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Datenabruf (VaSt) und/oder Datenübernahme aus Vorjahr

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Datenabruf (VaSt) und/oder Datenübernahme aus Vorjahr

    Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
    Die Zitierfunktion spinnt immer öfters. Muss die Sonderzeichen entfernen
    Es reicht oft - aber leider nicht immer - innerhalb der eckigen Klammern nach dem Namen des Zitierten den Strichpunkt und die darauf folgende Nummer zu entfernen. Dann hat man wenigstens ein ordentliches Fenster, aus dem man auch sieht wer zitiert wird. Also so:

    Zitat von FIGUL
    Die Zitierfunktion spinnt immer öfters. Muss die Sonderzeichen entfernen
    EDIT: Bin jetzt überrascht dass sich die beiden Zitate gar nicht unterscheiden. Für was ist dann der Strichpunkt überhaupt da?

    nochmal EDIT: Sie haben sich nicht unterschieden weil ich blind bin

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Datenabruf (VaSt) und/oder Datenübernahme aus Vorjahr

    Warum hast du Zweifel? Die Belegdaten sind die aktuellen Daten. Sobald die in der Erklärung drin sind, erkennt ElsterFormular das und trägt dort dann keine Vorjahresdaten mehr ein.

    Hallo,

    ich zweifle nicht am Sinn der Vorgehensweise, ich zweifle am Sinn des Belegabrufs (sämtl. Daten müssen nochmals überprüft werden)
    ich halte es mit holzgoe Beitrag #2

    Gruß FIGUL

    Die Zitierfunktion spinnt immer öfters. Muss die Sonderzeichen entfernen

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Datenabruf (VaSt) und/oder Datenübernahme aus Vorjahr

    Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
    Hallo,

    Zitat: wobei es Sinn macht,- ???????????

    Gruß FIGUL
    Warum hast du Zweifel? Die Belegdaten sind die aktuellen Daten. Sobald die in der Erklärung drin sind, erkennt ElsterFormular das und trägt dort dann keine Vorjahresdaten mehr ein.

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Datenabruf (VaSt) und/oder Datenübernahme aus Vorjahr

    Hallo,

    Zitat: wobei es Sinn macht,- ???????????

    Gruß FIGUL

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Datenabruf (VaSt) und/oder Datenübernahme aus Vorjahr

    2. Können beide Verfahren nacheinander in einer St-E verwendet werden?
    Ja, es können beide Verfahren nacheinander verwendet werden, wobei es Sinn macht, mit dem Belegabruf zu beginnen. Das ist bei ElsterFormular auch in dieser Reihenfolge möglich

    Allerdings bringt es wenig, den Belegabruf vor Mitte Februar anzustoßen, nachdem die Datenübermittler nach wie vor bis Ende Februar Zeit für die Datenlieferung haben.

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  • Beamtenschweiß
    antwortet
    AW: Datenabruf (VaSt) und/oder Datenübernahme aus Vorjahr

    Kommt immer auf den Umfang deiner Daten an.

    Ich persönlich komme mit dem Belegabruf super zurecht, da ich mangels Werbungskosten / außergewöhnlichen Belastungen nach dem Einspielen der Belege keine weiteren Angaben mehr machen muss.

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  • carnik
    antwortet
    AW: Datenabruf (VaSt) und/oder Datenübernahme aus Vorjahr

    War auch meine Vorstellung mit der Datenübernahme, danke für die AW.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Datenabruf (VaSt) und/oder Datenübernahme aus Vorjahr

    Hallo carnik,

    das muss glaube ich jeder für sich selbst entscheiden -> ich komme mit der Datenübernahmefunktion schneller und ändere nur die entsprechenden Werte.

    Gib mal den Punkt in die Sufu ein und du findest viele Diskussionsbeiträge mit den unterschiedlichsten Argumentationen.

    Tachüß

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  • carnik
    hat ein Thema erstellt Datenabruf (VaSt) und/oder Datenübernahme aus Vorjahr.

    Datenabruf (VaSt) und/oder Datenübernahme aus Vorjahr

    Guten Morgen,

    Ab 2014 wird der elektronische Datenabruf (vorausgefüllte Steuererklärung-VaSt) angeboten. Der Abruf beschränkt sich allerdings nur auf wenige Daten, wie Stammdaten, Bescheinigung zur Kranken- und Pflegeversicherung etc.. Demgegenüber gibt es die Übernahme der Vorjahresdaten, die umfassend ist und nur aktualisiert werden muss. Dieses Verfahren habe ich bislang immer genutzt.

    Fragen:
    1. Welches Verfahren ist sinnvoller?
    2. Können beide Verfahren nacheinander in einer St-E verwendet werden?

    Beste Grüße
    Bernd
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