AW: Angaben zu Untervemietung Zimmer
Damit wir uns richtig verstehen: Meinen Sie mit der Gesamtmiete in "Die Kosten für das Zimmer betragen allerdings weniger als 50% der Gesamtmiete." die von A für die gesamte WOHNUNG zu zahlende Miete oder die von A ANTEILIG auf das ZIMMER zu zahlende Miete ?
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AW: Angaben zu Untervemietung Zimmer
Nur wenn man positive Einkünfte erzielen will, ist eine Einkunftserzielungsabsicht gegeben und das ganze in der Anlage V zu erklären.
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Angaben zu Untervemietung Zimmer
Hallo,
Angenommen Mieter A hat ein Zimmer an Person B untervermietet. Die Kosten für das Zimmer betragen allerdings weniger als 50% der Gesamtmiete, also wird kein Gewinn erwirtschaftet.
1) Muss Mieter A (erwerbstätig) dann trotzdem die Einnahmen aus der Untervermietung in der Steuererklärung angeben?
2) Ab wann macht es Sinn, diese Einnahmen anzugeben?
3) Wo könnten dann eigene Ausgaben wie Miete, NK, Abnutzung Geräte etc geltend gemacht werden (im Formblatt Anlage V, aber wo genau?)
Danke,
Fifi
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