AW: Mehrere Lohnsteuerbescheinigungen Anlage n
Hallo,
>>>1) Das Finanzamt hat ja keinen Gewinn, in dem Sinne, sondern die Zinsen sind ein Ausgleich für den Zinsvorteil, den der Steuerzahler hatte : ...
Das brauchst du mir nicht zu erklären, ich kenne diese - mittlerweile aberwitzige - Regelung nur zu gut.
Und ich weiß auch, wie man im Fall der Fälle gegen diese Zinsen vorgeht.
@yoda3: Ich tippe darauf, dass die unterschiedlichen Bundesländer der Grund sind.
>>>Was noch sollte ich tun.
Warten, oder dein Finanzamt auf den Fehler hinweisen, wie du willst.
Stefan
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Mehrere Lohnsteuerbescheinigungen Anlage n
Einklappen
X
-
AW: Mehrere Lohnsteuerbescheinigungen Anlage n
Das darf zwar jeder machen wie er mag, aber ich habe heuer wegen eines Fehlers zu meinen Gunsten meinen Sachbearbeiter angerufen. Es ging dabei um insgesamt etwa 350,00 Steuern.
Er bestätigte, dass er da wohl etwas, was ich richtig erklärt hatte, übersehen habe, aber er meinte dann, dass er das jetzt nicht noch einmal in die Hand nehmen werde.
Ich hätte ja schließlich keinen Nachteil gehabt, was natürlich stimmte. Das ist jetzt sicher nicht der Regelfall, zeigt aber, dass Finanzbeamte sehr pragmatisch handeln können.
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Mehrere Lohnsteuerbescheinigungen Anlage n
Zitat von reckoner Beitrag anzeigenHallo,
>>>Warum ist das fraglich?
Die Verzinsung ist gesetzlich vorgeschrieben und verschuldensunabhängig.
OK, fraglich ist die Verzinsung nicht, die kommt automatisch. Fraglich wäre allenfalls, ob es rechtsmissbräuchlich sein könnte, wenn das Finanzamt aufgrund eigener Versäumnisse auch noch Gewinn erzielt.
Ich würde das jedenfalls nicht einfach hinnehmen, und beispielsweise mit Schadenersatz aufrechnen.
Aber lassen wir das doch, war ja nur eine kleine Anmerkung.
>>>Nicht die Steuernummer, sondern die Steueridentifikationsnummer muss auf der Lohnsteuerbescheinigung stehen.
Und die Steueridentifikationsnummer ist keine Steuernummer?
Ich meine mit Steuernummern jedenfalls immer alle Nummern die man mal überprüfen kann/soll (Steuernummer, Steueridentifikationsnummer, eTIN).
Stefan
Die Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen (§ 233a AO) soll im Interesse der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen einen Ausgleich dafür schaffen, dass Steuern - obwohl sie zum gleichen Zeitpunkt entstehen - zu unterschiedlichen Zeitpunkten festgesetzt und erhoben werden (Stichwort : Liquiditätsvorteil). Die Verzinsung ist gesetzlich vorgeschrieben; sie steht nicht im Ermessen der Finanzbehörde.
Und wie bereits gesagt, ist die Verzinsung unabhängig von einer Schuld.
Es soll allein der Liquiditätsvorteil ausgeglichen werden.
Nach Rechtsprechung des BFH übrigens auch dann, wenn der Steuerpflichtige das Geld nachweislich unverzinst auf einem Girokonto bereitgestellt hat.
2) Steuernummer und Steueridentifikationsnummer sind zwei verschiedene Nummern :
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Steu...ikationsnummer
oder
https://www.steuertipps.de/die-erste...ikationsnummerZuletzt geändert von Elster-Tester; 23.09.2016, 20:24.
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Mehrere Lohnsteuerbescheinigungen Anlage n
Hallo,
>>>Warum ist das fraglich?
Die Verzinsung ist gesetzlich vorgeschrieben und verschuldensunabhängig.
OK, fraglich ist die Verzinsung nicht, die kommt automatisch. Fraglich wäre allenfalls, ob es rechtsmissbräuchlich sein könnte, wenn das Finanzamt aufgrund eigener Versäumnisse auch noch Gewinn erzielt.
Ich würde das jedenfalls nicht einfach hinnehmen, und beispielsweise mit Schadenersatz aufrechnen.
Aber lassen wir das doch, war ja nur eine kleine Anmerkung.
>>>Nicht die Steuernummer, sondern die Steueridentifikationsnummer muss auf der Lohnsteuerbescheinigung stehen.
Und die Steueridentifikationsnummer ist keine Steuernummer?
Ich meine mit Steuernummern jedenfalls immer alle Nummern die man mal überprüfen kann/soll (Steuernummer, Steueridentifikationsnummer, eTIN).
Stefan
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Mehrere Lohnsteuerbescheinigungen Anlage n
Danke für die Antwort.
Zitat von reckoner Beitrag anzeigen- sind beide Lohnsteuerbescheinigungen für das selben Jahr? (die Kontinuität - bis 30.4. und ab 1.5. - spricht aber natürlich dafür)
Stefan
Zitat von reckoner Beitrag anzeigen- haben auch beide Arbeitgeber jeweils das richtige Jahr eingetragen?
Stefan
Zitat von reckoner Beitrag anzeigen- betreffen wirklich beide Lohnsteuerbescheinigungen die Ehefrau? (wieder eine blöde Frage, hattest du ja schon klar gestellt, aber bitte trotzdem mal in diese Richtung überprüfen)
Stefan
Zitat von reckoner Beitrag anzeigen- stimmen in beiden Lohnsteuerbescheinigungen die Steuernummern? (sonst könnte das Finanzamt vielleicht eine nicht richtig zugeordnet haben)
Stefan
Hinweis.
Die erste Lohnsteuerbescheinigung ist von Bayern, die zweite ist von Hessen. Die Finanzamt in Frage ist auch in Hessen, weil wir hier umgezogen sind.
Und nur die Hessiche Lohnsteuerbescheinigung ist in dem Bescheid berücksichtigt. Vielleich hat das, das Finanzamt verwirrt.
Aber ich habe BEIDE in der Einkommensteuererklärung eingetragen. Auch Zeile 5 "bei wohnsitzwechsel bisheriges finanzamt" habe ich die Bayerische Finanzamt eingetragen.
Was noch sollte ich tun.Zuletzt geändert von yoda3; 23.09.2016, 19:02.
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Mehrere Lohnsteuerbescheinigungen Anlage n
Zitat von reckoner Beitrag anzeigenFraglich wäre noch ob eine solche Nachzahlung verzinst werden müsste (ab dem 16. Monat sind 6% p.a. Standard).
Die Verzinsung ist gesetzlich vorgeschrieben und verschuldensunabhängig.
- - - Aktualisiert - - -
Zitat von reckoner Beitrag anzeigen- stimmen in beiden Lohnsteuerbescheinigungen die Steuernummern? (sonst könnte das Finanzamt vielleicht eine nicht richtig zugeordnet haben)
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Mehrere Lohnsteuerbescheinigungen Anlage n
Hallo,
die Erklärung scheint schon mal richtig ausgefüllt zu sein. Daher vermute ich die Lösung irgendwo woanders. Mal ins Blaue gefragt (schon mal vorweg eine Entschuldigung, das was jetzt kommt ist schon sehr abwegig):
- sind beide Lohnsteuerbescheinigungen für das selben Jahr? (die Kontinuität - bis 30.4. und ab 1.5. - spricht aber natürlich dafür)
- haben auch beide Arbeitgeber jeweils das richtige Jahr eingetragen?
- betreffen wirklich beide Lohnsteuerbescheinigungen die Ehefrau? (wieder eine blöde Frage, hattest du ja schon klar gestellt, aber bitte trotzdem mal in diese Richtung überprüfen)
- stimmen in beiden Lohnsteuerbescheinigungen die Steuernummern? (sonst könnte das Finanzamt vielleicht eine nicht richtig zugeordnet haben)
Und ja, du musst - bei richtiger Erklärung - das Finanzamt nicht korrigieren. Ich würde das Geld aber zurücklegen, vielleicht fällt es ja doch noch auf (und ein geänderter Bescheid würde wahrscheinlich auch gelten).
Fraglich wäre noch ob eine solche Nachzahlung verzinst werden müsste (ab dem 16. Monat sind 6% p.a. Standard).
StefanZuletzt geändert von reckoner; 23.09.2016, 16:28.
Einen Kommentar schreiben:
-
Mehrere Lohnsteuerbescheinigungen Anlage n
Hallo,
Ich war 2015 bei 2 Arbeitgebern tätig, deshalb habe ich 2 Lohnsteuerbescheinigungen bekommen. Eine von 01.01 bis 30.04, die andere von 01.05 bis 31.12.
Ich habe beide in der Anlage N eingetragen. Auf das Bild (das ist von Elster Übertragungsprotokoll_ESt2015) kann man klar sehen, eine hat circa 35K EUR Bruttolohn, die andere circa 22K EUR, also insgesamt 57K EUR.
http://oi64.tinypic.com/vy7h3b.jpg
Aber auf dem Steuerbescheid, den ich vom Finanzamt bekommen habe, ist nur EINE Lohnsteuerbescheinigungen berücksichtigt also nur 22K EUR.
http://oi67.tinypic.com/11jooe0.jpg
Deswegen habe ich eine Rückzahlung vom Finanzamt bekommen.
Meine Frage ist ob meine Anlage N richtig ausgefüllt ist, bzw. ob beide Lohnsteuerbescheinigungen separat eingetragen werden sollen (wie ich gemacht habe), oder ich muss beide zusammenrechnen?
Ich habe die folgendes im Internet gefunden. Ich hoffe das schützt mich.
"Wenn das Finanzamt im Steuerbescheid Fehler macht und das zugunsten des Steuerpflichtigen auswirkt, braucht der Steuerbürger das Finanzamt nicht auf den Fehler aufmerksam zu machen. Wer einen falschen Steuerbescheid erhält und diesen nicht korrigieren lässt, muss keine nachteiligen Folgen (zum Beispiel Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung) befürchten."
Danke.
Einen Kommentar schreiben: