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  • Miriam R.
    antwortet
    AW: Anlage Kind

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Die Auswirkungen sind bei durchschnittlichen Einkünften auf den Solidaritätszuschlag sowie die Kirchensteuer beschränkt und da kommt immer der halbe Kinderfreibetrag zum Ansatz und zwar unabhängig von der angegebenen Kindergeldhöhe!
    DANKE für eure Hilfe!

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Anlage Kind

    aber es spielt ja keine Rolle ob 1104€ oder 1128€ es kommt trotzdem das selbe raus.
    Die Auswirkungen sind bei durchschnittlichen Einkünften auf den Solidaritätszuschlag sowie die Kirchensteuer beschränkt und da kommt immer der halbe Kinderfreibetrag zum Ansatz und zwar unabhängig von der angegebenen Kindergeldhöhe!

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  • Miriam R.
    antwortet
    AW: Anlage Kind

    Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
    Hallo,

    das KG für 2015 beträgt 188 € Hälfte 94 € x12 = wieviel?
    Ich habe doch gepostet KG hat sich erhöht

    Gruß FIGUL
    Danke
    aber es spielt ja keine Rolle ob 1104€ oder 1128€ es kommt trotzdem das selbe raus.

    solang es jetzt stimmt und ich es endlich fertig machen kann bin ich zufrieden!

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Anlage Kind

    Hallo,

    das KG für 2015 beträgt 188 € Hälfte 94 € x12 = wieviel?
    Ich habe doch gepostet KG hat sich erhöht

    Gruß FIGUL

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  • Miriam R.
    antwortet
    AW: Anlage Kind

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Die Ausfüllhilfe sagt dazu folgendes:

    Auch derjenige Elternteil hat einen Anspruch auf Kindergeld, dem das Kindergeld nicht unmittelbar ausgezahlt, sondern bei der Bemessung seiner Unterhaltsverpflichtung berücksichtigt wird.

    In diesen Fällen ist beim anderen Elternteil nicht das in voller Höhe ausgezahlte, sondern das halbe Kindergeld anzusetzen.
    Das gilt auch dann, wenn der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf auf einen Elternteil übertragen wurde (vgl. Erläuterungen zu den Zeilen 38 bis 43).

    Wenn also der leibliche Vater des Kindes Unterhalt leistet, darfst du nur das halbe Kindergeld eintragen!
    Ja er Zahlt Unterhalt!

    Komisch ist jetzt aber auch, wenn ich keinen Betrag eingebe kommt bei der Berechnung der selbe Endbetrag raus, wie wenn ich die hälfte des Kindergeldes also 1104€ eingebe.

    Muss ich das jetzt verstehen?

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Anlage Kind

    Die Ausfüllhilfe sagt dazu folgendes:

    Auch derjenige Elternteil hat einen Anspruch auf Kindergeld, dem das Kindergeld nicht unmittelbar ausgezahlt, sondern bei der Bemessung seiner Unterhaltsverpflichtung berücksichtigt wird.

    In diesen Fällen ist beim anderen Elternteil nicht das in voller Höhe ausgezahlte, sondern das halbe Kindergeld anzusetzen.
    Das gilt auch dann, wenn der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf auf einen Elternteil übertragen wurde (vgl. Erläuterungen zu den Zeilen 38 bis 43).

    Wenn also der leibliche Vater des Kindes Unterhalt leistet, darfst du nur das halbe Kindergeld eintragen!

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  • Miriam R.
    antwortet
    AW: Anlage Kind

    Zitat von neysee Beitrag anzeigen
    Das, was du von L.E.Fants Aussage im selben Posting zitiert hast:
    Ich bekomme das Kindergeld doch aber komplett und das muss ich doch auch angeben das ich es bekomme!!

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  • neysee
    antwortet
    AW: Anlage Kind

    Zitat von Miriam R. Beitrag anzeigen
    wo Ist jetzt der Fehler????
    Das, was du von L.E.Fants Aussage im selben Posting zitiert hast:

    Du hast aber grundsätzlich nur Anspruch auf die Hälfte des Kindergeldes. Und nur danach wird gefragt - nicht wieviel Du bekommst sondern wie hoch Dein Anspruch ist.

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  • Miriam R.
    antwortet
    AW: Anlage Kind

    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
    Du hast aber grundsätzlich nur Anspruch auf die Hälfte des Kindergeldes. Und nur danach wird gefragt - nicht wieviel Du bekommst sondern wie hoch Dein Anspruch ist.
    Das Kindergeld bekomme zu 100% ich

    Habe den Betrag von 2208€ eingegeben.
    Zeile 11 und 12 ausgefüllt mit dem kreuz leibliches Kind.

    Seite 2

    zeile 40 eingetragen das das Kind vom 01.01-31.12 bei mir gelebt hat
    zeile 44+45 das selbe
    Zeile 46+47 nein angekreuzt
    zeile 67 Kiga mit Kosten
    zeile 69 die kompletten Kosten
    zeile 71 vom 01.01.-31.12.
    zeile 73 100%

    wo Ist jetzt der Fehler????

    Sobald ich den in Zeile 6 den Kindergeldbetrag eintrage kommt die Fehlermeldung!!!!!!!!!!!!!!!!
    Zuletzt geändert von Miriam R.; 11.03.2016, 14:14.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Anlage Kind

    Zitat von Miriam R. Beitrag anzeigen
    Kindergeld bekomme ich
    Du hast aber grundsätzlich nur Anspruch auf die Hälfte des Kindergeldes. Und nur danach wird gefragt - nicht wieviel Du bekommst sondern wie hoch Dein Anspruch ist.

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Anlage Kind

    Hallo,

    ist das Kind volljährig geworden? Das KG hat sich erhöht zu 2014.
    Welche Angaben hast du auf Seite 2 gemacht?

    Gruß FIGUL

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  • Miriam R.
    antwortet
    AW: Anlage Kind

    Hallo zusammen,
    ich habe folgendes Problem:
    habe alle Angaben vom Vorjahr übernommen nur jetzt kommt die Fehlermeldung:

    Anlage Kind: Überprüfen Sie bitte die Eintragungen auf der Anlage Kind, z.B. Zeiträume oder Höhe
    des erhaltenen Kindergeldes oder Angaben zum Kindschaftsverhältnis

    Ich finde den Fehler nicht, ch habe nichts verändert.

    Angaben:
    alleinerziehend, Kind lebt bei mir, Kindergeld bekomme ich, Kindsvater in Zeile 11 angegeben und Kreuz bei leibliches Kind habe ich auch gemacht.

    und jetzt???

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  • TheWalkingDad
    antwortet
    AW: Anlage Kind

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Liegen denn die Voraussetzungen bei dir oder deiner Tochter überhaupt vor?

    Sind Ihnen laufende Hinterbliebenenbezüge bewilligt, z. B. nach dem Bundesversorgungsgesetz oder aus der gesetzlichen Unfallversicherung, können Sie einen Pauschbetrag von 370 € beantragen.
    Diesen Pauschbetrag erhalten Sie auch dann, wenn das Recht auf die Bezüge ruht oder Sie für den Anspruch auf die Bezüge eine Abfindung in Form eines Kapitalbetrags erhalten haben.

    Falls die Tochter eine Halbwaisenrente erhält, ist das ein ganz anderes Thema!
    Ok, ich gebe zu, ich hatte den Begriff 'Hinterblieben' einkommensteuerrechtlich falsch gedeutet.
    Ich bin davon ausgegangen, dass wenn wir eine Hinterbliebenenrente (Halbwaisenrente fürs Kind, Witwerrente für mich) bekommen, wir dann auch als 'Hinterblieben' gelten.

    Gut, fürs Protokoll: Dem ist nicht so.

    Aber man muss wohl Fehler machen um es dann besser zu verstehen.

    Danke Leute für Eure mithilfe

    Lg, Tom

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Anlage Kind

    HV, Seite 3, Zeile 61: Rente (Hinterbliebenenrente)
    Zeile 62: Hinterblieben
    Anlage Kind, Zeile 64: Hinterblieben
    Liegen denn die Voraussetzungen bei dir oder deiner Tochter überhaupt vor?

    Sind Ihnen laufende Hinterbliebenenbezüge bewilligt, z. B. nach dem Bundesversorgungsgesetz oder aus der gesetzlichen Unfallversicherung, können Sie einen Pauschbetrag von 370 € beantragen.
    Diesen Pauschbetrag erhalten Sie auch dann, wenn das Recht auf die Bezüge ruht oder Sie für den Anspruch auf die Bezüge eine Abfindung in Form eines Kapitalbetrags erhalten haben.

    Falls die Tochter eine Halbwaisenrente erhält, ist das ein ganz anderes Thema!

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Anlage Kind

    Zitat von TheWalkingDad Beitrag anzeigen
    Da freue ich mich ja gleich aufs nächste Jahr.

    Ist das in Steuerklasse 2 klarer geregelt mit dem Kindschaftsverhältnis?
    In die Steuerklasse II gehören Personen, denen ein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zusteht. Wenn Du zur Zeit (= 2016) nicht in die Steuerklasse II eingestuft sein solltest, solltest Du Dir auf der Homepage Deines Finanzamts (z.B. www.finanzamt-nidda.de) unter Vordrucke -> Lohnsteuer das Formular für den vereinfachten Lohnsteuerermäßigungsantrag herunterladen und ausgefüllt einreichen.

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