AW: Selbständig und Arbeitslosengeld
Ich rate dazu, das erhaltene Arbeitslosengeld NICHT in Anlage N einzutragen, wenn es der einzige dort eingetragene Sachverhalt ist.
Günstiger ist es, das AlG I auf der 4. Seite des "Mantelbogens" (ESt 1A) in Zeile 94 einzutragen. So gilt es für die ESt 2009, in den anderen Jahren ist es nur eine andere Zeile.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald
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AW: Selbständig und Arbeitslosengeld
achso, sorry, hatte nur geschrieben "al-geld". nochmals besten dank für die mühe und hilfe. danke.
thorsten
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AW: Selbständig und Arbeitslosengeld
Hallo,
ja richtig, wenn du Arbeitslosengeld I (!!!) bezogen hast (davon war aber oben keine Rede:-), muss das natürlich - wie bei jedem anderen auch - angegeben werden (Anlage N, Zeile 27). Die Leistung an sich ist aber steuerfrei, sie unterliegt 'nur' dem Progressionsvorbehalt.
MfG Stefan
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AW: Selbständig und Arbeitslosengeld
ja danke. da kann ich meine al-beiträge eintragen. aber das erhaltene al-geld muss ich auf der anlage n für mich eintragen - obwohl ich selbständig bin. das habe ich bei gute-frage als antwort bekommen.
danke
thorsten
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AW: Selbständig und Arbeitslosengeld
Hallo,
Anlage Vorsorgeaufwand, Zeile 16.
MfG Stefan
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Selbständig und Arbeitslosengeld
Hallöchen,
ich bin selbständig, habe aber eine freiw. AL-Versicherung über die Arbeitsagentur. Wo kann ich das AL-Geld eintragen? Welches Formular ist richtig?
MfG
TS
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