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Eingabe der Fahrtkosten/Reisekosten zum Arbeitgeber als Werkstudent im Elsterformular

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Eingabe der Fahrtkosten/Reisekosten zum Arbeitgeber als Werkstudent im Elsterform

    Hallo,

    Zitat: Die Fahrtkosten für die selbständige Tätigkeit sind in der EÜR zu erklären. Auch hier gilt die Entfernungspauschale.

    Was eben NICHT korrekt ist, da du nur eine von zwei Möglichkeiten aufzeigst.
    Nur auf Diese habe ich hingewiesen.

    Gruß FIGUL

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Eingabe der Fahrtkosten/Reisekosten zum Arbeitgeber als Werkstudent im Elsterform

    Der TE kann im Auftrag des Unternehmens zu verschiednen Kunden fahren und nicht in den Betrieb.
    Dazu wurde nichts vorgetragen, also ist das auch nur eine Annahme.

    Außerdem habe ich geschrieben, in deinem Fall sind es wohl drei. Wissen muss das der TE selbst.

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Eingabe der Fahrtkosten/Reisekosten zum Arbeitgeber als Werkstudent im Elsterform

    Hallo,

    @Charlie24

    Zitat: Die Fahrtkosten für die selbständige Tätigkeit sind in der EÜR zu erklären. Auch hier gilt die Entfernungspauschale.

    Was macht dich so sicher?

    Zitat: Dazu kommt dass ich Seit Juli 2015 Samstags auf Rechnung für einen zweiten Unternehmen gearbeitet habe. Wo muss ich diese Fahrtkosten eintragen?

    Der TE kann im Auftrag des Unternehmens zu verschiednen Kunden fahren und nicht in den Betrieb. Ergo:
    Kilometerpauschale (gefahrene Kilometer)

    Gruß FIGUL

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Eingabe der Fahrtkosten/Reisekosten zum Arbeitgeber als Werkstudent im Elsterform

    Ich frage mich nun, wo im ElsterFormular ich meine Fahrtkosten zu meinem Arbeitgeber, wo ich in der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Std/Woche gearbeitet habe, angeben muss und ob ich da die Kosten für Hin- und Rückfahrt ansetzen darf.
    In der Anlage N und zwar ebenfalls als Entfernungspauschale, nicht Hin- und Rückfahrt! Man kann selbstverständlich auch mehrere erste Tätigkeitsstätten haben, in deinem Fall sind es wohl drei, wenn auch nicht beim gleichen Arbeitgeber.

    Ob die Fahrten zur Uni überhaupt in die Anlage N gehören, hängt davon ab, ob es sich um Werbungskosten oder Sonderausgaben handelt.

    Die Fahrtkosten für die selbständige Tätigkeit sind in der EÜR zu erklären. Auch hier gilt die Entfernungspauschale.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Eingabe der Fahrtkosten/Reisekosten zum Arbeitgeber als Werkstudent im Elsterform

    Zitat von DerGärtner Beitrag anzeigen
    Ich versuche zur Zeit mit dem ElsterFormular meine Steuererklärung für 2015 zu machen
    Warum postest Du dann im Unterforum für ElsterOnline?

    Für die gewerblichen Einkünfte musst Du eine Gewinnermittlung/Einnahmeüberschussrechnung machen.

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  • Eingabe der Fahrtkosten/Reisekosten zum Arbeitgeber als Werkstudent im Elsterformular

    Hallo,

    ich bin ein Neuling und habe noch keine Einkommensteuererklärung zuvor gemacht und brauche bitte Eure Hilfe. Ich versuche zur Zeit mit dem ElsterFormular meine Steuererklärung für 2015 zu machen. Ich war in 2015 als Werkstudent tätig und habe knapp 13T€ Brutto verdient. Seit 01.01.14 gilt ja das neue Reisekostenrecht, womit ich als Vollzeitstudent die Universität als erste Tätigkeitsstätte deklarieren muss. Dementsprechend nutze ich die Entfernungspauschale für die Uni. Ich frage mich nun, wo im ElsterFormular ich meine Fahrtkosten zu meinem Arbeitgeber, wo ich in der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Std/Woche gearbeitet habe, angeben muss und ob ich da die Kosten für Hin- und Rückfahrt ansetzen darf. Dazu kommt dass ich Seit Juli 2015 Samstags auf Rechnung für einen zweiten Unternehmen gearbeitet habe. Wo muss ich diese Fahrtkosten eintragen?

    Ich hoffe ihr könnt mir bei diesem Problem(en) helfen.

    Gruß,
    DerGärtner
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