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Zitat von finpan Beitrag anzeigenwas genau sieht nach Unsinn aus?! mein Beitrag? warum das?
nein, du warst ja gar nicht gemeint.
das war meine Antwort an teuerbillig aufgrund des Beitrages von meike1982
Tschüß
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Zitat von holzgoe Beitrag anzeigenHallo teuerbillig,
du hast recht, wer lesen kann ist klar im Vorteil, der Beitrag sieht eh verdächtig nach Unsinn aus.
Tschüß
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Hallo teuerbillig,
du hast recht, wer lesen kann ist klar im Vorteil, der Beitrag sieht eh verdächtig nach Unsinn aus.
Tschüß
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Zitat von meike1982 Beitrag anzeigenHallo,
in dem Bild hattest du aber mehr Verluste (?)
Du meinst wahrscheinlich mein Bild. In ein anderer User
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Hallo,
in dem Bild hattest du aber mehr Verluste (?)
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Vielen Dank! das hilft mir auf jeden Fall schon weiter.
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... oder auch meine inländischen Transaktionen auflisten muss? Diese bewegen sich alle innerhalb der freigestellten Beträge.
Zeile 13 der Anlage KAP ausreichen. Die Anleitung sagt dazu:
In den Zeilen 12 und 13 ist stets die Höhe des aufgrund von Freistellungsaufträgen bereits in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrags für sämtliche Kapitalerträge einzutragen (ggf. mit „0“).
Bei zusammenveranlagten Ehegatten / Lebenspartnern ist in den Fällen, in denen der andere Ehegatte / Lebenspartner keine Anlage KAP abgegeben hat, der von beiden Ehegatten / Lebenspartnern
in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag, soweit er nicht bereits in Zeile 12 eingetragen wurde, in Zeile 13 einzutragen.
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Zitat von finpan Beitrag anzeigen... frage mich jetzt, ob ich dort dann nur die Degiro Daten angeben
oder auch meine inländischen Transaktionen auflisten muss?
Zumindest sind bei ausländischen Erträgen (Zeile 15ff) auch immer Angaben zum Sparer-Pauschbetrag (Zeile 12 und 13) fällig.
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Grabe gerade mal den Post aus. um meine Degiro Frage zu stellen.
Da ich ja jetzt, Degiro sei dank, erstmalig die Anlage KAP ausfüllen darf, frage mich jetzt, ob ich dort dann nur die Degiro Daten angeben
oder auch meine inländischen Transaktionen auflisten muss? Diese bewegen sich alle innerhalb der freigestellten Beträge.
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenWenn der Bescheid schon vorliegt, kannst du nicht erneut einreichen. Du musst deine Änderungen und Ergänzungen schon im Einspruchsverfahren erklären.
Edit: Heute kam alles an, genauso wie ausgerechnet. Vielen Dank nochmal an alle für die Hilfe.Zuletzt geändert von teuerbillig; 11.10.2018, 16:03.
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Ich frage einfach ob ich die Steuererklärung nochmal korrigiert abgeben kann, ...
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenBei ElsterFormular enthält die Zeile 42 des Hauptvordrucks 2 Felder, nämlich 2017 gezahlt und 2017 erstattet. In deiner Steuersoftware wird auch nach einer Kirchensteuererstattung gefragt.
Für welches Jahr die Erstattung ist, spielt keine Rolle! Es gilt das Zu- und Abflussprinzip nach § 11 EStG, nur der Zahlungszeitpunkt ist maßgeblich.
Das gilt umgekehrt auch für Nachzahlungen!
Ich habe es gefunden und alles ins WISO eingetragen. Es passt auf den Cent genau mit der Erstattung auf mein Konto. Unfassbar. Vor allem, die Punkte habe ich verstanden und werde es in Zukunft direkt ins WISO eintragen
Jetzt muss ich nur noch meinen Berater beim Finanzamt anrufen und ihn fragen wie die Differenz von 904 Euro auf bei den Ausländischen Kapitalerträge zustande kommt. Dafür kann ich ja meinen DEGIRO - Steuerbericht mit an die Mail anhängen.
Wie kommst du auf die 904 Euro? Die Rechnung müsste doch sein:
9975 - 9054,73 = 920 Euro die zu hoch angegeben sind.
Zeile 15 (Saldo): 9054,73 (17439,72 - 7464,06 - 1058,64 - 111,85 + 249,56)
Zeile 16 (Gewinne A): 974,72
Zeile 17 (Verluste nA): 7251,72 (6193,08 + 1058,64)
Zeile 18 (Verluste A): 1382,83 (1270,98 + 111,85)
für die Kontrolle (Gewinne nA): 16714,56 (16465,00 + 249,56)
Kontrolle: 974,72 - 7251,72 - 1382,83 + 16714,56 ergibt 9054,73 [q.e.d.]
Russische Quellensteuern (15%) sind meinen Infos zufolge komplett anrechenbar, daher
Zeile 52: 37,43
Ich frage einfach ob ich die Steuererklärung nochmal korrigiert abgeben kann, dann werde ich auch mein Flatex Konto angeben.
Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
>>>Ja ich hatte auch in meinem Flatex depot nach Steuer ca. 7k Gewinne. Aber muss ich die in der Steuer angeben, Flatex zieht ja direkt alles ab?
Wenn du bei DeGiro unterm Strich nur Verluste hattest (so war es ja) würde es etwas bringen, auch die inländischen Gewinne zu erklären. Denn damit könnte dann verrechnet werden.
Im Zweifel würde ich auch inländische Banken immer erklären, schaden kann das in den allermeisten Fällen nicht (es gibt aber welche).
Stefan
Jetzt verstehe ich auch was du damit meinst. Also auch mein Deutsches Depot angeben, da so in bestimmten Konstellationen Verluste automatisch verrechnet werden.Zuletzt geändert von teuerbillig; 24.08.2018, 18:03.
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Zitat von teuerbillig Beitrag anzeigenWo muss ich denn nun was angeben? Sorry aber ich raffe es nicht Also muss ich immer aus dem letzten Jahr die Erstattung der Kirchensteuer (warum auch immer das passiert) in der nächsten Steuererklärung angeben. Wo gibt man das denn im ELSTER - Formular an?
Gruß
Für welches Jahr die Erstattung ist, spielt keine Rolle! Es gilt das Zu- und Abflussprinzip nach § 11 EStG, nur der Zahlungszeitpunkt ist maßgeblich.
Das gilt umgekehrt auch für Nachzahlungen!
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenJa! Hier steht, dass du 2017 für das Jahr 2016 eine Erstattung von 302,49 €, also abgerundet auf volle Euro 302 € erhalten hast. Das steht doch in deinem Steuerbescheid für 2016,
du kannst es deshalb leicht selbst nachprüfen. Diese Erstattung hast du in der Erklärung für 2017 nicht angegeben.
Gruß
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