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Zwei Rentenbezüge

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    Zwei Rentenbezüge

    Hallo zusammen,

    bin neu hier im Forum...
    Kann mir vielleicht jemand helfen?
    Mache zurzeit die Einkommensteuererklärung für meine Eltern fertig.
    Nun meine Frage:

    Meine Mutter bezieht Rente, sowohl aus der deutschen wie türkischen gesetzlichen Rentenversicherung.
    Muss man beide Renten angeben? Die Rente aus Deutschland ist mir schon klar...

    Danke im voraus

    #2
    AW: Zwei Rentenbezüge

    Das hat zwar nicht unmittelbar mit ElsterFormular zu tun, aber warum soll deine Mutter ihre Rente aus einer ausländischen Rentenversicherung nicht erklären müssen.

    Sie lebt doch hier in Deutschland und ist hier unbeschränkt steuerpflichtig?

    Die andere Frage ist, wo das einzutragen ist und die hätte etwas mit ElsterFormular zu tun. Die Frage hast du aber nicht gestellt
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Zwei Rentenbezüge

      Wo ist dies denn einzutragen?

      Ich habe etwas von einem Abkommen der beiden Länder mit Doppelbesteuerung gehört, deshalb war ich mir da nicht sicher, da die ausländische Rente "nur" ca. 9000€ sind

      Kommentar


        #4
        AW: Zwei Rentenbezüge

        Das mit der Doppelbesteuerung kannst du hier nachlesen:

        https://www.google.de/url?sa=t&rct=j...AFocLL60x9T23w

        Da Beträge bis zu 10.000 € in der Türkei steuerfrei bleiben, steht Deutschland das alleinige Besteuerungsrecht zu. Findest du gleich unter Nr. 1 des Schreibens.

        Es sollte genügen, die Rente in der Anlage R zu erklären, nachdem es keinen dem Progressionsvorbehalt unterliegenden steuerfreien Anteil gibt, wie das bei Renten über 10.000,00 € gegeben wäre. Da wären dann auch Angaben in der Anlage AUS zu machen.

        Die Rente bleibt in Abhängigkeit vom Rentenbeginn in gleichem Umfang steuerfrei wie eine deutsche Leibrente.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          AW: Zwei Rentenbezüge

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          https://www.google.de/url? ...
          Es gibt auch den direkten Link

          http://www.bundesfinanzministerium.d...cationFile&v=1

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            #6
            AW: Zwei Rentenbezüge

            Mein aktuell benutzter Browser macht das neuerdings nun mal so!

            Das sollte aber trotzdem funktionieren.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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