AW: Anlage V für Mieter die untervermieten
Hallo,
>>>Wenn das auf Dauer so feststeht, wird sich das "rum streiten" nach meiner Einschätzung nicht lohnen.
Ich stimme dieser Meinung zu.
Möchte aber klar stellen, dass das eigentlich nicht so schlimm ist. Denn man kann dann nur die Verluste nicht gegen das richtige Einkommen rechnen, die Mieterträge dürfen aber natürlich trotzdem behalten werden und sind sogar steuerfrei.
Fazit: Das Untervermieten lohnt sich also in jedem Fall (weil die Kosten - die Hauptmiete - ja so oder so anfallen).
Stefan
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Anlage V für Mieter die untervermieten
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AW: Anlage V für Mieter die untervermieten
Zitat von Map Beitrag anzeigenDa ich in Anlage V nichts eintragen kann, soll ich diese dann weg lassen, und einfach in einem gesonderten Schreiben meine Berechnung darlegen?
Eintrag in Zeile 31 UND ZUSÄTZLICH eigene Anlage mit Aufschlüsselung.
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AW: Anlage V für Mieter die untervermieten
Da ich in Anlage V nichts eintragen kann, soll ich diese dann weg lassen, und einfach in einem gesonderten Schreiben meine Berechnung darlegen?
Ich habe übrigens keinen positiven Saldo, da die Einnahmen durch AirBnb die anteiligen Mietaufwendungen nicht decken können.
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AW: Anlage V für Mieter die untervermieten
Vielen Dank für die Antworten!
Ich stell mich darauf ein, mich "rum zu streiten".
Da ich in Anlage V nichts eintragen kann, soll ich diese dann weg lassen, und einfach in einem gesonderten Schreiben meine Berechnung darlegen?
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AW: Anlage V für Mieter die untervermieten
und du musst dich ggf. mit dem Finanzamt wg. deiner Überschusserzielungsabsicht rumstreiten.
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AW: Anlage V für Mieter die untervermieten
Richtig.
Der Begriff "Saldo" ist neutral, d.h. dann kann ein positiver oder ein negativer Wert sein.
Was natürlich klar sein sollte: In einer eigengestrickten Anlage, die Du aber nicht mit dem Programm verschicken kannst, musst Du zusätzlich Deine Ermittlung Deiner Einkünfte aufdröseln.
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AW: Anlage V für Mieter die untervermieten
Danke für Deine Antwort.
Ahh, Zeile 31! Das ist demnach die einzige die ich aufüllen muss, richtig? Ich habe übrigens keinen positiven Saldo, da die Einnahmen durch AirBnb die anteiligen Mietaufwendungen nicht decken können.
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AW: Anlage V für Mieter die untervermieten
Was hältst Du von Zeile 31 ?
Im übrigen hier ein paar Hinweise: http://www.finanztip.de/untermiete/vermietung-airbnb/
"Einkünfte" ist definiert als Einnahmen abzüglich Ausgaben, d.h. Du trägst dort den Saldo ein.
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Anlage V für Mieter die untervermieten
Ich bin Mieter eines 212qm großen Hauses. Da ein Raum (30qm) sonst kaum genutzt wird, vermiete ich diesen als Ferienzimmer über AirBnB.
Die Einkünfte möchte ich in der Steuererklärung angeben, dazu fülle ich die Anage V aus. Hierbei kann ich jedoch nicht angeben, dass es sich bei mir nicht um den Eigentümer, sondern nur den Mieter des Hauses handelt (Zeile 4 - 6). ZB. habe ich das Haus weder "angeschafft", "fertig gestellt" oder "veräußert". Ich habe auch kein "Einheitswert-Aktenzeichen". Des Weiteren möchte ich die anteilige Mietaufwendung für das Zimmer (30/212qm) als Werbungskosten gegen rechnen, finde hierzu aber kein entsprechendes Feld. Ist die Anlage V falsch für mich? Oder muss ich beim Ausfüllen "improvisieren"?
Vielen Dank!
MartinZuletzt geändert von Map; 04.10.2016, 09:35.
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