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Hilfe erste Steuererklärung, rückwirkend 2012?

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  • hbecker
    antwortet
    AW: Hilfe erste Steuererklärung, rückwirkend 2012?

    Super, vielen lieben Dank!
    Dann kann der Spaß am Wochenende gleich losgehen.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Hilfe erste Steuererklärung, rückwirkend 2012?

    Zitat von hbecker Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    .........................

    Zudem müsste ich leider noch eine recht doofe Frage stellen da ich mich in dem Steuer-Dschungel ziemlich verloren fühle.

    Ich mach momentan meine Ausbildung und meine Steuernummer auf der Lohnabrechnung weicht von der Steuernummer auf das mein Kleingewerbe ab. Muss ich irgendwie meine Steuernummer vom jetzigen Arbeitgeber mit angeben?
    ..............
    Vielen lieben Dank
    Hallo hbecker,

    gib deine Steuererklärungen mit der für das Gewerbe zugeteilten Steuernummer ab.
    Die Steuernummer deines Arbeitgebers ist uninteressant.
    Für die Jahre wo du Lohneinkünfte hast kommt dann die Anlage N hinzu.

    Für das Gewerbe könnte noch eine Umsatzsteuererklärung gefordert werden, auch wenn du Kleinunternehmer warst, das findest du aber auch im Elsterformular.
    Lade dir am besten die Version im Gesamtumfang herunter.

    Tschüß

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Hilfe erste Steuererklärung, rückwirkend 2012?

    Bei ElsterFormular stehen die für das Jahr 2012 benötigten Formulare für die Einkommensteuererklärung zur Verfügung, das ist kein Problem.

    Wenn du 2012 in keinem Arbeitsverhältnis warst, passen die von dir genannten Anlagen. Falls eine eigene Krankenversicherung bestand, benötigst du zusätzlich die Anlage Vorsorgeaufwand.

    Auf der Lohnabrechnung ist keine Steuernummer angegeben, allenfalls die persönliche ID, die im Hauptvordruck in Zeile 7 angegeben werden sollte.

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  • hbecker
    hat ein Thema erstellt Hilfe erste Steuererklärung, rückwirkend 2012?.

    Hilfe erste Steuererklärung, rückwirkend 2012?

    Hallo zusammen,

    ich benötige leider ein wenig Hilfe da ich gerade mit meinen Fragen nicht weiterkomme.

    2012 musste ich für einen Auftrag ein Kleingewerbe anmelden.
    Daraus ergab sich allerdings nur ein Auftrag, da ich danach im Ausland unterwegs war.

    Nun bin ich wieder zurück in Deutschland und mir ist meine Anmeldung vom Kleingewerbe zwischen die Finger gefallen und ich habe einen Schock bekommen da ich natürlich eine Steuererklärung (bzw. mehrere) hätte abgeben müssen.

    Meine Frage wäre nun, ist es möglich mit Elter, rückwirkend bis 2012 eine Steuererklärung abzugeben?
    Hatte mich soweit informiert, dass ich...

    - Einkommenssteuererklärung (Mantelbogen)
    - Anlage G (Kleingewerbe)
    - formlose Gewinnnermittlung (Umsatz unter 17.500€)
    einreichen müsste, wäre dieses richtig?

    Zudem müsste ich leider noch eine recht doofe Frage stellen da ich mich in dem Steuer-Dschungel ziemlich verloren fühle.

    Ich mach momentan meine Ausbildung und meine Steuernummer auf der Lohnabrechnung weicht von der Steuernummer auf das mein Kleingewerbe ab. Muss ich irgendwie meine Steuernummer vom jetzigen Arbeitgeber mit angeben?

    Verzeiht mir bitte meine komplette Unwissenheit, ich hoffe ich finde ein wenig Hilfe um die Steuererklärungen machen zu können und dann das Kleingewerbe abzumelden.
    Vielen lieben Dank
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