AW: Kosten von 2014 in die Steuerklärung 2015
Wenn der Steuerbescheid für 2014 bereits unanfechtbar ist, hast du Pech gehabt. Nur wenn die Rechnung erst 2015 bezahlt worden wäre, kannst du sie 2015 geltend machen!
Vielleicht ist das aber gar nicht so schlimm, vielfach wirken sich solche Kosten wegen der zumutbaren Eigenbelastung steuerlich ohnehin nicht aus.
Du kannst ja deine Erklärung von 2014 kopieren und die Kosten dort nachträglich eintragen. Dann siehst du, ob deine Vergesslichkeit überhaupt Folgen hat oder nicht.
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AW: Kosten von 2014 in die Steuerklärung 2015
Nein. Auch nicht mit ElsterFormular.
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Kosten von 2014 in die Steuerklärung 2015
Ich habe die Steuerklärung fur 2014 lätztes Jahr gemacht, aber ich habe vergessern ein großes Zahnarztkosten abzusetzen. Darf ich es in die Steuerklärung 2015 absetzen?Stichworte: -
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