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Anlage Kind - Zeile 6 - Anspruch auf Kindergeld

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  • Beamtenschweiß
    antwortet
    AW: Anlage Kind - Zeile 6 - Anspruch auf Kindergeld

    Wenn ihr zusammen lebt und euer Kind gemeinsam betreut/erzieht, hätte eine Übertragung des Kinderfreibetrages m. w. überhaupt nicht erfolgen dürfen.

    Im Rahmen der Einkommensteuererklärung - Anlage Kind wirst du daher nur den halben Kinderfreibetrag erhalten. Dem entsprechend wird bei der Günstigerprüfung nach § 31 EStG aber auch nur das hälftige Kindergeld berücksichtigt.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Anlage Kind - Zeile 6 - Anspruch auf Kindergeld

    Der Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte beeinflusst ohnehin nur die Höhe des beim Lohn einbehaltenen Solidaritätszuschlags sowie ggf. der Kirchensteuer.

    Bringt unterm Jahr ein wenig Liquidität, sonst nichts!

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Anlage Kind - Zeile 6 - Anspruch auf Kindergeld

    Die Lohnsteuer ist doch nur eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer!

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  • DaLight87
    antwortet
    AW: Anlage Kind - Zeile 6 - Anspruch auf Kindergeld

    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
    Für jedes Kind gibt es genau 1,0. Nicht mehr und nicht weniger
    Ja richtig.

    Ich habe 1,0 auf der LstKarte und meine Freundin 0,0. Soweit so gut. Nur warum bleibt der Anspruch in Zeile 6 (Anlage Kind) bei der hälfte?

    Oder hat dieser Freibetrag rein gar nichts mit dem Anspruch auf Kindergeld zu tun?

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Anlage Kind - Zeile 6 - Anspruch auf Kindergeld

    Zitat von DaLight87 Beitrag anzeigen
    Ich verstehe dann nicht den Sinn des Kinderfreibetrages von 1,0.
    Können Sie mir das kurz erklären?
    Für jedes Kind gibt es genau 1,0. Nicht mehr und nicht weniger

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  • DaLight87
    antwortet
    AW: Anlage Kind - Zeile 6 - Anspruch auf Kindergeld

    Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
    Hallo DaLight87,

    du trägst den Anspruch ein -> also die Hälfte des Kindergeldes, sagt auch die Eingabehilfe dazu.

    Tschüß
    Hallo,

    das klingt logisch.

    Ich verstehe dann nicht den Sinn des Kinderfreibetrages von 1,0.
    Können Sie mir das kurz erklären?

    Dankeschön

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Anlage Kind - Zeile 6 - Anspruch auf Kindergeld

    Hallo DaLight87,

    du trägst den Anspruch ein -> also die Hälfte des Kindergeldes, sagt auch die Eingabehilfe dazu.

    Tschüß

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  • DaLight87
    hat ein Thema erstellt Anlage Kind - Zeile 6 - Anspruch auf Kindergeld.

    Anlage Kind - Zeile 6 - Anspruch auf Kindergeld

    Hallo zusammen,

    ich habe im Forum und auf anderen Seiten keine passende Antwort auf mein Problem gefunden. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

    Ausgangslage: Meine Freundin und ich haben ein gemeinsames Kind. Wir sind nicht verheiratet, leben aber zusammen. Wir haben ihren Kinderfreibetrag von 0,5 auf mich überschrieben, sodass ich nun auf meiner Lohnsteuerkarte 1,0 Kinder habe. (Ging ohne Probleme). Das Kindergeld wird meiner Freundin überwiesen (dürfte in dieser Frage aber keine Rolle spielen).

    Jetzt die Frage:
    Wird in Anlage Kind (Zeile 6) der Anspruch trotzdem halbiert, oder muss ich nun den gesamten Anspruch auf meiner Steuererklärung eintragen?
    Gibt es was zu berücksichtigen, wenn die Eintragung von 1,0 Kindern auf der Lohnsteuerkarte erst zum April 2015 stattgefunden hat?

    Vielen Dank für Eure Unterstützung.

    Gruß
    DaLight87
    Zuletzt geändert von DaLight87; 24.05.2016, 17:09.
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