Welchem Kalenderjahr müssen diese Zahlungen zugeordnet werden (Jahr, für das die Zahlung errechnet wurde oder Jahr, in dem die Zahlung erfolgte)
Ausnahme: Für die monatliche Umsatzsteuervorauszahlung ist die 10-Tagesregel anzuwenden.
Eine innerhalb von 10 Tagen nach Beginn des Kalenderjahres fällige und entrichtete Umsatzsteuer-Vorauszahlung für das Vorjahr ist deshalb als regelmäßig wiederkehrende Ausgabe i. S. des § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG im Vorjahr als Betriebsausgabe zu berücksichtigen.
In der EÜR stehen dir für Erstattungen und Nachzahlungen von Umsatzsteuer die Zeilen 17 und 49 zur Verfügung. Darauf sollte man aber bei Durchsicht des Formulars eigentlich von selbst kommen.
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