Zitat von Fabi1984
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Pauschbeträge für Mehraufwendungen - Anlage N - Zeile 52 / 57
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Ich trage also in Zeile 52 ALLE Tage an die ich über 8 STd. gearbeitet habe oder nur die 56 Tage für die ich die steuerfreie Erstattung (Zeile 57) erhalten habe?
Die Frage hat im Übrigen @L. E. Fant schon beantwortet:
Wenn Du jeden Tag über 8 Stunden wegen Auswärtstätigkeit abwesend warst, und auch nirgends länger als drei Monate warst, dann ist das natürlich richtig.
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Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigenDort stehen die Tage mit einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden, wenn das 56 waren dann eben 56.
Eigentlich werden in Zeile 35 gar nicht die Gesamtarbeitstage abgefragt. Auch wenn Du nie von zu Hause arbeitest oder Dienstreisen von zu Hause antrittst, Du solltest schon beachten was wirklich dort steht.
Wenn Du jeden Tag über 8 Stunden wegen Auswärtstätigkeit abwesend warst, und auch nirgends länger als drei Monate warst, dann ist das natürlich richtig.
Ich trage also in Zeile 52 ALLE Tage an die ich über 8 STd. gearbeitet habe oder nur die 56 Tage für die ich die steuerfreie Erstattung (Zeile 57) erhalten habe?
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Muss in Anlage N, Zeile 52 die 56 Tage stehen
oder die Gesamtarbeitstage wie in "Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, Zeile 35"
oder die Gesamtarbeitstage
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Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigenAlso, bei mir wird in Zeile 52 abgefragt: Abwesenheit von mehr als 8 Stunden.
Muss in Anlage N, Zeile 52 die 56 Tage stehen oder die Gesamtarbeitstage wie in "Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, Zeile 35" eingetragen worden sind?
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Also, bei mir wird in Zeile 52 abgefragt: Abwesenheit von mehr als 8 Stunden.
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Pauschbeträge für Mehraufwendungen - Anlage N - Zeile 52 / 57
Hallo,
ich habe folgende Frage:
Für meine Steuer 2015 sind in meiner Lohnsteuerbescheinigung für 2015 sind in Feld 20 = 336,00 Euro ausgewiesen.
Ich habe die Summe entsprechend in der Erklärung in Anlage N, Zeile 57 eingetragen.
Ich habe für den steuerfreien Zeitraum (6 Euro täglich, mehr als 8 Std. Abwesenheit = 56 Tage) berechnet bekommen.
Muss in Anlage N, Zeile 52 die 56 Tage stehen oder die Gesamtarbeitstage wie in "Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, Zeile 35" eingetragen worden sind?
Was ist hier richtig. Bitte um korrekte Hilfe.
Vielen Dank.
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