AW: Wohneigentum selbst bewohnt aber nur 1/2 Eigentümer
Der TE war oder ist wohl fälschlich der Überzeugung, er müsse seine Eigentümerstellung belegen, weil er nicht begriffen hat, dass es um Aufwendungen im Haushalt des Steuerpflichtigen geht,
bei der die Frage, ob er Mieter oder Eigentümer ist, keine Rolle spielt.
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Wohneigentum selbst bewohnt aber nur 1/2 Eigentümer
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Zitat von Laie123 Beitrag anzeigenVermutlich meint er Handwerkerleistungen
Zitat von Tipu Beitrag anzeigen@Charlie24 danke, ja das mit den Handwerkerrechungen ist mir klar. Das war eigentlich gar nicht meine Frage
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Du musst dich nicht entschuldigen, ich habe ja nur darauf hingewiesen, dass sich die Begriffe geändert haben.
Das machen wir hier auch, wenn jemand die Einkommensteuererklärung als Lohnsteuererklärung oder als Lohnsteuerjahresausgleich bezeichnet.
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Entschuldigung Charlie 24, wusste es leider nicht. Arbeite mit einer kommerziellen Software, die nennen das immer noch Mantelbogen.
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Bei ElsterFormular heißt der sog. Mantelbogen wahrscheinlich schon immer oder zumindest seit vielen Jahren Hauptvordruck.
Man sollte sich von den früher üblichen Bezeichnungen irgendwann mal trennen, das ist für Neulinge eher verwirrend.
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Vermutlich meint er Handwerkerleistungen, die im Mantelbogen Seite 3, Zeile 72 u. 73 einzutragen sind.
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Was ist eigentlich Formular 72 und 73?
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AW: Wohneigentum selbst bewohnt aber nur 1/2 Eigentümer
Zitat von Tipu Beitrag anzeigenHabe eine Eigentumswohnung zusammen mit meiner Mutter von meinem verstorbenen Vater geerbt.
Ich wohne mit meiner Familie in der Wohnung zahle also auch alles selbst, von Grundsteuer über Wohngeld, Handwerkerrechnungen etc. was alles anfällt.
im Grundbuch bin ich aber nur zu 1/2 als Eigentümer eingetragen.
Wie erfasse ich das in Elster?
willst du vielleicht statt einer Steuererklärung einen Fragebogen deiner Gemeinde ausfüllen?
Gruß FIGUL
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Hallo,
>>>Es geht imr darum, dass ich ja selbstgenutztes Wohneigentum angeben muss.
Wieso meinst du das angeben zu müssen?
Stefan
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Also ich muss irgendwo das Wohneigentum angeben mit Fläche etc. sonst kann ich in Formular 72 und 73 gar keine Angaben machen.
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
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@Charlie24 danke, ja das mit den Handwerkerrechungen ist mir klar. Das war eigentlich gar nicht meine Frage, hab ich etwas ungeschickt formuliert. Es geht imr darum, dass ich ja selbstgenutztes Wohneigentum angeben muss. Und da seh ich nur die Möglichkeit anzugeben wann ich es gekauft habe oder wenn ich eine "Miteigentümerschaft" habe und als Verwalter diese Angaben mache. aber Beides trifft ja bei mir nicht zu.
Also ich muss irgendwo das Wohneigentum angeben mit Fläche etc. sonst kann ich in Formular 72 und 73 gar keine Angaben machen.
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Da die Wohnung nicht vermietet ist, sind deine steuerlichen Abzugsmöglichkeiten auf die unter § 35a EStG geregelten Bereiche beschränkt,
also Arbeitsanteile von Handwerkerleistungen, haushaltsnahe Tätigkeiten und Dienstleistungen etc..
Alles zu erklären in den Zeilen 72 und 73 des Hauptvordrucks!
Dein Eigentumsanteil spielt dabei keine Rolle, entscheidend ist, dass du das bezahlt hast.
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Handwerkerrechnungen können
im Mantelbogen angegeben werden.
Wenn Sie den vollen Betrag zahlen, zu 100 %.
Kommt auf die Ausgestaltung des Vertragsverhältnisses an.Zuletzt geändert von XaverWdg; 05.06.2017, 14:29.
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Wohneigentum selbst bewohnt aber nur 1/2 Eigentümer
Habe eine Eigentumswohnung zusammen mit meiner Mutter von meinem verstorbenen Vater geerbt.
Ich wohne mit meiner Familie in der Wohnung zahle also auch alles selbst, von Grundsteuer über Wohngeld, Handwerkerrechnungen etc. was alles anfällt.
im Grundbuch bin ich aber nur zu 1/2 als Eigentümer eingetragen.
Wie erfasse ich das in Elster?Stichworte: -
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