Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage V für Mieter die untervermieten

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • reckoner
    antwortet
    AW: Anlage V für Mieter die untervermieten

    Hallo,

    >>>Wenn das auf Dauer so feststeht, wird sich das "rum streiten" nach meiner Einschätzung nicht lohnen.

    Ich stimme dieser Meinung zu.

    Möchte aber klar stellen, dass das eigentlich nicht so schlimm ist. Denn man kann dann nur die Verluste nicht gegen das richtige Einkommen rechnen, die Mieterträge dürfen aber natürlich trotzdem behalten werden und sind sogar steuerfrei.

    Fazit: Das Untervermieten lohnt sich also in jedem Fall (weil die Kosten - die Hauptmiete - ja so oder so anfallen).

    Stefan

    Einen Kommentar schreiben:


  • Picard777
    antwortet
    AW: Anlage V für Mieter die untervermieten

    Zitat von Map Beitrag anzeigen
    Da ich in Anlage V nichts eintragen kann, soll ich diese dann weg lassen, und einfach in einem gesonderten Schreiben meine Berechnung darlegen?
    Bitte die vorherigen Postings lesen:

    Eintrag in Zeile 31 UND ZUSÄTZLICH eigene Anlage mit Aufschlüsselung.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Charlie24
    antwortet
    AW: Anlage V für Mieter die untervermieten

    Da ich in Anlage V nichts eintragen kann, soll ich diese dann weg lassen, und einfach in einem gesonderten Schreiben meine Berechnung darlegen?
    Man kann in der Anlage V natürlich auch Verluste erklären, also muss sie nicht weggelassen werden. Ein gesondertes Schreiben mit der Berechnung ist ohnehin erforderlich.

    Ich habe übrigens keinen positiven Saldo, da die Einnahmen durch AirBnb die anteiligen Mietaufwendungen nicht decken können.
    Wenn das auf Dauer so feststeht, wird sich das "rum streiten" nach meiner Einschätzung nicht lohnen. Aber das ist nur eine persönliche Meinung, die nicht stimmen muss.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Map
    antwortet
    AW: Anlage V für Mieter die untervermieten

    Vielen Dank für die Antworten!
    Ich stell mich darauf ein, mich "rum zu streiten".
    Da ich in Anlage V nichts eintragen kann, soll ich diese dann weg lassen, und einfach in einem gesonderten Schreiben meine Berechnung darlegen?

    Einen Kommentar schreiben:


  • Kloebi
    antwortet
    AW: Anlage V für Mieter die untervermieten

    und du musst dich ggf. mit dem Finanzamt wg. deiner Überschusserzielungsabsicht rumstreiten.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Picard777
    antwortet
    AW: Anlage V für Mieter die untervermieten

    Richtig.

    Der Begriff "Saldo" ist neutral, d.h. dann kann ein positiver oder ein negativer Wert sein.

    Was natürlich klar sein sollte: In einer eigengestrickten Anlage, die Du aber nicht mit dem Programm verschicken kannst, musst Du zusätzlich Deine Ermittlung Deiner Einkünfte aufdröseln.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Map
    antwortet
    AW: Anlage V für Mieter die untervermieten

    Danke für Deine Antwort.

    Ahh, Zeile 31! Das ist demnach die einzige die ich aufüllen muss, richtig? Ich habe übrigens keinen positiven Saldo, da die Einnahmen durch AirBnb die anteiligen Mietaufwendungen nicht decken können.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Picard777
    antwortet
    AW: Anlage V für Mieter die untervermieten

    Was hältst Du von Zeile 31 ?

    Im übrigen hier ein paar Hinweise: http://www.finanztip.de/untermiete/vermietung-airbnb/

    "Einkünfte" ist definiert als Einnahmen abzüglich Ausgaben, d.h. Du trägst dort den Saldo ein.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Map
    hat ein Thema erstellt Anlage V für Mieter die untervermieten.

    Anlage V für Mieter die untervermieten

    Ich bin Mieter eines 212qm großen Hauses. Da ein Raum (30qm) sonst kaum genutzt wird, vermiete ich diesen als Ferienzimmer über AirBnB.
    Die Einkünfte möchte ich in der Steuererklärung angeben, dazu fülle ich die Anage V aus. Hierbei kann ich jedoch nicht angeben, dass es sich bei mir nicht um den Eigentümer, sondern nur den Mieter des Hauses handelt (Zeile 4 - 6). ZB. habe ich das Haus weder "angeschafft", "fertig gestellt" oder "veräußert". Ich habe auch kein "Einheitswert-Aktenzeichen". Des Weiteren möchte ich die anteilige Mietaufwendung für das Zimmer (30/212qm) als Werbungskosten gegen rechnen, finde hierzu aber kein entsprechendes Feld. Ist die Anlage V falsch für mich? Oder muss ich beim Ausfüllen "improvisieren"?
    Vielen Dank!
    Martin
    Zuletzt geändert von Map; 04.10.2016, 09:35.
Lädt...
X