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Krankengeldbezug wo eintragen? Brutto oder Netto-Krankengeld?

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Krankengeldbezug wo eintragen? Brutto oder Netto-Krankengeld?

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Ja, dann wird es wohl auch beim Krankengeld so sein. Aber ist dann der Betrag, der für das Finanzamt bescheinigt wird, der Auszahlungsbetrag oder wieder eine Art Brutto?
    Es ist doch eine Art Brutto

    Das Finanzamt benötigt die Bruttobeträge des gezahlten Krankengeldes. Beim Auszahlungsbetrag wurden die Beiträge zur Sozialversicherung bereits einbehalten und abgeführt.


    Gruß FIGUL
    Zuletzt geändert von FIGUL; 27.02.2017, 21:08. Grund: Änderung

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Krankengeldbezug wo eintragen? Brutto oder Netto-Krankengeld?

    Ja, dann wird es wohl auch beim Krankengeld so sein. Aber ist dann der Betrag, der für das Finanzamt bescheinigt wird, der Auszahlungsbetrag oder wieder eine Art Brutto?

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Krankengeldbezug wo eintragen? Brutto oder Netto-Krankengeld?

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Diese unterschiedlichen Bescheinigungen sind mir zwar von der Bundesagentur beim ALG I bekannt, aber ob das beim Krankengeld auch so ist, da habe ich doch gewisse Zweifel.
    Hallo,

    habe so eben die Steuererklärung für meinen Schwiegersohn gemacht.
    Er hat 2016 KG bezogen

    Gruß FIGUL

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Krankengeldbezug wo eintragen? Brutto oder Netto-Krankengeld?

    du bekommst zwei Schreiben deiner Krankenkasse.
    Diese unterschiedlichen Bescheinigungen sind mir zwar von der Bundesagentur beim ALG I bekannt, aber ob das beim Krankengeld auch so ist, da habe ich doch gewisse Zweifel.

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Krankengeldbezug wo eintragen? Brutto oder Netto-Krankengeld?

    Zitat von Tanzbaer Beitrag anzeigen
    vielen Dank für die Antwort! Ich gehe auch davon aus, dass man den Bruttobetrag angeben muss. Beste Grüße
    Hallo,

    du bekommst zwei Schreiben deiner Krankenkasse.
    1.Meldung einer Entgeltersatzleistung (Brutto) ist maßgeblich für die RV beitragspflichtige Einnahmen
    2.Bescheinigung über den Bezug von Entgeltersatzleistungen für das FA ausgezahltes Krankengeld
    Erläuterungen stehen dabei.

    Du wirst feststellen, dass dieser Betrag geringer ist.

    Gruß FIGUL

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  • Tanzbaer
    antwortet
    AW: Krankengeldbezug wo eintragen? Brutto oder Netto-Krankengeld?

    vielen Dank für die Antwort! Ich gehe auch davon aus, dass man den Bruttobetrag angeben muss. Beste Grüße

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Krankengeldbezug wo eintragen? Brutto oder Netto-Krankengeld?

    Der Eintrag gehört in die Zeile 91 des Hauptvordrucks.

    Deine Partnerin hat von ihrer Krankenkasse eine Bescheinigung über den Gesamtbezug erhalten. Wenn nicht, dann sollte die bis Anfang März noch kommen.

    Wenn ich es richtig im Kopf habe, ist der Bruttobetrag anzugeben.

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  • Krankengeldbezug wo eintragen? Brutto oder Netto-Krankengeld?

    Guten Abend

    Ich sitze gerade an der Steuererklärung 2016 für meine Partnerin. Diese hat im Jahr 2016 teilweise Krankengeld erhalten. Kann mir jmd. sagen, wo bzw. unter welchem Punkt ich das angeben muss? Vermutlich irgendwo als "Entgeltersatzleistung"?? Und gibt man den Betrag im Brutto oder Netto an?

    Vielen Dank schon mal & schönen Abend Euch allen!
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