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Kirchensteuer auf Mantelbogen oder Anlage N

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  • Basteltyp
    antwortet
    AW: Kirchensteuer auf Mantelbogen oder Anlage N

    und wo klemmte es?

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  • TheManMan931
    antwortet
    AW: Kirchensteuer auf Mantelbogen oder Anlage N

    Danke für die Hilfe.

    Der Topic kann geschlossen oder gelöscht werden.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Kirchensteuer auf Mantelbogen oder Anlage N

    Zitat von TheManMan931 Beitrag anzeigen
    oder wo könnte noch Kirchensteuer angefallen sein!?
    Nachzahlung für 2013 oder 2014?

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  • Basteltyp
    antwortet
    AW: Kirchensteuer auf Mantelbogen oder Anlage N

    ~~~jedoch die Z42 im Mantelbogen müsste ja bei mir der gleiche Betrag sein

    korrekt, aber unbedingt auf den nächsten vollen Eurobetrag anheben.
    Wenn in Z42 nur 1 Cent zu niedrig, meckert die Plausi.

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  • TheManMan931
    antwortet
    AW: Kirchensteuer auf Mantelbogen oder Anlage N

    Zitat von neysee Beitrag anzeigen
    Letzteres ist die vom AG im Rahmen der Lohnsteuerbescheinigung einbehaltene Kirchensteuer. Erstere ist die 2015 gezahlte KiSt, die du als Sonderausgaben geltend machen willst.

    Letzteres ist kein Problem, da du ausweislich des von dir gewählten Unterforums ElsterFormular benutzt, wo du Anlage N Z9 gar nicht siehst, sondern einfach deine LStB 1:1 abtippst.
    Ersteres ist auch einfach, weil ElsterFormular gar nicht zulässt, dass du im Mantelbogen Z42 frei lässt, sondern verlangst, dass du dort mindestens den auf volle Euro aufgerundeten Betrag der einbehaltenen KiSt einträgst.
    Okay das mit Anlage N ist mir klar jedoch die Z42 im Mantelbogen müsste ja bei mir der gleiche Betrag sein -> Nur ein Arbeitgeber und die Abgeltungssteuer ist ja ausgeklammert ... oder wo könnte noch Kirchensteuer angefallen sein!?

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  • neysee
    antwortet
    AW: Kirchensteuer auf Mantelbogen oder Anlage N

    Zitat von TheManMan931 Beitrag anzeigen
    ich fülle gerade meine freiwillige Steuererklärung aus und bin an einem Punkt stehen geblieben.

    Muss ich die gezahlte Kirchensteuer (laut Lohnsteuerbescheinigung) im Mantelbogen Zeile 42 und/oder auf Anlage N Zeile 9 angeben?
    Letzteres ist die vom AG im Rahmen der Lohnsteuerbescheinigung einbehaltene Kirchensteuer. Erstere ist die 2015 gezahlte KiSt, die du als Sonderausgaben geltend machen willst.

    Letzteres ist kein Problem, da du ausweislich des von dir gewählten Unterforums ElsterFormular benutzt, wo du Anlage N Z9 gar nicht siehst, sondern einfach deine LStB 1:1 abtippst.
    Ersteres ist auch einfach, weil ElsterFormular gar nicht zulässt, dass du im Mantelbogen Z42 frei lässt, sondern verlangst, dass du dort mindestens den auf volle Euro aufgerundeten Betrag der einbehaltenen KiSt einträgst.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Kirchensteuer auf Mantelbogen oder Anlage N

    Muss ich die gezahlte Kirchensteuer (laut Lohnsteuerbescheinigung) im Mantelbogen Zeile 42 und/oder auf Anlage N Zeile 9 angeben?
    Ja, beide Einträge sind notwendig! In Zeile 42 darfst du auf volle Euro aufrunden, in Nr. 9 der Lohnsteuerbescheinigung ist der Betrag exakt einzutragen.

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  • TheManMan931
    hat ein Thema erstellt Kirchensteuer auf Mantelbogen oder Anlage N.

    Kirchensteuer auf Mantelbogen oder Anlage N

    Hallo,

    ich fülle gerade meine freiwillige Steuererklärung aus und bin an einem Punkt stehen geblieben.

    Muss ich die gezahlte Kirchensteuer (laut Lohnsteuerbescheinigung) im Mantelbogen Zeile 42 und/oder auf Anlage N Zeile 9 angeben?

    Ich bin nur Arbeitnehmer mit einen Arbeitgeber und Gehalt.

    Danke für die Hilfe im vorraus.
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