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Doppelte Haushaltsführung - temporäre Hotel-/airbnb-Kosten

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  • aalemann
    antwortet
    AW: Doppelte Haushaltsführung - temporäre Hotel-/airbnb-Kosten

    alles klar, vielen Dank!

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Doppelte Haushaltsführung - temporäre Hotel-/airbnb-Kosten

    Die Antwort zur Belegeinreichung findest du ganz unten auf der Seite (Merkblatt):

    https://www.elster.de/elfo_home.php

    Wenn aufgrund besonderer Lebensumstände Aufwendungen entstanden sind, wird eine Belegeinreichung gemeinsam mit Ihrer Steuererklärung empfohlen.
    Dies ist beispielsweise bei beruflich bedingten Umzugsaufwendungen, der Begründung einer doppelten Haushaltsführung oder der Einrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers der Fall und vermeidet Rückfragen.

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  • aalemann
    antwortet
    AW: Doppelte Haushaltsführung - temporäre Hotel-/airbnb-Kosten

    also einfach addieren, danke, d.h. airbnb sollte kein Problem sein.

    Die ganzen Abrechnungen würde ich allerdings eher nicht mitschicken, sondern nur auf Nachfrage liefern (oder sollte man die in diesem Falle mitschicken...?)

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Doppelte Haushaltsführung - temporäre Hotel-/airbnb-Kosten

    Nachdem dort nur eine Zahl eingetragen werden kann wirst Du wohl um eine Addition nicht rumkommen.

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  • Doppelte Haushaltsführung - temporäre Hotel-/airbnb-Kosten

    Hallo,

    Anlage N, Zeile 79: dort wollte ich die Mietkosten meines Zweitwohnsitz eintragen (Arbeitgeberwechsel Mitte des Jahres). Jetzt ist es allerdings so, dass ich erst 2 Monate nachdem ich meinen neuen Job begonnen hatte, dort einen bezahlbaren Zweitwohnsitz gefunden habe. Die Warmmiete für dieses Objekt kann ich in der besagten Zeile angeben.

    Was aber ist mit den airbnb-Kosten, die ich für wechselnde Unterkünfte in den ersten 2 Monaten hatte, kann ich die einfach dazu addieren und die Summe aus airbnb- und Mietkosten für den Zweitwohnsitz in der besagten Zeile angeben?

    Vielen Dank!
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