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ESt-Vorauszahlung

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    AW: ESt-Vorauszahlung

    Moin reckoner,

    ich hatte für 2015 (ausgehend von 2014) gewaltige rd. € 125 (ha, ha, ha...) zuviel vorausgezahlt u. diesen Betrag inzwischen auch zurückbekommen.

    Änderung des letzten VZ-Bescheides hat das natürlich nicht bewirkt, zumal die Schwankungen z.B. von Handwerkerrechnungen, die nicht jedes Jahr in gleicher Höhe anfallen, beinflußt werden.

    Letztlich ist es mir auch lieber, gleichmäßig in Raten vorauszuzahlen, als einmal im Jahr die Keule zu bekommen.

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  • reckoner
    antwortet
    AW: ESt-Vorauszahlung

    Hallo,

    Danke für die Auflösung, hilft vielleicht dem ein oder anderen Mitleser (und mir auch, denn daran hatte ich einfach nicht gedacht, sorry).

    Der Vorauszahlungsbescheid ist ein eigener Bescheid der erstmal nichts mit dem Einkommensteuerbescheid zu tun hat (außer, dass er auf diesem basiert). Und die Vorauszahlungen werden in der Regel auf unbestimmte Zeit festgesetzt (zu zahlen jeweils zum 10 März, 10. Juni, 10. Sept., 10 Dez., also ohne Jahresangabe).

    Andererseits differiert die potentielle Nachzahlung häufig von Jahr zu Jahr, und dann sollte es auch einen neuen Vorauszahlungsbescheid geben. Bei dir war das vermutlich nicht der Fall, entweder zufällig oder weil du ein mehr oder weniger fixes Einkommen hast

    Stefan

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    AW: ESt-Vorauszahlung

    Habe mit dem FA gesprochen:

    Denkfehler meinerseits, denn ich war davon ausgegangen, daß jeder neue Steuerbescheid den vorhergehenden ersetzt bzw. außer Kraft setzt. Das trifft natürlich nur zu, wenn Korrekturen vorgenommen werden.

    Der Vorauszahlungsbescheid bleibt bis zum Erhalt eines neuen unverändert gültig. Also weiter alle Vierteljahr überweisen.

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    AW: ESt-Vorauszahlung

    Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
    Und: die am 10.03.16 geleistete Vorauszahlung für das erste Quartal 16 ist zu berücksichtigen. Vielleicht reicht die ja schon aus.
    Die reicht zwar nicht, zeigt aber in die richtige Richtung. Werde mit dem FA sprechen.

    Dank an alle Kommentatoren!

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  • Kloebi
    antwortet
    AW: ESt-Vorauszahlung

    Und: die am 10.03.16 geleistete Vorauszahlung für das erste Quartal 16 ist zu berücksichtigen. Vielleicht reicht die ja schon aus.

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  • reckoner
    antwortet
    AW: ESt-Vorauszahlung

    Hallo,

    über welche Höhe sprechen wir denn? Denn: Die Grenze liegt bei 400 Euro, darüber kommt automatisch ein Vorauszahlungsbescheid und darunter eben nicht. Dabei ist jedes Jahr erneut zu betrachten (natürlich noch vor der geleisteten Vorauszahlung - sonst wäre es ja immer abwechselnd).

    Stefan

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  • Elster-Tester
    antwortet
    AW: ESt-Vorauszahlung

    Das solltest du mit deinem Finanzamt besprechen.

    Wir haben deinen Steuerbescheid nicht vor uns liegen, und können daher nur raten.

    Außerdem hat deine Frage mit Elster nichts mehr zu tun.

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  • Gast
    Ein Gast erstellte das Thema ESt-Vorauszahlung.

    ESt-Vorauszahlung

    Tach allerseits,

    für 2014 hatte ich eine NZ zu leisten. Entsprechend wurde ich zu Vorauszahlungen (quartalsweise) in 2015 verpflichtet.

    Auch für 2015 hat sich eine NZ ergeben, die aber durch die VZ gedeckt ist. Sogar ein kleiner Überschuß ist noch ermittelt worden, den mir das FA zurücküberwiesen hat.

    Neue VZ sind aufgrund dieser Sachlage nicht gefordert worden.

    Für mein Verständnis ist hier etwas nicht logisch, lasse mich aber gern belehren. In Fortsetzung oben geschilderter Entwicklung ist auch in 2016 mit NZ zu rechnen, die jedoch (noch) nicht durch VZ gedeckt sind.

    Hat das FA "gepennt", oder mache ich einen Denkfehler?

    Nur zur Abrundung: Es handelt sich um Beträge, die sich im dreistelligen Endbereich bewegen, also nicht existenzbedrohend sind.
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