AW: Aufsichtsratvergütung Ausland
Wir hier dürfen jedenfalls keine steuerliche Beratung geben (Steuerberatungsgesetz).
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AW: Aufsichtsratvergütung Ausland
Zitat von Picard777 Beitrag anzeigenAufsichtsratstätigkeit kommt in der Regel in die Anlage S, da selbständige Tätigkeit. Ob es da Besonderheiten wegen der "Nähe" zur nichtselbständigen Tätigkeit gibt, sagt Dir der steuerliche Berater Deines Vertrauens.
Bezüglich der Behandlung der ausländischen Steuer und ob Du da Wahlrechte hast oder nicht, erklärt Dir ebenfalls Dein steuerlicher Berater und wie Du oder Du das zusätzlich das dann in der Anlage AUS einträgst.
Vielen Dank für Deine Antwort! Bisher hatte ich keinen Steuerberater und wollte in Anbetracht des Betrages, um den es geht, am liebsten darauf verzichten. Aber ich sehe auch, dass das keine ganz alltägliche Frage ist. Falls nicht jemand anderes hier sicher aushelfen kann, werde mich dann mal auf die Suche machen nach einem Berater machen - der hoffentlich Ahnung in diesem Bereich hat :-)
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AW: Aufsichtsratvergütung Ausland
Aufsichtsratstätigkeit kommt in der Regel in die Anlage S, da selbständige Tätigkeit. Ob es da Besonderheiten wegen der "Nähe" zur nichtselbständigen Tätigkeit gibt, sagt Dir der steuerliche Berater Deines Vertrauens.
Bezüglich der Behandlung der ausländischen Steuer und ob Du da Wahlrechte hast oder nicht, erklärt Dir ebenfalls Dein steuerlicher Berater und wie Du oder Du das zusätzlich das dann in der Anlage AUS einträgst.
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Aufsichtsratvergütung Ausland
Hallo zusammen,
ich habe 2015 Aufsichtsratsvergütung aus dem Ausland erhalten und würde mich nun über Hilfe freuen, wie ich sie in meiner Steuererklärung berücksichtigen kann.
Details:
- kleinerer Betrag (<10% meines Gesamteinkommens)
- Tätigkeit in einem Land, das kein DBA mit Deutschland hat
- 15% Steuern wurden im Ausland einbehalten
- Zusammenhang mit meiner unselbstständigen Arbeit gegeben.
Falls jemand in diesem Bereich Kenntnisse hat, würde ich mich über einen Hinweis sehr freuen!
Danke!!Stichworte: -
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