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Fragen bezüglich Verlustvorträgen und Bescheid über d. gesonderte Feststellung dieser

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Fragen bezüglich Verlustvorträgen und Bescheid über d. gesonderte Feststellung di

    Kann es nun sein, dass das FA den bereits bestehenden Verlust nicht berücksichtigt hat?
    Das siehst du doch aus dem Steuerbescheid bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens. Wenn dort nach der Zeile Gesamtbetrag der Einkünfte keine Zeile Verlustvortrag kommt, dann ist die Verrechnung übersehen worden.

    Das wundert mich etwas, wenn du in Zeile 80 sogar ein Kreuz gesetzt hast. Am besten wird sein, du rufst deine/n Sachbearbeiter/in beim Finanzamt an und klärst das.

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  • Elster-Tester
    antwortet
    AW: Fragen bezüglich Verlustvorträgen und Bescheid über d. gesonderte Feststellung di

    Das hier ist ein Elster-Forum.

    Für steuerrechtliche Fragen wende dich bitte an dein Finanzamt.

    Denn mit Elster hat deine Frage nichts zu tun.

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  • Fragen bezüglich Verlustvorträgen und Bescheid über d. gesonderte Feststellung dieser

    Hallo zusammen,

    gerne möchte ich mich über eure Meinungen zu folgendem Sachverhalt erkundigen:

    Im Rahmen meiner Zweitausbildung (Bachelorstudium) wurden mir Verlustvorträge i. H. v. 1.600 € anerkannt (Semesterbeiträge, Fachbücher etc.). In der Klärung befinden sich die Umfänge zur Erstausbildung (schulische! Ausbildung für die ich monatl. zahlen musste). Hierbei berufe ich mich auf die Verfahren (unteranderem dem „Pilotenfall“), die sich aktuell beim Bundesverfassungsgericht befinden.

    In meinem aktuellen Bescheid für 2015 über Einkommensteuer habe ich nur Peanuts erstattet bekommen (Steuerklasse I, Gesamtbrutto: rund 30.000 €, Werbungskosten: rund 1.150 EUR, nur Einkünfte aus nicht-selbständiger Tätigkeit). Es handelt sich um die Erstattung, den mir auch die Steuersoftware tax2016 errechnet hat. Allerdings habe ich nirgendwo im Programm die Verlustvorträge angegeben. Im Mantelbogen selbst habe ich jedoch das Kreuzchen in Zeile 80 gesetzt und den Verlustvortrag mit 0 € begrenzt.

    Kann es nun sein, dass das FA den bereits bestehenden Verlust nicht berücksichtigt hat?

    Im Kontrast zum Bescheid für 2014 über Einkommensteuer hatte ich noch den Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer zum 31.12.2014 gleichzeitig erhalten. Im aktuellen Bescheid für 2015 jedoch nicht (im Dezember letzten Jahres habe ich noch einen Bruchteil des Verlustvortrages für das Jahr 2010 erhalten; wodurch das FA möglicherweise selbst verwirrt wurde). Muss ich mir ggf. den Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer zum 31.12.2015 vor Ort ausstellen lassen?

    Wann werden diese zweckmäßig für mich am günstigsten genutzt/herangezogen? Wie ist das steuerrechtlich Rahmenkonzept für meinen Sachverhalt?

    Vielen Dank im Voraus für eure konstruktiven Beiträge/Kommentare.
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