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Doppelte Haushaltsführung Vorauszahlung vom Arbeitgeber

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  • XaverWdg
    antwortet
    AW: Doppelte Haushaltsführung Vorauszahlung vom Arbeitgeber

    Der erste Eintrag war so zu verstehen, dass das 1:1 ausgeht.

    Nichtsdestotrotz muss der Pf. ein Begleitschreiben an das FA verfassen,
    da die Software diesen Sonderfall nicht abdeckt.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Doppelte Haushaltsführung Vorauszahlung vom Arbeitgeber

    Zitat @Bruno1989:

    Am Einfachsten wäre es wohl tatsächlich gewesen, zumindest für die ESt-Erklärung, wenn die Erstattung tatsächlich erst in 2017 erfolgt wäre.
    Gerade weil im alten Jahr zunächst die erste Monatsmiete von mir bezahlt wurde und ich dafür aber schon die kompletten Mietaufwendungen für beide Monate vom AG erstattet bekommen habe.
    Richtig zitieren ist wichtig!

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  • XaverWdg
    antwortet
    AW: Doppelte Haushaltsführung Vorauszahlung vom Arbeitgeber

    Zitat
    "Die Miete für den Zeitraum habe ich persönlich zunächst ausgelegt und mit der Dezemberabrechnung vom Arbeitgeber zurückerstattet bekommen - der Betrag ist demnach auch in meiner Lohnsteuerbescheinigung unter dem Punkt doppelte Haushaltsführung aufgelistet.
    "

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  • stiller
    antwortet
    AW: Doppelte Haushaltsführung Vorauszahlung vom Arbeitgeber

    Zitat von XaverWdg Beitrag anzeigen
    Ausgabe sind in 2016 erfolgt
    Einnahme ist in 2016 erfolgt
    Beides muss in 2016 angegeben werden.
    Hoast net lesn koann?
    Is oannahm in 2016 un ousgabn in 2017.

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  • XaverWdg
    antwortet
    AW: Doppelte Haushaltsführung Vorauszahlung vom Arbeitgeber

    Ausgabe sind in 2016 erfolgt
    Einnahme ist in 2016 erfolgt
    Beides muss in 2016 angegeben werden.

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Doppelte Haushaltsführung Vorauszahlung vom Arbeitgeber

    Hallo,

    >>>Nach eigenen Angaben hat der TE die Miete für 1 Monat im Jahr 2016 im voraus bezahlt, der Arbeitgeber hat allerdings bereits 2 Monatsmieten 2016 steuerfrei erstattet,

    Dann ist halt diese eine Miete schon 2016 absetzbar, wo ist das Problem?


    >>>Ich hatte jetzt pauschal an den 31.12.2016 gedacht mit dem Verweis auf die beiliegende Begründung.

    Das entspräche aber nicht der Wahrheit. Aber gut, erstens interessiert das eh' niemanden, zweitens ist man nicht sonderlich bereichert und drittens wird es nochmal extra erläutert; damit fällt alles in Richtung Steuerhinterziehung gleich doppelt weg.

    Stefan

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Doppelte Haushaltsführung Vorauszahlung vom Arbeitgeber

    systematisch korrekt wäre es imho, die Mieten erst in der Steuererklärung für 2017 abzusetzen
    Nach eigenen Angaben hat der TE die Miete für 1 Monat im Jahr 2016 im voraus bezahlt, der Arbeitgeber hat allerdings bereits 2 Monatsmieten 2016 steuerfrei erstattet,
    systematisch ganz sauber wird man das m. E. nicht wirklich hinbringen.

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Doppelte Haushaltsführung Vorauszahlung vom Arbeitgeber

    Hallo,

    systematisch korrekt wäre es imho, die Mieten erst in der Steuererklärung für 2017 abzusetzen.

    Die Erstattung vom Arbeitgeber würde dann zwar - erstmal - nachversteuert (halt wie richtiger Lohn), das gleicht sich aber durch die Werbungskosten im nächsten Jahr wieder aus.

    Stefan

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  • Bruno1989
    antwortet
    AW: Doppelte Haushaltsführung Vorauszahlung vom Arbeitgeber

    Vielen Dank zunächst für Eure Antworten!

    Am Einfachsten wäre es wohl tatsächlich gewesen, zumindest für die ESt-Erklärung, wenn die Erstattung tatsächlich erst in 2017 erfolgt wäre. Gerade weil im alten Jahr zunächst die erste Monatsmiete von mir bezahlt wurde und ich dafür aber schon die kompletten Mietaufwendungen für beide Monate vom AG erstattet bekommen habe.

    Ich werde jetzt in den Unterlagen für das Finanzamt die detaillierten Rechnungen für die gesamten Mietaufwendungen als Nachweis mit beilegen und 1-2 Zeilen dazu schreiben. In der Software bleibt mir anscheinend leider nichts anderes übrig, als ein Datum aus 2016 einzutragen - spielt es Eurer Meinung nach dabei eine Rolle welches Datum ich eintrage? Ich hatte jetzt pauschal an den 31.12.2016 gedacht mit dem Verweis auf die beiliegende Begründung.

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  • stiller
    antwortet
    AW: Doppelte Haushaltsführung Vorauszahlung vom Arbeitgeber

    Zitat von XaverWdg Beitrag anzeigen
    Problem moderne Software
    Die Plausibilitätsprüfungen haben so einen Sonderfall nicht berücksichtigt.
    Also Brief mit Erläuterung ans Finanzamt beifügen

    P.S.:
    Ich wäre froh, wenn ich so eine fixe Buchhaltung hätte.

    zu Eintrag 4
    Da die Posten in 2016 gebucht worden sind, müssen sie wohl auch in 2016 angegeben werden?
    §11 EStG nicht vergessen!
    Zu- und Abfluss.

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  • XaverWdg
    antwortet
    AW: Doppelte Haushaltsführung Vorauszahlung vom Arbeitgeber

    Problem moderne Software
    Die Plausibilitätsprüfungen haben so einen Sonderfall nicht berücksichtigt.
    Also Brief mit Erläuterung ans Finanzamt beifügen

    P.S.:
    Ich wäre froh, wenn ich so eine fixe Buchhaltung hätte.

    - - - Aktualisiert - - -

    zu Eintrag #4
    Da die Posten in 2016 gebucht worden sind, müssen sie wohl auch in 2016 angegeben werden?

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Doppelte Haushaltsführung Vorauszahlung vom Arbeitgeber

    Was die Lohnbuchhaltung des AG da gemacht hat, ist aus meiner Sicht ziemlicher Murks.

    Nachdem die doppelte Haushaltsführung erst 2017 begründet wird, wäre es besser gewesen, die Vorauszahlung auf die Wohnungsmiete erst im Januar 2017 abzurechnen.

    Aufgrund der Dezemberabrechnung kann es eine Menge Erklärungsbedarf geben.

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  • Beamtenschweiß
    antwortet
    AW: Doppelte Haushaltsführung Vorauszahlung vom Arbeitgeber

    Ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch.

    Du schreibst, dass du deine Steuererklärung für 2016 machst und in 2017 eine doppelte Haushaltsführung im Ausland hattest.
    Die Arbeitgebererstattung ist aber auf der Lohnabrechnung für Dezember 2016?

    Also irgend etwas passt da nicht.
    Wann warst du denn nun im Ausland?
    Wann hat dein AG dir die Kosten (welche du vorfinanziert hast) erstattet?

    Wenn dein Auslandsaufenthalt tatsächlich in 2017 war, dann verstehe ich nicht warum die Erstattung bereits Dezember 16 geleistet wurde - also vor Beginn des Einsatzes.
    Davon ab hat der Auslandseinsatz dann aber auch nix in der ESt 2016 verloren.

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  • Bruno1989
    antwortet
    AW: Doppelte Haushaltsführung Vorauszahlung vom Arbeitgeber

    Ja da stimme ich dir zu. Würde man nicht von der doppelten Haushaltsführung ausgehen wären die Mietaufwendungen schlichte Werbungskosten die ich dann ja aber nicht ansetzen würde, da Geld ja 1:1 vom Arbeitgeber erstattet wurden.

    Wie gesagt ist es ja aber in meiner Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2016 klar als doppelte Haushaltsführung ausgewiesen und deswegen war ich jetzt der Ansicht, dies so als solche auch zu berücksichtigen in der Steuererklärung. Für mich ist es im Grunde ja nur ein durchlaufender Posten.

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Doppelte Haushaltsführung Vorauszahlung vom Arbeitgeber

    Ich frage mich eigentlich, ob eine doppelte Haushaltsführung überhaupt richtig ist und ob nicht eher dem vorgehende Reisekosten vorliegen. Dann hättest Du zumindest DIESES Problem gelöst.

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