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Danke. Habe ich gerade rausgeworfen und trage neu ein. Ist ja nicht viel.
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Zitat von Martinx Beitrag anzeigenAls ich gemerkt habe, dass ich gar nichts eintragen muss, habe ich meine Angaben wieder entfernt, aber jetzt will Elster unbedingt, dass ich da was eintrage. Jemand eine Ahnung, wie ich da wieder rauskomme?
GrüßeZuletzt geändert von stiller; 12.11.2019, 18:18.
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Als ich gemerkt habe, dass ich gar nichts eintragen muss, habe ich meine Angaben wieder entfernt, aber jetzt will Elster unbedingt, dass ich da was eintrage. Jemand eine Ahnung, wie ich da wieder rauskomme?
Grüße
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Ein Gast antworteteAW: Anlage Vorsorgeaufwand Seite 2 Zeilen 53 ff
Wenn Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert waren oder sind dann ist dies ein Bereich, in dem Sie gar keine Angaben machen dürfen. Dieser Bereicht betrifft nur wie dort auch steht nur Beamte etc.
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Hier steht: "Es bestand 2015 keine gesetzliche Rentenversicherungspflicht aus dem aktiven Dienstverhältnis / aus der Tätigkeit
53 - als Beamter
54 - als Vorstandsmitglied
Wenn ich das nicht war, muss ich ja anklicken, ich habe ja als Angestellter keine gesetzliche Rentenversicherungspflicht aus der Arbeit als Beamter erworben...
Und dann fällt man durch den Plausibilitätscheck... Also zwingt einen dieses Formular zu schwindeln...Stichworte: -
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