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Steuerbescheid weicht zu meinem Gunsten von Elsterberechnung ab

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Steuerbescheid weicht zu meinem Gunsten von Elsterberechnung ab

    Hallo,

    >>>Die Einzelpositionen haben aber nicht diesen Gesamtwert ergeben und das ist entweder dem FA aufgefallen oder die Plausibilitätsprüfung ist beim FA besser als bei Elster Online. Da hatte ich einfach Glück....

    Wo muss man denn bei Elster noch selber die Summe bilden? Das macht der Vogel doch eigentlich automatisch. Oder ist das bei ElsterOnline anders? (übrigens, falsches Forum)

    Außerdem basieren die Werte des Finanzamtes nicht auf der Erklärung - solche Leistungen werden direkt vom Träger gemeldet und das geht vor.

    Stefan

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  • Trini934
    antwortet
    AW: Steuerbescheid weicht zu meinem Gunsten von Elsterberechnung ab

    Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
    Nein, kein Fehler im System.
    Vermutlich hast du es entweder falsch oder doppelt eingetragen.
    Ich habe noch mal nachgeschaut. Keine Doppeleintragung. Das Elterngeld steht richtig drin.
    Allerdings hatte ich die Werte aus dem Vorjahr übernommen und bei Bedarf manuell korrigiert. Nur habe ich bei den Einkommensersatzleistungen lediglich den Einzelbetrag aktualisiert, die Gesamtsumme aber nicht. So stand noch der Wert vom Vorjahr in der Gesamtsumme. Die Einzelpositionen haben aber nicht diesen Gesamtwert ergeben und das ist entweder dem FA aufgefallen oder die Plausibilitätsprüfung ist beim FA besser als bei Elster Online. Da hatte ich einfach Glück....

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Steuerbescheid weicht zu meinem Gunsten von Elsterberechnung ab

    Zitat von Anja39 Beitrag anzeigen
    Die Differenz zwischen zu versteuerndem Einkommen und dem Betrag, der zur Errechnung der Steuer genommen wurde, müsste doch die Sume des vereinnahmten Elterngeldes sein, oder?
    Hallo,

    einfaches Beispiel

    zuvst Einkommen ohne EG 20000 € Steuersatz 10%

    EG - 5000 € ergibt Steuersatz bei 25000 € 15%

    Dann werden deine 20000 € nicht mit 10% versteuert sondern mit 15 %

    Gruß FIGUL

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  • Anja39
    antwortet
    AW: Steuerbescheid weicht zu meinem Gunsten von Elsterberechnung ab

    Die Differenz zwischen zu versteuerndem Einkommen und dem Betrag, der zur Errechnung der Steuer genommen wurde, müsste doch die Sume des vereinnahmten Elterngeldes sein, oder?

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  • Elster-Tester
    antwortet
    AW: Steuerbescheid weicht zu meinem Gunsten von Elsterberechnung ab

    Nein, kein Fehler im System.
    Vermutlich hast du es entweder falsch oder doppelt eingetragen.

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  • Trini934
    antwortet
    AW: Steuerbescheid weicht zu meinem Gunsten von Elsterberechnung ab

    Zitat von neysee Beitrag anzeigen
    Klingt alles nach Dingen, die unter dem Progressionsverbehalt stehen, wie Krankengeld, ALG1, Elterngeld usw. Vielleicht waren die tatsächlich niedriger als angegeben.
    Elterngeld und Progressionsvorbehalt. Das habe ich nie richtig verstanden.
    Aber wenn ich das Elterngeld auf das zu versteuernde Einkommen aufrechne und diesen Betrag in der Spittingtabelle 2015 nachschaue, komme ich in der Tat auf den Steuersatz des FA, den es auf unser zu versteuerndes Einkommen (ohne Elterngeld) angewendet hat.
    Ich glaube, jetzt habe ich das erst richtig verstanden.
    Vielen Dank!

    Und einen schönen Abend noch
    Trini

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    Ach ja, das Elterngeld hatte ich eigentlich so ins System eingegeben und es wurde auch so vom FA akzeptiert.
    Anscheinend ist das ein Fehler im System... So what. Das Ergebnis zählt.
    Ich muss mal mit 2014 vergleichen. Da habe ich auch schon Elterngeld bezogen, aber da gab es keine derartige Abweichung.

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    Ach ja, das Elterngeld hatte ich eigentlich so ins System eingegeben und es wurde auch so vom FA akzeptiert.
    Anscheinend ist das ein Fehler im System... So what. Das Ergebnis zählt.
    Ich muss mal mit 2014 vergleichen. Da habe ich auch schon Elterngeld bezogen, aber da gab es keine derartige Abweichung.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Steuerbescheid weicht zu meinem Gunsten von Elsterberechnung ab

    ...ich vergleiche das alles mal mit den Einkommenssteuertabellen. Da war ich noch mehr überrascht, denn nach den Tabellen müsste ich noch weniger Steuern zahlen und noch mehr erstattet bekommen
    Die Frage ist, was hast du konkret verglichen? In deinem Steuerbescheid ist dein zu versteuerndes Einkommen für 2015 ausgewiesen.

    Für die Höhe der Einkommensteuer 2015 ist die Grundtabelle 2015 maßgeblich, nur bei Zusammenveranlagung gilt die Splittingtabelle 2015

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  • neysee
    antwortet
    AW: Steuerbescheid weicht zu meinem Gunsten von Elsterberechnung ab

    Klingt alles nach Dingen, die unter dem Progressionsverbehalt stehen, wie Krankengeld, ALG1, Elterngeld usw. Vielleicht waren die tatsächlich niedriger als angegeben.

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  • Steuerbescheid weicht zu meinem Gunsten von Elsterberechnung ab

    Hallo alle zusammen,

    ich war heute sehr überrascht, als ich meinen Steuerbescheid im Briefkasten hatte. Meine Steuererstattung war höher ausgefallen, als ich erwartet hatte und als mir Elster ausgerechnet hatte, und zwar erheblich (ca. 1/3 mehr).

    Ich wollte dem Braten nicht trauen und habe alles verglichen. Das Finanzamt hat alles anerkannt. Das zu versteuernde Einkommen ist identisch. Nur der Steuersatz, der auf das zu versteuernde Einkommen angewendet wurde, ist im Bescheid niedriger.

    Ich dachte, ich vergleiche das alles mal mit den Einkommenssteuertabellen. Da war ich noch mehr überrascht, denn nach den Tabellen müsste ich noch weniger Steuern zahlen und noch mehr erstattet bekommen, als das FA und Elster ausgerechnet haben.

    Habe ich da einen Denkfehler, d.h. der Ansatz über die Tabelle ist der falsche Ansatz?

    LG
    Trini
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