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Vorsorgeaufwand, Zeile 51 - Interpretation der Hilfe

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  • Charlie24
    antwortet
    Das hier ist ein Forum für die elektronische Steuererklärung, nicht für eine Erklärung auf Papier!

    Berufssoldaten haben eine Anwartschaft auf Altersversorgung.

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  • Ellebasi
    antwortet
    Hallo wollte mal fragen, mache die Steuererklärung noch schriftlich. Beim Vorsorgeaufwand wird gefragt, ob eine Anwartschaft auf Altersversorgung besteht. Muss man als Soldat ja oder nein ankreuzen. Wäre nett , wenn mir jemand helfen kann. LG

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Vorsorgeaufwand, Zeile 51 - Interpretation der Hilfe

    Zitat von Calimero68 Beitrag anzeigen
    Ich habe die Null rausgenommen und in 11 Nein angekreuzt und jetzt ist alles plausibel.
    Hallo Calimero68,

    das ist mit JA auch plausibel, das Problem war die Null oder die Nullen.

    Tschüß

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Vorsorgeaufwand, Zeile 51 - Interpretation der Hilfe

    Nein in Zeile 11 ist m. E. falsch, da du Anspruch auf freie Heilfürsorge hast. Da muss meiner Meinung nach ebenso Ja angekreuzt werden wie bei einem Beihilfeberechtigten.

    Der Unterschied macht sich vielleicht in deinem Fall nicht bemerkbar, aber das hängt von der Höhe deiner sonstigen Vorsorgeaufwendungen ab.

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Vorsorgeaufwand, Zeile 51 - Interpretation der Hilfe

    Zitat von Calimero68 Beitrag anzeigen
    Oh Leute ich danke euch!!!
    Ich habe die Null rausgenommen und in 11 Nein angekreuzt und jetzt ist alles plausibel. 1000 Dank und Gruß
    Calimero
    Hallo,

    NEIN ist falsch.
    Lies die Eingabehhilfe dazu. Du bekommst doch Beihilfe

    Gruß FIGUL

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  • Calimero68
    antwortet
    AW: Vorsorgeaufwand, Zeile 51 - Interpretation der Hilfe

    Oh Leute ich danke euch!!!
    Ich habe die Null rausgenommen und in 11 Nein angekreuzt und jetzt ist alles plausibel. 1000 Dank und Gruß
    Calimero

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Vorsorgeaufwand, Zeile 51 - Interpretation der Hilfe

    Hast du in Zeile 11 der Anlage Vorsorgeaufwand bereits Ja angekreuzt?

    Wenn die Versicherung bereits 2003 abgeschlossen wurde, wäre die Zeile 51 schon korrekt.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Vorsorgeaufwand, Zeile 51 - Interpretation der Hilfe

    Zitat von Calimero68 Beitrag anzeigen
    Hallo
    entschuldigung ich meinte 12 und 14 poppt rot auf
    und ich kann da nichts eintragen . .
    Hallo Calimero68,

    da darf nichts drin stehen, das wären Beiträge zur gesetzlichen KV und PV, da sind vielleicht Nullen in der Lohnsteuerbescheinigung drin, nimm die mal raus.
    Arbeitgeber füllen manchmal überall mit Nullen auf, wo nichts reingehört.

    Tschüß

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  • Calimero68
    antwortet
    AW: Vorsorgeaufwand, Zeile 51 - Interpretation der Hilfe

    Hallo
    entschuldigung ich meinte 12 und 14 poppt rot auf
    und ich kann da nichts eintragen . Und das erscheint erst wenn ich die Rentenvorsorge eintrage . Diese heißt Nürnberger Lebensversicherung. Kann ich das vielleicht irgendwo sonst eintragen. Mache das ganze zum ersten Mal. Auf meiner Lohnsteuerbescheinigung steht halt nichts bei Arbeitnehmerbeiträge zu Kranken und Pflegeversicherungen in Zeile 51 eintrage.

    - - - Aktualisiert - - -

    Meine Eltern haben eine Rentenversicherung 2003 abgeschlossen

    - - - Aktualisiert - - -

    und es ist ja leider keine Riesterente.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Vorsorgeaufwand, Zeile 51 - Interpretation der Hilfe

    Ich kann mir jetzt nicht recht vorstellen, dass du als Kommisaranwärter Beiträge zu einer vor 2005 abgeschlossenen Rentenversicherung leistest.

    Wenn du einen zertifizierten Basisrentenvertrag abgeschlossen hast, wären die Beiträge dazu in Zeile 8 der Anlage Vorsorgeaufwand einzutragen,

    ein Riestervertrag wäre in der Anlage AV zu erklären.

    Die Zeile 20 der Anlage Vorsorgeaufwand betrifft Beitragserstattungen bei freiwillig GKV-Versicherten! Wo hast du 0 einzutragen versucht? Auf der Lohnsteuerbescheinigung?

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Vorsorgeaufwand, Zeile 51 - Interpretation der Hilfe

    Hallo Calimero68,

    die Zeile 51 in der Anlage Vorsorgeaufwand ist mit Sicherheit nicht die Ursache für die Fehlermeldung.
    Zeile 20 in der Anlage Vorsorgeaufwand ist betitelt -> von der Krankenversicherung und/oder sozialen Pflegeversicherung erstattete Beiträge (und zwar von der jeweils gesetzlichen Vers.)

    Wo bist du denn unterwegs ?

    Tschüß

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  • Calimero68
    antwortet
    Vorsorgeaufwand, Zeile 51 - Interpretation der Hilfe

    Hallo
    ich kann meine Rentenversicherung( Privat) da 51 nicht eintragen , weil er auf der vorherigen Seite dann immer in Zeile 20 den Arbeitgeberanteil der Krankenversicherung usw eintragen will. Es gibt aber keine , weil ich Kommissaranwärter bin und da läuft es anders. Da gibt es eine Heilfürsorge die nicht auf der Lohnsteuer erscheint. Auch Null wir nicht akzeptiert, Ich kann die Rentenversicherung nicht eintragen. Was kann man tun?

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  • crowny79
    antwortet
    AW: Vorsorgeaufwand, Zeile 51 - Interpretation der Hilfe

    Danke, dann wäre das geklärt. Jetzt kann ich die Steuererklärung abschließen.

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Vorsorgeaufwand, Zeile 51 - Interpretation der Hilfe

    Deine Vermutung ist richtig.

    Die RV mit kürzerer Laufzeit werden im Formular nicht abgefragt, weil sie nicht begünstigst SIND. Und selbst wenn sie es wären, würden sie sich fast immer steuerlich nicht auswirken, da die Höchstbeträge meist schon vorher erreicht sind. Du kannst ja mal spaßeshalber den Wert für Zeile 51 entsprechend erhöhen und schauen, ob die Steuerberechnung einen anderen Betrag auswirft.

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  • crowny79
    hat ein Thema erstellt Vorsorgeaufwand, Zeile 51 - Interpretation der Hilfe.

    Vorsorgeaufwand, Zeile 51 - Interpretation der Hilfe

    Anlage "Vorsorgeaufwand: Angaben zu Vorsorgeaufwendungen", Zeile 51

    In der Hilfe heißt es: "In Zeile 51 tragen Sie bitte Beiträge zu Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht und Kapitallebensversicherungen mit mindestens zwölf Jahren Laufzeit ein, wenn die Laufzeit dieser Versicherungen vor dem 01.01.2005 begonnen hat und mindestens ein Versicherungsbeitrag vor dem 01.01.2005 entrichtet wurde."

    Ich nehme an, dass die Einschränkung "mit mindestens zwölf Jahren Laufzeit ein, wenn die Laufzeit dieser Versicherungen vor dem 01.01.2005 begonnen hat und mindestens ein Versicherungsbeitrag vor dem 01.01.2005 entrichtet wurde" auch für Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht gilt und nicht nur auf die zuletzt genannten Kapitallebensversicherungen. Ist das richtig? Wenn Rentenversicherungen auch bei geringerer Laufzeit geltend gemacht werden können, könnte ich noch eine weitere Eingabe im Formular machen.
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