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Bei der Pendler muss ein PKW angegeben werden?

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Bei der Pendler muss ein PKW angegeben werden?

    Hallo Frodofroehlich,

    hast du in dieser Zeit überhaupt einen Job gehabt, wo Steuern einbehalten wurden ?
    Nur dann macht die Steuererklärung einen Sinn.

    Tschüß

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Bei der Pendler muss ein PKW angegeben werden?

    Damit Elster meine Angabe schluckt, muss ich angeben, ob ich Privat-PKW oder Firmenwagen benutzt habe. Ich habe daraufhin einen PKW angeben, dabei spielt das Auto bei Bestreitung des Weges gar keine Rolle. Ist das so richtig?
    Auf diese Frage habe ich mit nein geantwortet! Das ist nämlich in jeder Konstellation falsch, auch bei der Entfernungspauschale. Man muss kein Auto angeben, um zu einer Berechnung der Entfernungspauschale zu kommen.

    Wenn du jetzt deine Ausbildungskosten brav als Sonderausgaben deklarieren willst, dann ist dir schon klar, dass sich die Mühe nur lohnt, wenn du in deinen Studienjahren Steuern bezahlt hast?

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Bei der Pendler muss ein PKW angegeben werden?

    Hallo,

    du hast doch selbst erwähnt, dass du die gefahrenen km von Wohnung zur Uni angeben willst.
    Die Zeile 31ff ist nur für die Entfernungspauschale.
    Offensichtlich ist dir der Unterschied zwischen Entfernungspauschale und gefahrenen Kilometern nicht klar - soviel zum Verständnis.

    Gruß FIGUL

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  • Frodofroehlich
    antwortet
    AW: Bei der Pendler muss ein PKW angegeben werden?

    Hallo,

    danke für die Antworten.

    Ich werde es auch brav bei Fortbildungskosten eintragen.

    Aber warum kommt das nicht oben bei N Zeile 31 ff rein? (Als echter Studi versucht man Dinge auch zu verstehen)

    Wird das Rad nun mit 0,05€ oder 0,3€ abgerechnet? Ich frage, da Charlie24 so entschlossen mein Anliegen mit Nein beantwortet hat.

    Mit besten Grüßen und Danke schön

    Frodofroehlich

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Bei der Pendler muss ein PKW angegeben werden?

    Hallo,

    @Charlie24,

    das ist richtig.
    Da er aber am Anfang etwas von Fahrtkosten Wohnung-Uni erzählt hat, habe ich die Vermutung, er wollte dies in Zeile 31ff eintragen.
    Leider äußert sich der TE dazu nicht. Auch nicht zu Erst-Zweitstudium.
    Die Gedankenwege sind unergründlich.

    Gruß FIGUL

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Bei der Pendler muss ein PKW angegeben werden?

    Vielleicht will er aber Werbungskosten erklären? Er hat sich bisher nur dahingehend geäußert, dass er sein Studium aufarbeiten will.

    Ob es sich um ein Erst- oder Zweitstudium nach abgeschlossener Erstausbildung gehandelt hat, hat er nicht geschrieben.
    Es fehlt auch jegliche Aussage zu etwaigen Einkünften oder zu bezahlten Steuern.

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Bei der Pendler muss ein PKW angegeben werden?

    Hallo,

    das ist mir klar, aber nicht dem TE.
    Dort hat er nichts zu suchen, wenn er Fahrtkosten zur Uni absetzen will. (Keine Pauschale)
    Ich wollte mit meiner Frage bezwecken, dass er sich das Formular auf Seite 2 mal genauer anschaut.
    Da findet er unter Werbungskosten-Fortbildungskosten ein kleines Dreieck drückt er darauf, tauchen Fahrtkosten auf.
    Anscheinend haben die Studis des öfteren Probleme mit optischen Verhalten ;-(

    Gruß FIGUL

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Bei der Pendler muss ein PKW angegeben werden?

    Er bewegt sich offensichtlich in der Anlage N des Jahres 2012, Zeile 31 ff !

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Bei der Pendler muss ein PKW angegeben werden?

    Hallo,

    was nun Pendler oder Fahrtkosten Studium?
    Da wird nicht nach PKW gefragt
    Wo in welchem Formular und in welcher Zeile bewegst du dich?

    Gruß FIGUL

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Bei der Pendler muss ein PKW angegeben werden?

    Ist das so richtig?

    Nein!

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  • Frodofroehlich
    hat ein Thema erstellt Bei der Pendler muss ein PKW angegeben werden?.

    Bei der Pendler muss ein PKW angegeben werden?

    Hallo,

    ich mache eine Steuererklärung zu meinen Studentenjahren 2012 und 2013. Zur Hochschule bin ich in der Regel mit dem Rad gefahren. Damit Elster meine Angabe schluckt, muss ich angeben, ob ich Privat-PKW oder Firmenwagen benutzt habe. Ich habe daraufhin einen PKW angeben, dabei spielt das Auto bei Bestreitung des Weges gar keine Rolle. Ist das so richtig? Denn für '13 und '14 gibt es ja noch 5 cent/km Fahrradpauschale.

    Es dankt

    Frodofroehlich
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