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Zitat von Connyines Beitrag anzeigenAlso wenn ich das richtig verstehe, muss ich die Zeile 28 nicht beachten und auch nicht danach suchen ob es irgendwo eingetragen ist? Ich dachte erst man kann das separat noch in vorsorgeaufwendungen eintragen oder geltend machen
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Also wenn ich das richtig verstehe, muss ich die Zeile 28 nicht beachten und auch nicht danach suchen ob es irgendwo eingetragen ist?Ich dachte erst man kann das separat noch in vorsorgeaufwendungen eintragen oder geltend machen
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Die Zeile 28 weist lediglich aus, was der Dienstherr oder Arbeitgeber pauschal im Lohnsteuerabzugsverfahren als Vorsorgepauschale berücksichtigt hat. Bei der Einkommensteuerveranlagung und damit auch in der Einkommensteuererklärung gibt es aber keine Vorsorgepauschale, somit auch keine Eintragungsmöglichkeit oder Sinn dazu. Der Wert in Zeile 28 ist für Dich lediglich eine Rechengröße, damit Du -theoretisch- weißt, ob Du zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet bis nach einer bestimmten Vorschrift im § 46 EStG, da EIN Pflichtveranlagungsgrund wäre, dass die im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigte Vorsorgepauschale HÖHER sei als bestimmte im Veranlagungsverfahren TATSÄCHLICH abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen.
Das nur zum groben Überblick, muss man nicht in jedem Detail verstehen.
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[erstmal Dankeschön. Ich schau heute Abend mal nach. LG Conny
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Zeile 28 der LStB: Nirgendwo. Die eigentlich relevanten Angaben zur Krankenversicherung etc. werden wie beschrieben automatisch übernommen und lassen sich identifizieren, indem man die Bezeichnungen der Zeilen in der Anlage Vorsorge durchliest.Zuletzt geändert von multi; 13.02.2018, 07:33.
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Hallo in welche Zeile bei den vorsorgeaufwendungen wird das eingetragen?
LG Conny
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Hallo Connyines,
ja einfach eine weitere LStb.hinzufügen.
Deine konkreten Vorsorgeaufwendungen trägst du in die Anlage Vorsorgeaufwand ein bzw. diese Werte werden ja übertragen wenn du die Lohnsteuerbescheinigung abtippst.
Die Zeile 28 ist informatorisch.
Tschüß
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Witwenrente Anlage N und Möglichkeiten
Hallo, ich habe ein Problem. Ich habe dieses Jahr für 2017 erstmalig zwei elektronische Lohnsteuerbescheinigungen erhalten. Die 1. Von meinem Arbeitgeber mit der Lohnsteuerklasse 1 und die zweite mit der Lohnsteuerklasse 6 (witwenrente versorgungsbezuege.)Mein Mann war Beamter) .Wir hatten den gleichen Arbeitgeber.
Meine Frage :muss ich in der Anlage N eine zweite Lohnsteuer Karte, also eine hinzufügen?
Zweite Frage :
Auf beiden Lohnsteuerbescheinigungen steht in Zeile 28 Beiträge zur kranken und Pflegepflichtversicherung. Kann ich diese von der Steuer absetzen?
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