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Anlage Unterhalt für ein erwachsenes Kind ohne Einkommen und Kindergeldanspruch

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  • Guahahn
    antwortet
    AW: Anlage Unterhalt für ein erwachsenes Kind ohne Einkommen und Kindergeldanspruch

    Hallo,

    um diesen thread abzuschließen: Nach update auf die Elster-Version 19.1 funzt es jetzt auch mit dem Unterhalt.

    Vielen Dank nochmal für die Hilfe.

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  • Guahahn
    antwortet
    AW: Anlage Unterhalt für ein erwachsenes Kind ohne Einkommen und Kindergeldanspruch

    Mensch Charlie24,

    das ging ja jetzt richtig schnell. Vielen Dank.

    Beste Grüße
    G. Hahn

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Anlage Unterhalt für ein erwachsenes Kind ohne Einkommen und Kindergeldanspruch

    1. Die in Zeile 6 der Anlage Unterhalt anzugebende Zahl entspricht tatsächlich der Gesamtzahl der dort lebenden Personen, also in meinem Fall 4 - auch wenn nur für eine Person Unterhalt geltend gemacht werden soll?
    Das ist korrekt! Sobald der momentane Fehler behoben ist, erscheint dann zwar bei der Steuerberechnung wahrscheinlich wieder der Hinweis: Bitte überprüfen Sie die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen! Aber den kann man ignorieren.

    2. Im Moment habe ich den Unterhalt auch nochmal im Hauptvordruck unter Zeile 67 mit einem Hinweis auf die Anlage Unterhalt eingetragen. Ist das korrekt oder wird der Unterhalt ausschließlich auf der Anlage Unterhalt ausgewiesen?
    Ausschließlich in der Anlage Unterhalt, nicht doppelt!

    Zur 3. Frage kann ich dir auf Anhieb jetzt keine Antwort geben.

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  • Anlage Unterhalt für ein erwachsenes Kind ohne Einkommen und Kindergeldanspruch

    Ich bin neu hier im Forum und sage auf diesem Wege Hallo.

    Bei mir ist der gleiche Programmfehler wie bei einigen Anderen Anwendern aufgetreten. Also warte ich auf das Programm-Update.

    Allerdings bin ich auch beim Ausfüllen der Anlage Unterhalt etwas unsicher, da ich sie das erste Mal ausfülle.

    In meinem Haushalt leben 4 Personen, eine Person ist unser 25-jähriger Sohn, der nicht mehr in Ausbildung befindlich ist und keinen Kindergeldanspruch mehr hat.
    Aufgrund einer psychischen Beeinträchtigung hat er 2017 weder einen Ausbildungs- noch einen Arbeitsplatz gehabt, also auch keinerlei Einkommen.
    Er befindet sich derzeit in ambulanter Behandlung beim sozialpsychiatrischen Dienst des örtlichen Landkreises.
    Für ihn möchte ich jetzt erstmalig Unterhalt nach §33a Abs. 1 EStG geltend machen.

    1. Die in Zeile 6 der Anlage Unterhalt anzugebende Zahl entspricht tatsächlich der Gesamtzahl der dort lebenden Personen, also in meinem Fall 4 - auch wenn nur für eine Person Unterhalt geltend gemacht werden soll?

    2. Im Moment habe ich den Unterhalt auch nochmal im Hauptvordruck unter Zeile 67 mit einem Hinweis auf die Anlage Unterhalt eingetragen. Ist das korrekt oder wird der Unterhalt ausschließlich auf der Anlage Unterhalt ausgewiesen?

    3. Wir zahlen an den Träger der ambulanten Hilfe einen monatlichen Betrag von 32,42€ (Unterhaltsanspruch geht teilweise auf den Träger über). Ist dieser Betrag als außergewöhnliche Belastung unter Zeile 67 Hauptvordruck oder auch in Anlage Unterhalt zu berücksichtigen? (Könnte auch sein, dass er gar nicht berücksichtig werden kann!?)

    Ich freue mich auf eure Unterstützung und sage schon mal Danke.

    MfG
    G. Hahn
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