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Gesonderte und einheitliche Feststellung

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    Gesonderte und einheitliche Feststellung

    Hallo kann mir einer helfen? Wo finde ich das Formular Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte für 2016

    #2
    AW: Gesonderte und einheitliche Feststellung

    Die wird's in ElsterFormular nie geben, in ElsterOnline bild ich mir ein gelesen zu haben Mitte bis Ende März. Kaufsoftware kann sie evtl. jetzt schon haben.

    Warum hast Du die vielen Beiträge dazu im Forum nicht gefunden?

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      #3
      AW: Gesonderte und einheitliche Feststellung

      Natürlich gibt es das Formular 'Einheitliche und gesonderte Festellung' auf elster-online !! Muss ja online gemacht werden. Sieh unter 'Formulare' !! Nur ist bis heute '2016' noch nicht dabei. Ich muss morgen FiA telef. fragen.

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        #4
        AW: Gesonderte und einheitliche Feststellung

        Es ist heuer bestimmt schon mehr als 20-mal hier geschrieben worden, dass das Jahr 2016 voraussichtlich am 21. März 2017 freigeschaltet wird!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Gesonderte und einheitliche Feststellung

          Warum wird die gesonderte und einheitliche Feststellung immer so spät im Folgejahr geändert???
          Für 2015 war es der 31.03. und jetzt für 2016 der 21.03.????

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            #6
            AW: Gesonderte und einheitliche Feststellung

            Das musst du die Entwickler fragen und nicht die Anwender hier.

            Es ist doch auch kein wirkliches Problem, die allgemeine Erklärungsfrist geht bis zum 31. Mai 2017.

            Die Beteiligten müssen doch mit ihrer eigenen Steuererklärung nicht auf den Feststellungsbescheid warten.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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