ende eine sehr ordentliche Anwort auf dieser Internetseite gefunden. Als Spam habe ich das nicht gesehen.

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Kinderbetreuungskosten 2009

    Spam ist hier - wie in jedem Forum - unerwünscht. Dazu noch in einem Uraltthread, einfach unmöglich.

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  • DeMutsch
    antwortet
    AW: Kinderbetreuungskosten 2009

    Schau mal auf diesen Link unter Kinderbetreuungskosten, da ist alles hübsch erklärt.

    www.steuerverbund.de

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  • neysee
    antwortet
    AW: Kinderbetreuungskosten 2009

    Zitat von Elefant Beitrag anzeigen
    Weil das Kind auch eine Mutter hat?
    Und bei einem Kind ausgeschlossen ist, dass es zwischen drei und sechs Jahren alt ist, wenn die Mutter bis September Elterngeld bezogen hat.
    Über weitere Ausnahmen kann man sich leicht informieren, wenn man im Bekanntenkreis kompetente Finanzbeamte hat.

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  • Elefant
    antwortet
    AW: Kinderbetreuungskosten 2009

    Zitat von W800 Beitrag anzeigen
    der Mann ist Vollzeitbeschäftigt
    ....
    Wenn nochmal N e i n, warum?
    Weil das Kind auch eine Mutter hat?

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  • W800
    antwortet
    AW: Kinderbetreuungskosten 2009

    Zitat von dexter Beitrag anzeigen
    da gibt es grds. leider nix.

    voraussetzung für den ansatz von kinderbetreuungskosten wäre eine erwerbstätigkeit.
    ausbildung, lehrgänge, schulungsmassnahmen etc. würden aber auch ausreichen.

    Hi, dexter,

    der Mann ist Vollzeitbeschäftigt (Erwerbstätigkeit?) und es ist Zusammenveranlagung gewählt. Ob deshalb die Voraussetzungen die Kita anerkannt zu bekommen nicht doch gegeben sind? Wenn nochmal N e i n, warum?

    MfG
    W800

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  • dexter
    antwortet
    AW: Kinderbetreuungskosten 2009

    da gibt es grds. leider nix.

    voraussetzung für den ansatz von kinderbetreuungskosten wäre eine erwerbstätigkeit.
    ausbildung, lehrgänge, schulungsmassnahmen etc. würden aber auch ausreichen.

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  • W800
    antwortet
    AW: Kinderbetreuungskosten 2009

    Zitat von mittelerdefan Beitrag anzeigen
    Moin moin!

    Meine Frage ist folgende:
    In wiefern kann ich Kinderbetreuungskosten für 2009 eintragen,
    und wenn ja wo?
    Situation: Ich Vollzeitbeschäftigt.
    Meine Frau (Zusammenveranlagung) bis September 2009 in
    der Elternzeit, danach arbeitslos.
    Das Kind ist seit Oktober 2009 in der KiTa.
    Meine Frau muß dem Arbeitsamt, solange sie ALG I bezieht,
    jederzeit zur Verfügung stehen.

    Es geht also hier um 3 Monate KiTa-Beitrag.

    MfG
    Mittelerdefan
    Hallo mittelerdefan,

    würde sagen: Anlage Kind, Seite 1, Zeilen 1 -12, sowie Seite 3, Zeile 61 zutreffendes ausfüllen. Ob es genügt erfährt man bei der Plausibilitätsprüfung und eventuell der Berechnung der Steuer.

    Wenn nach Übernahme der Anlage Kind keine Seiten angezeigt werden, auf den Namen der Anlage Doppelklick ausführen.

    Auch die im Formular ganz unten befindliche Eingabehilfe beachten, die meist erscheint wenn man die Einfügemarke in ein Eingabefeld setzt.

    MfG
    W800

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  • mittelerdefan
    hat ein Thema erstellt Kinderbetreuungskosten 2009.

    Kinderbetreuungskosten 2009

    Moin moin!

    Meine Frage ist folgende:
    In wiefern kann ich Kinderbetreuungskosten für 2009 eintragen,
    und wenn ja wo?
    Situation: Ich Vollzeitbeschäftigt.
    Meine Frau (Zusammenveranlagung) bis September 2009 in
    der Elternzeit, danach arbeitslos.
    Das Kind ist seit Oktober 2009 in der KiTa.
    Meine Frau muß dem Arbeitsamt, solange sie ALG I bezieht,
    jederzeit zur Verfügung stehen.

    Es geht also hier um 3 Monate KiTa-Beitrag.

    MfG
    Mittelerdefan
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