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Import Daten aus Buchführungsprogramm

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    Import Daten aus Buchführungsprogramm

    Hallo,

    ich bin neu und möchte für meine GmbH die Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung 2016 über das jeweilige Elster-Formular erstellen und versenden.

    Kann ich die Daten aus meinem Buchführungsprogramm (Wiso Unternehmer 365) in die jeweiligen Elster-Formulare importieren?

    Wenn ja, wie?

    Danke,

    gruetzi

    #2
    AW: Import Daten aus Buchführungsprogramm

    Zitat von gruetzi Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ich bin neu und möchte für meine GmbH die Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung 2016 über das jeweilige Elster-Formular erstellen und versenden.

    Kann ich die Daten aus meinem Buchführungsprogramm (Wiso Unternehmer 365) in die jeweiligen Elster-Formulare importieren?

    Wenn ja, wie?

    Danke,

    gruetzi
    Nach ElsterFormular (in dessen Unterforum Du postest) wird es wohl nie gehen, denn in EF gibt es die Körperschaftsteuererklärung nicht.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Import Daten aus Buchführungsprogramm

      Danke für die Info. Muß ich dann zu Elster-Online?

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        #4
        AW: Import Daten aus Buchführungsprogramm

        Zitat von gruetzi Beitrag anzeigen
        Danke für die Info. Muß ich dann zu Elster-Online?
        Für die KSt ja, die GewSt ist immer noch Bestandteil von EF.
        Ich würde mich persönlich für einen einheitlichen Standart entscheiden.

        Aus Deinem WISO-Programm geht das Senden nicht?
        Zuletzt geändert von stiller; 30.03.2017, 21:05. Grund: WISO
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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          #5
          AW: Import Daten aus Buchführungsprogramm

          Muß ich dann zu Elster-Online?
          Importieren wirst du dorthin auch nichts können. Wenn du bilanzierst, wovon ich jetzt mal ausgehe, bringt das doch auch nichts.

          Die paar Zahlen kann man auch abschreiben.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Import Daten aus Buchführungsprogramm

            Nein, beim Wiso Unternehmer gibt es keine Sendefunktion für Körperschaft- und Ertragsteuer.

            In der Tat bilanziere als GmbH.

            Danke für Eure Hilfe, dann mache ich das eben manuell...

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              #7
              AW: Import Daten aus Buchführungsprogramm

              Was heißt hier "manuell" ? Du bist zur elektronischen Übermittlung verpflichtet !
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

              Kommentar


                #8
                AW: Import Daten aus Buchführungsprogramm

                Danke!

                Manuell heißt: das manuelle Eintragen der Daten in Elster-Online/-Formular und dann natürlich die elektronische Übersendung.

                Kommentar

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