AW: Anlage V / Nebenkosten
Bestimmte Themen, wie z. B. die steuerrechtliche Behandlung eines Leerstands, sind eigentlich klassische Fragen an den Steuerberater.
Den Gang zum Steuerberater würde ich in solchen Fällen auch dringend empfehlen.
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Abzugsfähig sind natürlich nur die anteiligen Kosten die für die vermietete Wohnung angefallen sind.
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AW: Anlage V / Nebenkosten
Zitat von Michael1976 Beitrag anzeigenZeile 13 sind es bei mir ca. 1200 NK welche in dem Jahr nur durch die Vermietung des EG zusammengekommen sind, oder muss ich hier auch die Leer stehende Wohnung (1.OG) und meine selbst bewohnte Whg. (DG) mit einbinden?
Zitat von Michael1976 Beitrag anzeigenZeile 20 eigengenutzte Whg. sind es ca. 3500 € (1.OG da nicht vermietet und DG)
Zitat von Michael1976 Beitrag anzeigenZeile 46 tatsächliche NK für das ganze Haus (alle 3 Whg.) ca. 5000€
Kann ich dies so angeben oder muss ich bei Zeile 46 die NK anteilig zur Vermieteten EG Whg. angeben?
Zitat von Michael1976 Beitrag anzeigenDann wäre aber Zeile 20 für mich auch überflüssig, oder?
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Anlage V / Nebenkosten
Hallo,
bin mir nicht schlüssig mit der Aufteilung der Nebenkosten?
Folgender Sachverhalt:
3 Familienhaus davon
EG = Vermietet
1.OG = Leer stehend
DG = selbst bewohnt
welche Angaben sind richtig?
Zeile 13 sind es bei mir ca. 1200 NK welche in dem Jahr nur durch die Vermietung des EG zusammengekommen sind, oder muss ich hier auch die Leer stehende Wohnung (1.OG) und meine selbst bewohnte Whg. (DG) mit einbinden?
Zeile 20 eigengenutzte Whg. sind es ca. 3500 € (1.OG da nicht vermietet und DG)
Zeile 46 tatsächliche NK für das ganze Haus (alle 3 Whg.) ca. 5000€
Kann ich dies so angeben oder muss ich bei Zeile 46 die NK anteilig zur Vermieteten EG Whg. angeben? Dann wäre aber Zeile 20 für mich auch überflüssig, oder?
Danke für die HilfeStichworte: -
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