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Angaben zu Untervemietung Zimmer

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    Angaben zu Untervemietung Zimmer

    Hallo,

    Angenommen Mieter A hat ein Zimmer an Person B untervermietet. Die Kosten für das Zimmer betragen allerdings weniger als 50% der Gesamtmiete, also wird kein Gewinn erwirtschaftet.

    1) Muss Mieter A (erwerbstätig) dann trotzdem die Einnahmen aus der Untervermietung in der Steuererklärung angeben?
    2) Ab wann macht es Sinn, diese Einnahmen anzugeben?
    3) Wo könnten dann eigene Ausgaben wie Miete, NK, Abnutzung Geräte etc geltend gemacht werden (im Formblatt Anlage V, aber wo genau?)

    Danke,
    Fifi

    #2
    AW: Angaben zu Untervemietung Zimmer

    Nur wenn man positive Einkünfte erzielen will, ist eine Einkunftserzielungsabsicht gegeben und das ganze in der Anlage V zu erklären.

    Kommentar


      #3
      AW: Angaben zu Untervemietung Zimmer

      Damit wir uns richtig verstehen: Meinen Sie mit der Gesamtmiete in "Die Kosten für das Zimmer betragen allerdings weniger als 50% der Gesamtmiete." die von A für die gesamte WOHNUNG zu zahlende Miete oder die von A ANTEILIG auf das ZIMMER zu zahlende Miete ?
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar

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