Habe gerade die gleiche Fehlermeldung bekommen.
Nach langer Suche (und Abprüfung aller Hinweise hier - danke dafür!) lag es daran, dass mein Kind während des Jahres umgezogen war und ich auf Seite 3 des Formulars unter "Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs ...." eine zweite Adresse hinzugefügt hatte (1. Adresse vom 1.1.-30.9, 2. Adresse vom 1.10.-31.12.).
Habe die zweite Adresse mal testweise gelöscht und das "vom-bis" bei der ersten Adresse auf's ganze Jahr gesetzt - dann funktioniert die Steuerberechnung.
Sieht für mich nach einem Programmfehler aus.
Ich nutze ElsterFormular 21.3.0.6 Rev. 27289
Als Gegenversuch habe ich danach die zweite Adresse erneut eingegeben und "vom-bis" entspr. angepasst - dann funktionierte die Steuerberechnung trotzdem!!
(Ich habe für die Eingaben "vom-bis" jeweils den Tool-Kalender genutzt, also die Daten nicht manuell eingegeben).
Warum es also zu der Fehlermeldung kam, kann ich so nicht sagen. Steuerzeichen?
Grüße
grmblwrz
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Fehler Anlage Kind - volljährig im 1. Studium und auswärtig untergebracht
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Falsche Angaben kannst Du natürlich zum Zweck der Steuerberechnung machen. Vor dem Senden solltest Du diese aber wieder richtigstellen.
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenJetzt habe ich den Fehler auch in ElsterFormular nachstellen können, er tritt also auch dort auf!
Er tritt auf, wenn bei dem Kind mit ganzjährigem Kindergeldanspruch die Frage nach der abgeschlossenen Erstausbildung in Zeile 21 bejaht wird.
Bei dem Kind, dessen Kindergeldanspruch im Laufe des Jahres 2017 endete, führt die Bejahung der Frage in Zeile 21 hingegen nicht zu einem Abbruch der Berechnung.
Ich werde jetzt bei der Anlage für zweites Kind die Zeilen 21-24 mit nein beantworten, und schicke es einfach ab, obwohl das nicht richtig ist.
Den für mein zweites Kind, 23 jährigen Sohn, mit ganzjährigem Kindergeldanspruch und ganzjährigen Ausbildung Freibetrag, Erstausbildung abgeschlossen, anschließend im Master, auswärts wohnend, mit Minijob müsste ich die Zeilen 21-24 mit ja beantworten.
Wenn bejaht wird, funktioniert die steuerberechnung nicht. Ist schon seltsam, dass mit einem Kind funktioniert es.
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenJetzt habe ich den Fehler auch in ElsterFormular nachstellen können, er tritt also auch dort auf!
Er tritt auf, wenn bei dem Kind mit ganzjährigem Kindergeldanspruch die Frage nach der abgeschlossenen Erstausbildung in Zeile 21 bejaht wird.
Bei dem Kind, dessen Kindergeldanspruch im Laufe des Jahres 2017 endete, führt die Bejahung der Frage in Zeile 21 hingegen nicht zu einem Abbruch der Berechnung.
Fall in EF:
Kind volljährig. Anspruch KG danzjährig, Zeile 21 ja, auswärtige Unterbringung-Ausland
kein Abbruch. Berechnung erfolgreich
Gruß FIGUL
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Jetzt habe ich den Fehler auch in ElsterFormular nachstellen können, er tritt also auch dort auf!
Er tritt auf, wenn bei dem Kind mit ganzjährigem Kindergeldanspruch die Frage nach der abgeschlossenen Erstausbildung in Zeile 21 bejaht wird.
Bei dem Kind, dessen Kindergeldanspruch im Laufe des Jahres 2017 endete, führt die Bejahung der Frage in Zeile 21 hingegen nicht zu einem Abbruch der Berechnung.
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Heureka!
Ich hatte ursprünglich nur für ein Kind gerechnet, bei dem im Laufe des Jahres 2017 wegen der Altersgrenze der Kindergeldanspruch weggefallen ist.
Nach Anlage eines 2. volljährigen Kindes mit auswärtiger Unterbringung konnte ich den Fehler in Mein ELSTER jetzt endlich nachstellen.
Entferne ich eines der beiden Kinder, funktioniert die Steuerberechnung. Hierfür spielt es keine Rolle, ob ich das Kind mit dem ganzjährigen Kindergeldanspruch oder das mit dem Anspruch bis Mai (bzw. bei mir Juni) entferne.
Ergebnis: Es handelt sich also um einen Fehler im Berechnungsmodul!
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Danke Charlie😀
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Für die Zeit mit Kindergeldanspruch kannst du keine Unterhaltsleistungen geltend machen, das geht erst ab Juni 2017!
Dementsprechend musst du auch das Bafög erst ab Juni erklären.
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Hallo Charlie,
Ich möchte mich ganz herzlich für deine Hilfe bedanken.
Liebe Grüße
Eli
- - - Aktualisiert - - -
Und jetzt wirklich allerletzte Frage.
Soll ich das BAföG in der Unterhalt Anlage für das ganzes Jahr eintragen oder erst die Zahlungen ab Mai?
Sowie das Unterhalt ab Mai, obwohl ich ihr das ganzes Jahr Geld überweisen habe?
Danke voraus
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Und noch eine Frage. Ich habe auch für meine 25 jährige Tochter Anlage Unterhalt ausgefüllt. Sie hat bis ende September Bafög erhalten. Muss ich das auch eintragen? Die Hälfte muss sie doch zurück zahlen?
Die Hilfe sagt hierzu:
Außerdem vermindert sich der Höchstbetrag stets um Ausbildungshilfen aus öffentlichen Mitteln oder von Förderungseinrichtungen, die hierfür öffentliche Mittel erhalten.
Als Darlehen gewährte Leistungen werden nicht angerechnet.
Mit der Berechnungsthematik kann ich mich momentan nicht weiter befassen. Ich habe nur für ein Kind gerechnet, bei dem im Laufe des Jahres 2017 wegen der Altersgrenze der Kindergeldanspruch weggefallen ist.
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenAuch in Mein ELSTER funktioniert bei mir die Steuerberechnung fehlerfrei!
Dort habe ich zusätzlich die Frage in Zeile 24 (andere Erwerbstätigkeiten) verneint, nachdem ich vorher die Zeile 22 und 23 bejaht hatte.
Bei ElsterFormular hatte ich in Zeile 24 nichts angekreuzt.
Vielleicht liegt das bei Angaben zum 2 Kind.
Mein Sohn ist 23 Jahre alt,auswärtige Unterbringung, für 2017 habe ich auch Kindergeld bekommen.
Wenn ich bei Ihm alles mit ja beantworte, funktioniert die Berechnung nicht, wenn ich das aber mit nein ankreuze, funktioniert die Steuerberechnung.
Was mache ich falsch?
Und noch eine Frage. Ich habe auch für meine 25 jährige Tochter Anlage Unterhalt ausgefüllt. Sie hat bis ende September Bafög erhalten. Muss ich das auch eintragen? Die Hälfte muss sie doch zurück zahlen?Zuletzt geändert von Eli23; 05.04.2018, 14:19.
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Auch in Mein ELSTER funktioniert bei mir die Steuerberechnung fehlerfrei!
Dort habe ich zusätzlich die Frage in Zeile 24 (andere Erwerbstätigkeiten) verneint, nachdem ich vorher die Zeile 22 und 23 bejaht hatte.
Bei ElsterFormular hatte ich in Zeile 24 nichts angekreuzt.
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AW: Fehler Anlage Kind - volljährig im 1. Studium und auswärtig untergebracht
Unabhängig von der steuerrechtlichen Beurteilung habe ich jetzt mal bei ElsterFormular getestet, ob bei Annahme einer abgeschlossenen Erstausbildung richtig bzw. überhaupt gerechnet wird
und die Zeilen 21 bis 23 alle bejaht sowie einen Beschäftigungszeitraum für einen Minijob und eine vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit angegeben.
ElsterFormular rechnet mit diesen Angaben korrekt, bei Mein ELSTER habe ich es noch nicht ausprobiert.
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AW: Fehler Anlage Kind - volljährig im 1. Studium und auswärtig untergebracht
Das ist tatsächlich einer dieser Punkte, an dem das deutsche Steuerrecht (noch) verrückter wird, als ohnehin schon:
Für die Frage nach dem Kindergeld / Kinderfreibetrag wird ein einheitliches Studium (Bachelor / Master) als einheitliche erste Berufsausbildung angesehen.
Für die Frage, ob das Kind einen Sonderausgaben- oder Werbungskostenabzug aus den entstandenen Aufwendungen hat, gilt der Bachelor als Abschluss der ersten Berufsausbildung bzw. des ersten Studiums. Der Master-Studiengang ist in diesem Fall dann die zweite Ausbildung.
So seltsam sich das anhört, aber die Kinder können (während der Master-Studienzeit) gleichzeitig in einem ersten und zweiten Studium sein (je nachdem, um welche steuerrechtliche Vorschrift es gerade geht).
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDas ist aber leider falsch! Denn der Bachelor als Erststudium ist eine abgeschlossene Berufsausbildung. Ich werde das morgen mal austesten, heute ist mir das zu spät.
Es kann sich durchaus um einen noch nicht behobenen Fehler in der Steuervorausberechnung handeln!
LG Eli
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