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Abfindung versteuern ohne Abrechnung vom Arbeitgeber?

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    Abfindung versteuern ohne Abrechnung vom Arbeitgeber?

    Hallo,

    ich habe im Jahr 2014 mein Arbeitsverhältnis beenden müssen, da der Arbeitgeber kein Gehalt mehr zahlte. Nach einem Gerichtsprozess wurde beschlossen, dass ich eine Abfindung (brutto) bekommen würde. Diese wurde allerdings erst Mitte 2015 ausgezahlt. Ich würde sie gerne nun in meiner Steuererklärung angeben, weiß aber überhaupt nicht wo und wie. Ich befürchte, dass ich eine aktualisierte Abrechnung von meinem ehemaligen Arbeitgeber benötige, der hat mir aber bis heute nichts zukommen lassen. Kann ich also nur mit dem Abfindungsbetrag eine Angabe in der Steuererklärung machen, oder brauche ich noch mehr Angaben? Wenn der Betrag ausreicht, wo wird dieser eingetragen?

    Vielen Dank im Voraus!

    #2
    AW: Abfindung versteuern ohne Abrechnung vom Arbeitgeber?

    Wenn der Betrag ausreicht, wo wird dieser eingetragen?
    Wenn keine Lohnsteuer einbehalten worden wäre, könntest du die Abfindung in Zeile 20 der Anlage N eintragen.

    Wenn Steuern und Sozialabgaben abgezogen wurden, wovon ich ausgehe, weil du von Brutto schreibst, brauchst du zwingend den Ausdruck der Lohnsteuerbescheinigung oder du nutzt den Belegabruf.

    Dein ehemaliger AG ist verpflichtet, dir den Ausdruck der LStB bis Ende Februar zu übermitteln.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Abfindung versteuern ohne Abrechnung vom Arbeitgeber?

      Hallo Charlie24,

      danke für die schnelle Antwort. Dann bleibt mir wohl nichts anderes übrig, als beim AG nachzufragen. Wenn ich die LstB von ihm bekomme, dann lege ich unter Anlage N eine weitere Lohnsteuerbescheinigung an, richtig? War das dann alles?

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        #4
        AW: Abfindung versteuern ohne Abrechnung vom Arbeitgeber?

        Wenn ich die LstB von ihm bekomme, dann lege ich unter Anlage N eine weitere Lohnsteuerbescheinigung an, richtig? War das dann alles?
        Genauso geht das!

        Zur Übermittlung des Ausdrucks ist er eigentlich von sich aus verpflichtet, aber eine Erinnerung kann ja nicht schaden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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