... das nur anteilig für 3 Monate bei Berechnung KiSt + SolZ gewährt werden (oder täusche ich mich da??).
Man bekommt den Freibetrag beim Soli und der Kirchensteuer aus Vereinfachungsüberlegungen für das gesamte Jahr, nicht jedoch z. B. den Sonderfreibetrag bei auswärtiger Unterbringung.
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