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Spesen/Verpflegungsmehraufwand aus Vorjahr angeben

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Spesen/Verpflegungsmehraufwand aus Vorjahr angeben

    Man will eben den Leuten dann doch manchmal helfen, die Kuh vom Eis zu bringen.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Spesen/Verpflegungsmehraufwand aus Vorjahr angeben

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Ich hatte dort aber auch geschrieben;
    Ja. Um dann andere Möglichkeiten zu eröffnen

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Spesen/Verpflegungsmehraufwand aus Vorjahr angeben

    Ich hatte dort aber auch geschrieben;

    Richtig wäre es gewesen, die Dienstreise im Dezember 2015 bereits in der Einkommensteuererklärung für 2015 anzugeben, auch wenn mit dem AG erst im Januar 2016 abgerechnet wurde.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Spesen/Verpflegungsmehraufwand aus Vorjahr angeben

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Ich hatte doch weiter oben bereits geschrieben:
    Du hattest aber noch weiter oben geschrieben:

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    ElsterFormular bietet keine Möglichkeit, selbst korrigierend einzugreifen ... Du könntest allenfalls einen Kürzungsbetrag ... eintragen ... Oder du machst die Erklärung im ElsterOnline-Portal

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Spesen/Verpflegungsmehraufwand aus Vorjahr angeben

    Ich hatte doch weiter oben bereits geschrieben:

    ... für die steuerfreien Erstattungen bei Dienstreisen wendet die Finanzverwaltung das Zuflussprinzip aus Vereinfachungsgründen gar nicht an.

    Unter anderem hier nachzulesen:

    https://www.haufe.de/steuern/steuer-...HI2332077.html
    Der steuerfreie Arbeitgeberersatz mindert die als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung abzugsfähigen Reisekosten, auch wenn die Erstattungsleistung dem Arbeitnehmer erst im Folgejahr zufließt. Die Kürzung ist bereits im Jahr des Werbungskostenabzugs vorzunehmen.

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  • Boozer
    antwortet
    AW: Spesen/Verpflegungsmehraufwand aus Vorjahr angeben

    Danke für die Antworten,

    ein begleitendes Schreiben habe ich sowieso. Ich denke es wird wirklich das beste sein in diesem den Sachverhalt zu erläutern.
    Auch auf die Gefahr hin, dass ich die Spesenansprüche aus 2015 nicht mehr geltend machen kann. (Wobei das bisher immer klappte wenn ich den Fall hatte)

    Ich hatte mich nur auf den Teil des Zuflussprinzips beschränkt, das ist wohl wahr.

    Richtig wäre also wohl gewesen:
    2015 - Spesenansprüche in steuererklärung geltend machen => In 2015 mehr Ansprüche als ersetzt wurden => zu hohe Rückzahlung
    2016 - Werden die gezahlten Spesen auf Lohnsteuerbescheinigung erwähnt => In 2016 mehr ersetzt als Ansprüche => zu niedrige Rückzahlung
    In Summe passts dann wohl...

    Auf welcher Lohnsteuerbescheinigung die Spesenzahlung auftaucht kann ich nicht beeinflussen, da es ja nun mal mein Arbeitgeber macht.
    Und da er nunmal die Dezember-VMAs erst im Folgejahr verbucht hat ist es halt im falschen Jahr drauf.

    Beste Grüße

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  • XaverWdg
    antwortet
    AW: Spesen/Verpflegungsmehraufwand aus Vorjahr angeben

    Ich würde einen begleitenden Brief an das Finanzamt mitschicken, dann soll sich der/die Bearbeiter/in den Kopf zerbrechen.
    Zum Thema periodengerecht:
    Periodengerecht kann ich auch noch Ende Juni buchen.
    Das Problem ist, dass ich beim Arbeitnehmer Zu- und Abflussprinzip habe und ich das nicht 1:1 im Programm abbilden kann.
    In der Buchführung ist das kein Problem.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Spesen/Verpflegungsmehraufwand aus Vorjahr angeben

    Oder wird dann wohl die Abweichung von der Lohnsteuerbescheinigung angemäkelt?
    Das mit 0-AG-Erstattung würde ich nicht machen, denn das macht ziemlich sicher Probleme!

    Ich habe die Spesen bisher immer gemäß Zu-/Abflussprinzip in dem Jahr angegeben in dem sie auf den Lohnabrechnungen aufgeführt wurden und hatte damit nie Probleme.
    So ganz realisiert hast du das mit dem Zu-/Abflussprinzip aber nicht. Die Ausgaben hattest du im Dezember 2015, da war der Abfluss!
    Und für die steuerfreien Erstattungen bei Dienstreisen wendet die Finanzverwaltung das Zuflussprinzip aus Vereinfachungsgründen gar nicht an.

    Im Übrigen sagt eine Spesenabrechnung im Januar für den Dezember des Vorjahres nichts darüber aus, in welcher Lohnsteuerbescheinigung die Erstattung landet.
    In der Regel schließen Lohnbuchhaltungen das alte Jahr erst Ende Januar ab, können also solche Dinge sehr wohl noch periodengerecht verbuchen.
    Aus diesem Grund werden die meisten Lohnsteuerbescheinigungen auch erst Anfang Februar erstellt.

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  • Boozer
    antwortet
    AW: Spesen/Verpflegungsmehraufwand aus Vorjahr angeben

    Danke für den Hinweis zur Nomenklatur ;-)

    Ich habe die Spesen bisher immer gemäß Zu-/Abflussprinzip in dem Jahr angegeben in dem sie auf den Lohnabrechnungen aufgeführt wurden und hatte damit nie Probleme.
    Daher habe ich sie 2015 nicht angegeben.

    Wir reden hier nicht von nennenswerten Beträgen. Im Endeffekt geht es um 2 Tage Schweiz die falsch sind, sprich ca. 50€

    Mir geht es eher darum dass ich alles korrekt angeben möchte. Ich würde3 im Endeffekt mehr zurück bekommen wenn ich es mit dem Formular ausfülle.
    Über die Hintertür mit falsch angegebener Mahlzeitengsetellung habe ich auch schon nachgedacht.


    Ein anderer Weg:
    Ist es wohl zulässig nur die vom Arbeitgeber NICHT ersetzten Spesen im Formular anzugeben und in Anlage N Zeile 57 einfach eine 0 einzutragen.
    Oder wird dann wohl die Abweichung von der Lohnsteuerbescheinigung angemäkelt?

    Gruß und Danke

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Spesen/Verpflegungsmehraufwand aus Vorjahr angeben

    Es heißt nicht Lohnsteuererklärung, sondern schon seit mehr als 10 Jahren Einkommensteuererklärung! Das nur am Rande!

    Richtig wäre es gewesen, die Dienstreise im Dezember 2015 bereits in der Einkommensteuererklärung für 2015 anzugeben, auch wenn mit dem AG erst im Januar 2016 abgerechnet wurde.
    Aber dafür ist der Zug wahrscheinlich längst abgefahren.

    ElsterFormular bietet keine Möglichkeit, selbst korrigierend einzugreifen, da die Tagessätze meines Wissens seit 2016 alle hinterlegt sind.

    Du könntest allenfalls einen Kürzungsbetrag wegen Mahlzeitengestellung eintragen, um über diesen Umweg auf die Werte des Jahres 2015 zu kommen.

    Oder du machst die Erklärung im ElsterOnline-Portal, da kannst du die Tagessätze nach meiner Kenntnis noch selbst eintragen.

    Die Frage, die sich in solchen Fällen stellt, ist, um welche Größenordnung es im Ergebnis geht.

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  • Boozer
    hat ein Thema erstellt Spesen/Verpflegungsmehraufwand aus Vorjahr angeben.

    Spesen/Verpflegungsmehraufwand aus Vorjahr angeben

    Hallo zusammen,

    ich bin gerade dabei meine Lohnsteuererklärung für 2016 fertig zu machen.
    Da mein Arbeitgeber bei Auswärtstätigkeiten teilweise den Verpflegungsmehraufwand ersetzt, teilweise aber auch nicht, gebe ich in Anlage N, Zeile56 alle Auswärsttätigkeiten im Ausland an.
    Soweit so gut.
    Nun war ich aber im Dezember 2015 noch in der Schweiz wobei die Abrechnung und damit auch Steuerliche betrachtung erst im Januar 2016 stattgefunden hat.
    2016 ist der Spesensatz aber im Vergleich zu 2015 gestiegen.

    Wenn ich diese Auswärtstage nun im Elster anlege wird immer der Spesensatz von 2016 angewendet.
    Für die "Steuerfreien Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeiten" meiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2016 wurde aber der Satz von 2015 verwendet.
    Das passt natürlich nicht zusammen.

    Gibt es eine Möglichkeit das korrekt anzugeben, oder muss ich mit dem "falschen" Spesensatz in der Steuererklärung leben ?

    Beste Grüße

    Boozer
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