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Anlage R Rentenanpassung bei gesetzlicher Altersrente?

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Anlage R Rentenanpassung bei gesetzlicher Altersrente?

    Wird der Ehegatte beim Belegabruf automatisch mit beachtet?
    Nein, aber es ist problemlos möglich, den Belegabruf auch für andere Personen zu beantragen. Das ist ein eigener Unterpunkt unter Belegabruf und zwar Berechtigung beantragen.

    Der Ehegatte erhält dann per Post einen Freischaltcode, den er an den Antragsteller weitergibt. Dieser Freischaltcode muss nur einmal eingegeben werden.

    Falls der Ehegatte selbst eine Elsteraccount hat, erfolgt die Freischaltung direkt von dort aus.

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  • Thomas Homilius
    antwortet
    AW: Anlage R Rentenanpassung bei gesetzlicher Altersrente?

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Man kann aber auch den Belegabruf nutzen! Voraussetzung ist eine Registrierung im ElsterOnline-Portal mit der persönl. ID und ein entsprechender Antrag.
    Ich habe jetzt den Belegabruf bei www.elsteronline.de beantragt. Post vom Finanzamt mit dem Abrufcode sollte in den naechsten Tagen eingehen.

    Aber: Wie ist das mit dem Belegabruf bei Eheleuten? Wird der Ehegatte beim Belegabruf automatisch mit beachtet?

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  • neysee
    antwortet
    AW: Anlage R Rentenanpassung bei gesetzlicher Altersrente?

    Zitat von Thomas Homilius Beitrag anzeigen
    Es waere wirklich besser, wenn die Summe der 'Rentenanpassungen' auch gleich von der Rentenversicherung mitgeliefert wuerden.
    Wie gesagt kommt die Mitteilung der DRV über die steuerrelevanten Daten ab der einmaligen Anforderung jährlich automatisch.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Anlage R Rentenanpassung bei gesetzlicher Altersrente?

    Der Betrag der Rentenerhoehungen seit Beginn der Rente steht dort nicht. Deshalb meine Frage, ob man sich jeden dieser jaehrlichen Belege gut aufheben muss, um die Rentenerhoehungen selbst ausrechnen zu koennen?
    Du darfst die Mitteilung über die an das Finanzamt gemeldeten Jahreswerte nicht mit den jährlichen Rentenanpassungsmitteilungen, die im Juni oder Juli verschickt werden, verwechseln! Letztere bekommt jeder Rentner automatisch.

    Die Übermittlung der an das Finanzamt gemeldeten Daten muss einmalig beantragt werden, die wird nicht automatisch verschickt. Da steht der Rentenanpassungsbetrag seit Rentenbeginn bzw. seit 2005 drin!
    Die Mitteilung erhält man dann Anfang des Folgejahres bis Ende Februar.

    Man kann aber auch den Belegabruf nutzen! Voraussetzung ist eine Registrierung im ElsterOnline-Portal mit der persönl. ID und ein entsprechender Antrag.

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  • Thomas Homilius
    antwortet
    AW: Anlage R Rentenanpassung bei gesetzlicher Altersrente?

    Zitat von neysee Beitrag anzeigen
    Ja. Ab dann kommt der Brief mit den Daten automatisch jährlich.
    Alternativ : Belegabruf.
    Soweit ich weiss stehen in den jaehrlichen Belegen der Rentenversicherung nur die jaehrliche Rente und der Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung. Der Betrag der Rentenerhoehungen seit Beginn der Rente steht dort nicht. Deshalb meine Frage, ob man sich jeden dieser jaehrlichen Belege gut aufheben muss, um die Rentenerhoehungen selbst ausrechnen zu koennen?

    Es waere wirklich besser, wenn die Summe der 'Rentenanpassungen' auch gleich von der Rentenversicherung mitgeliefert wuerden.

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  • neysee
    antwortet
    AW: Anlage R Rentenanpassung bei gesetzlicher Altersrente?

    Zitat von Thomas Homilius Beitrag anzeigen
    Gilt das auch fuer die gesetzliche Rente?

    Wenn ja, wie kommt man an diese Daten? Kann man sich von der Rentenversicherung ein Schreiben zuschicken lassen, in dem diese Informationen enthalten sind?
    Ja.

    Ja. Ab dann kommt der Brief mit den Daten automatisch jährlich.
    Alternativ : Belegabruf.

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  • Anlage R Rentenanpassung bei gesetzlicher Altersrente?

    Bei der Besteuerung von Renten ist in der Anlage R (2015) in der Zeile 6 ein "Rentenanpassungsbetrag" einzutragen!

    Gilt das auch fuer die gesetzliche Rente? Muessen die unregelmaessigen Rentenanpassungen der gesetzlichen Rente seit dem Jahr des Rentenbeginns dort eingetragen werden?

    Wenn ja, wie kommt man an diese Daten? Kann man sich von der Rentenversicherung ein Schreiben zuschicken lassen, in dem diese Informationen enthalten sind? Oder muss ich mir die Summe der Rentenerhoehungen selbst ausrechnen?
    Zuletzt geändert von Thomas Homilius; 02.06.2016, 21:44.
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