AW: Abordnung jahresübergreifend
Der Aufwand ist 2015 angefallen, also musst du ihn auch 2015 geltend machen. Die kürzt deinen Aufwand um die erwartbaren steuerfreien Arbeitgebererstattungen, auch wenn diese erst 2016 zugeflossen sind.
Diese Auffassung wird meines Wissens im Hinblick auf § 3c Abs. 1 EStG auch von den Finanzämtern vertreten. Die Regelung lautet:
Ausgaben dürfen, soweit sie mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden
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Abordnung jahresübergreifend
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Thema Abordnung. Ich wurde zum 01.11.15 abgeordnet, ab 01.02.2016 dann versetzt.
Das Trennungsgeld, die Reisekosten, die Kosten für die zweite Wohnung und die Familienheimfahrten habe ich erst im Jahr 2016 erhalten. Das heißt auf der Lohnsteuerbescheinigung 2015 sind hierzu keine Angaben, kommt dann erst bei der bescheinigung 2016 zum tragen.
Wie verfahre ich nun mit den zwei Monaten im Jahr 2015 bei der Steuererklärung 2015.
Ich bin zwar nicht zum BAMF abgeordnet, aber ich denke, die Frage könnte viele Beamte und Angestellte betreffen, die im letzten Jahr zum BAMF abgeordnet wurden und die Trennungsgelder etc. erst im jahr 2016 erhlten haben. Vielen Dank vor ab für eure Hilfe.
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