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Anlage AV - Zeile 10 - Beitragspflichtige Einnahmen zur Rentenversicherung

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Anlage AV - Zeile 10 - Beitragspflichtige Einnahmen zur Rentenversicherung

    aber bei mir war der Unterschied zwischen dem Jahres-Brutto und der Meldung von über 12000,-€ und bei meiner Frau steht die gleiche Zahl bei den Jahreswerten (RV) wie das Jahres-Brutto.
    Wenn dein Brutto z. B. um 12.000 € über der Beitragsbemessungsgrenze in der RV liegen würde, ist es klar, dass das RV-Brutto entsprechend niedriger ausfällt. Auswirkungen hat das keine!

    https://de.wikipedia.org/wiki/Beitragsbemessungsgrenze

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  • maetthes
    antwortet
    AW: Anlage AV - Zeile 10 - Beitragspflichtige Einnahmen zur Rentenversicherung

    Na ja, auf den Cent genau nicht aber bei mir war der Unterschied zwischen dem Jahres-Brutto und der Meldung von über 12000,-€ und bei meiner Frau steht die gleiche Zahl bei den Jahreswerten (RV) wie das Jahres-Brutto.
    Deswegen bin ich mir unsicher ob diese Zahl eintragen kann oder nicht. Ob es einen Unterschied macht wenn nur paar Cent abweichen oder 2-3000 €.
    Zuletzt geändert von maetthes; 18.06.2018, 22:23.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Anlage AV - Zeile 10 - Beitragspflichtige Einnahmen zur Rentenversicherung

    Die Bedeutung des eingetragenen Werts sollte man nicht überschätzen. Wenn der jetzt nicht auf den Cent stimmt, hat das normalerweise keine Auswirkungen.

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  • maetthes
    antwortet
    AW: Anlage AV - Zeile 10 - Beitragspflichtige Einnahmen zur Rentenversicherung

    Hallo FIGUL,

    danke für die schnelle Antwort.
    Ich war nur etwas irritiert, weil beim Vergleich meiner Meldung und der letzten Abrechnung des Jahres, hat es gepasst. Also nicht die gleiche Summe wie beim Jahres Brutto, sondern deutlich weniger.

    Nur beim Betrachten der letzten Abrechnung des Jahres (Jahres Werte) meiner Frau, steht überall nur das Jahres-Brutto. Deswegen weiß ich nicht ob ich die Zahl eintragen kann oder nicht, weil´s bei mir anders ist.

    Gruß Matthias

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Anlage AV - Zeile 10 - Beitragspflichtige Einnahmen zur Rentenversicherung

    Zitat von maetthes Beitrag anzeigen
    Hallo,

    wenn ich die Meldebescheinigung zur Sozialversicherung für den Arbeitnehmer ....... nicht mehr zur Hand habe, kann ich die Zahl für das beitragspflichtiges Arbeitsentgelt auch aus der Lohnsteuerbescheinigung, zur 3. Bruttoarbeitslohn einschließlich Sachbezüge ohne 9. und 10, nehmen oder kann ich mir die Zahl auch irgendwo anders ablesen, ableiten.

    Danke im Voraus

    Matthias
    Hallo,

    Die werte stehen normalerweise auch auf der Lohn/Gehaltsabrechnung Monat Dezember (Jahressummen)

    Gruß FIGUL

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  • maetthes
    antwortet
    AW: Anlage AV - Zeile 10 - Beitragspflichtige Einnahmen zur Rentenversicherung

    Hallo,

    wenn ich die Meldebescheinigung zur Sozialversicherung für den Arbeitnehmer ....... nicht mehr zur Hand habe, kann ich die Zahl für das beitragspflichtiges Arbeitsentgelt auch aus der Lohnsteuerbescheinigung, zur 3. Bruttoarbeitslohn einschließlich Sachbezüge ohne 9. und 10, nehmen oder kann ich mir die Zahl auch irgendwo anders ablesen, ableiten.

    Danke im Voraus

    Matthias

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Anlage AV - Zeile 10 - Beitragspflichtige Einnahmen zur Rentenversicherung

    In der Jahresmeldung zur Sozialversicherung sollten eigentlich auch die Jahreswerte stehen!

    Im Netz habe ich die Info gefunden, dass die beitragspflichtigen Einnahmen zur Rentenversicherung in der Regel dem Bruttolohn entsprechen.
    Wenn der Jahresbruttolohn nicht über der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung liegt, dann stimmt die Aussage. Maßgeblich ist der Vorjahreswert!

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  • Anlage AV - Zeile 10 - Beitragspflichtige Einnahmen zur Rentenversicherung

    Hallo,

    wenn ich ich der Zeile 10 die Hilfe anklicke, steht dort, dass ich den Betrag in der Jahresmeldung zur Sozialversicherung finde. Bei meinem Mann steht dort eine vierstellige Summe. Meine Meldung sieht anders aus, da ich im öffentlichen Dienst tätig bin. Bei mir steht dort ein fünfstelliger Betrag. Im Netz habe ich die Info gefunden, dass die beitragspflichtigen Einnahmen zur Rentenversicherung in der Regel dem Bruttolohn entsprechen.

    Ich bin jetzt mal davon ausgegangen, dass bei meinem Mann die monatlichen Einnahmen angegeben sind und bei mir die Gesamteinnahmen eines Jahres. Kann das sein?

    Schon man Danke für die Hilfe!
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