AW: Abbruchhinweis Anlage Kind
Sieht fast so aus, als würde das Finanzamt den konkreten Sachverhalt nicht begriffen haben!
Dein Mann gibt das Kind und den halben Kindergeldanspruch in seiner Erklärung an bzw. bei Zusammenveranlagung in eurer gemeinsamen Erklärung an, du kommst jedoch in der Anlage Kind nicht vor!
Um einen Kinderfreibetrag auf ein Stiefelfernteil übertragen zu können, muss das Kind im Haushalt des Stiefelfernteils leben und der leibliche Elternteil muss per Anlage K der Übertragung zustimmen.
Das kannst du hier beim Durchlesen der entsprechenden Formulare problemlos auch selbst feststellen:
http://www.finanzamt.bayern.de/Infor...=n&d=x&t=x#erm
Du musst nur die Anlage K starten und den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung genau durchlesen.
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Abbruchhinweis Anlage Kind
Einklappen
X
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AW: Abbruchhinweis Anlage Kind
Das heißt, das Finanzamt weiss nicht, was es tut?
Mir wurde klar gesagt, dass der Unterhalt, den mein Mann bezahlt nicht von Relevanz ist,
sondern wir beide den Kinderfreibetrag mit 0,5 angeben müssen.
Dies stimmt so nicht?
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AW: Abbruchhinweis Anlage Kind
Kann man hier ein Foto hochladen?
- - - Aktualisiert - - -
Außerdem wurde das Thema doch hier schon ausführlich erörtert:
https://forum.elster.de/anwenderforu...d-durch-Heirat
Du kannst als Stiefmutter ein Kind, das nicht in eurem Haushalt lebt, sondern bei der leiblichen Mutter, die auch das Kindergeld erhält, überhaupt nicht geltend machen!
Auch dann nicht, wenn bei dir fälschlich 0,5 Kinderfreibeträge eingetragen wurden.
Das hätte ich vielleicht früher nachschauen sollen, dann wäre der Thread hier deutlich kürzer ausgefallen!
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AW: Abbruchhinweis Anlage Kind
Zitat von Steuerung Beitrag anzeigenals ich letztens eine Frage dazu gestellt habe, sagtest Du ich müsste die Frage bei Online stellen!?!?!
https://forum.elster.de/anwenderforu...-Jahreswechsel
Jedenfalls verschieb ich dann mal.
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AW: Abbruchhinweis Anlage Kind
Ähm....ich mache die Einkommensteuererklärung über ElsterFormular, als ich letztens eine
Frage dazu gestellt habe, sagtest Du ich müsste die Frage bei Online stellen!?!?!
Offensichtlich ist mir der Unterschied des Forums nicht klar.
Kann man hier ein Foto hochladen?
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AW: Abbruchhinweis Anlage Kind
Zeile 10 (03) kommt das Kindschaftsverhältnis zu meinem Mann rein, also 1 = leibliches Kind
Die Angaben zu deinem Mann sind bei einer Einzelveranlagung in Zeile 11 folgende zu machen.
Du gibst Ziffern an, die im ElsterOnline-Portal so nicht vorkommen. Bist du denn wirklich dort unterwegs?
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AW: Abbruchhinweis Anlage Kind
Der Sohn aus 1. Ehe meines Mannes.
Zeile 10 (02) kann man keinen Zeitraum eintragen. Hier wird das Kindschaftsverhältnis zu mir eingetragen, also 3 = Stiefkind
Zeile 10 (03) kommt das Kindschaftsverhältnis zu meinem Mann rein, also 1 = leibliches Kind
Zeile 11 kommt das Kindschaftsverhältnis zu anderen Personen rein, also zu das seiner leiblichen Mutter, nur hier kann man einen
Zeitraum eingeben.
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AW: Abbruchhinweis Anlage Kind
Deiner 1. Ehe oder der deines Mannes?
In Zeile 10 auf Seite 2 hast du eingetragen: Kindschaftsverhältnis bestand vom - bis (TT.MM‑TT.MM) 01.01-31.12 ?
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AW: Abbruchhinweis Anlage Kind
Der Sohn ist aus 1. Ehe.
Das eine Zusammenveranlagung wohl vorteilhafter ist, weiss ich erst seit
dem Termin beim Finanzamt. Ich hätte aber gerne mal diese Fehlermeldung weg, damit ich weiss,
wie vorteilhafter es ist, wenn ich das ganze jetzt mit einer Zusammenveranlagung neu mache.
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AW: Abbruchhinweis Anlage Kind
Ich habe es bei meinem Mann genauso eingetragen, nur das Kindschaftsverhältnis halt anders und da kommt keine Abbruchmeldung.
Das Kindschaftsverhältnis ist unterschiedlich? Das verstehe ich jetzt nicht auf Anhieb.
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AW: Abbruchhinweis Anlage Kind
18, geht aber noch zur Schule, das habe ich auch eingetragen
Ich habe es bei meinem Mann genauso eingetragen, nur das Kindschaftsverhältnis halt anders und
da kommt keine Abbruchmeldung
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AW: Abbruchhinweis Anlage Kind
Monate kann man da nicht eintragen, das ist richtig. Nur den hälftigen Kindergeldanspruch! Wie alt ist denn das Kind?
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Abbruchhinweis Anlage Kind
Hallo zusammen,
ich krieg die Krise.... ich war schon beim Finanzamt und dachte der Hinweis von denen würden den Fehler beseitigen...ist aber nicht so.
Ich bekomme folgenden Hinweis:
Für ein Kind wurden keine Angaben zur Höhe der Freibeträge für Kinder (Anzahl der Monate) gemacht
Mir fehlte der Eintrag: Anspruch auf Kindergeld EUR 1.140,- weil ich den Sohn meines Mannes mit 0,5 auf meiner Steuerkarte habe.
Ich habe die EUR 1.140,- nun eingetragen, aber der Hinweis bleibt. Monate kann ich nirgends eintragen. Ich verstehe es nicht.
Gruß
SteuerungStichworte: -
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