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Vielen Dank für die Auskunft. Ich hatte es befürchtet.
Hallo, allen, bei denen diese Diskussion ebenfalls Befürchtungen weckt möchte ich gerne Entwarnung geben. Ich habe die EÜR samt Anlageverzeichnis (Anlage AVEÜR) gerade online in Elster gemacht und bin ebenfalls der Meinung, wer hier einen Foreneintrag hinbekommt, für den ist das absolut machbar. Die oben von Charlie24 genannten Infos sind dabei sehr hilfreich. Und vor allem: In Zukunft könnt Ihr jedes Jahr das Formular aus dem Vorjahr als Vorlage nehmen. Das macht die Sache noch einfacher.
Ab 2017 geht das nicht mehr formlos, du musst das amtliche Formular verwenden und die EÜR elektronisch übermitteln. § 60 Abs. 4 EStDV ist doch eindeutig:
(4) 1Wird der Gewinn nach § 4 Abs. 3 des Gesetzes durch den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermittelt,
ist die Einnahmenüberschussrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln.
Wer in einem Forum schreiben kann, ist auch kein Härtefall! Eine Ausfüllhilfe findest du hier:
Habe den § 60 jetzt durchgelesen. Weiß aber immer noch nicht, geht es wie bislang (formlose Berechnung von mir) oder will das Finanzamt jetzt, da die Steuererklärung jetzt beleglos eingereicht wird, eine formelle EÜR mit dem Programm von Elster!
Habe den § 60 jetzt durchgelesen. Weiß aber immer noch nicht, geht es wie bislang (formlose Berechnung von mir) oder will das Finanzamt jetzt, da die Steuererklärung jetzt beleglos eingereicht wird, eine formelle EÜR mit dem Programm von Elster!
Für meine Photovoltaikanlage habe ich bisher immer eine -formlose- Einnahmeüberschußberechnung erstellt. Muß man seit neuestem die EÜR des Finanzamts (Elster) benutzen oder kann ich weiterhin verfahren wie bisher?
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