AW: Elster Formular Steuerberechnung rechnet falsch, kann das sein?
alles klar
Vielen Dank nochmals für die doch vielen Kommentare und Hilfestellungen.
Somit können wir wohl diesen Beitrag beenden.
Mir bzw. meiner Tochter sind die Fakten nun klar.
Wünsche allen ein frohes und nicht zu nasses Osterfest
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Elster Formular Steuerberechnung rechnet falsch, kann das sein?
Einklappen
X
-
AW: Elster Formular Steuerberechnung rechnet falsch, kann das sein?
Wenn beide Partner eine getrennte Kasse habe und nur Miete und Nahrung quasi damit teilen, ist die junge Frau mit Elterngeld doch wirklich die benachteiligte in jeder Hinsicht.
* Weniger Elterngeld wegen Steuertarif für Single
* Geringeres Jahreseinkommen
* Beruflich gerade nicht förderlich
Außer, dass mir auffällt, dass keine Beiträge zur KV und PV aufgeführt sind, was bei ElsterFormular eigentlich nicht vorkommt, jedenfalls dann nicht, wenn die Lohnsteuerbescheinigung einfach abgetippt wird,
habe ich jetzt noch keinen Zusammenhang zum Thema elektronische Steuererklärung -ELSTER- erkennen können.
Auch das Thema Progressionsvorbehalt ist kein ELSTER-Thema, damit wird nur sichergestellt dass die Besteuerung des steuerpflichtigen Einkommens entsprechend der Leistungsfähigkeit erfolgt.
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Elster Formular Steuerberechnung rechnet falsch, kann das sein?
Zitat von dadadada Beitrag anzeigendas sollte man nun auch wissen:
https://deinelterngeld.de/elterngeld...einerziehende/
"Wohnt ihr mit einer anderen volljährigen Person zusammen, z.B. in einer WG, dann wird zunächst mal angenommen, dass ihr auch eine Haushaltsgemeinschaft bildet, das heißt gemeinsam wirtschaftet. Dann wärt ihr laut Definition nicht alleinstehend. Ihr habt allerdings die Möglichkeit, das zu widerlegen, wenn ihr nicht in einer eheähnlichen Gemeinschaft oder eingetragenen Lebenspartnerschaft zusammenlebt."
Und deshalb klärt sich auch die Frage betreff dem Progressionsvorbehalts nach dem Grundtarif mit den 14,4925% von 9.073€ zu versteuerndem Arbeitslohn.
Wenn beide Partner eine getrennte Kasse habe und nur Miete und Nahrung quasi damit teilen, ist die junge Frau mit Elterngeld doch wirklich die benachteiligte in jeder Hinsicht.
* Weniger Elterngeld wegen Steuertarif für Single
* Geringeres Jahreseinkommen
* Beruflich gerade nicht förderlich
und was hat dies mit dem Progressionsvorbehalt bei Elterngeld zu tun?
Gruß FIGUL
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Elster Formular Steuerberechnung rechnet falsch, kann das sein?
das sollte man nun auch wissen:
https://deinelterngeld.de/elterngeld...einerziehende/
"Wohnt ihr mit einer anderen volljährigen Person zusammen, z.B. in einer WG, dann wird zunächst mal angenommen, dass ihr auch eine Haushaltsgemeinschaft bildet, das heißt gemeinsam wirtschaftet. Dann wärt ihr laut Definition nicht alleinstehend. Ihr habt allerdings die Möglichkeit, das zu widerlegen, wenn ihr nicht in einer eheähnlichen Gemeinschaft oder eingetragenen Lebenspartnerschaft zusammenlebt."
Und deshalb klärt sich auch die Frage betreff dem Progressionsvorbehalts nach dem Grundtarif mit den 14,4925% von 9.073€ zu versteuerndem Arbeitslohn.
Wenn beide Partner eine getrennte Kasse habe und nur Miete und Nahrung quasi damit teilen, ist die junge Frau mit Elterngeld doch wirklich die benachteiligte in jeder Hinsicht.
* Weniger Elterngeld wegen Steuertarif für Single
* Geringeres Jahreseinkommen
* Beruflich gerade nicht förderlich
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Elster Formular Steuerberechnung rechnet falsch, kann das sein?
Dieser erste Teil von "aufatmen" bis "Thema" ist aus dem Zusammenhang gerissen und i.ü. falsch. Das ergibt sich schon aus dem vierten -richtigen- Satz zur Steuererklärungsabgabepflicht: Die Einkommensteuererklärung ist in genau festgelegten Fällen nach § 46 EStG abzugeben, bei denen die Systematik des Einkommensteuerrechts dazu führt, dass der Lohnsteuerabzug ggf. nicht ausreicht und es zu einer Nachzahlung kommen KÖNNTE, aber nicht immer muss. Eine der Fälle ist, wenn steuerfreie Progressionsvorbehaltseinkünfte von mehr als 410 € vorliegen wie z.B. Elterngeld oder Arbeitslosengeld. Die sind zwar steuerfrei, erhöhen aber den Steuersatz. Wenn jetzt, wie im dritten Satz des Zitats suggeriert wird, der Progressionsvorbehalt kein Thema wäre, wieso gibt es dann eine Steuererklärungsabgabepflicht in diesen Fällen ?
Richtig ist natürlich, dass Jemand der das ganze Jahr über ausschließlich Elterngeld bezieht und sonst keine Einkünfte hat, keine Steuern zahlt, selbst wenn er utopische 100.000 € Lohnersatzleistungen hätte.
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Elsterformular - Steuerberechnung_was könnte hier falsch gelaufen sein?
Zitat von dadadada Beitrag anzeigenHallo Figul, gilt diese Aussage nicht mehr?
"Aufatmen können auch nicht verheiratete Paare und Alleinerzieher. Sie müssen das erhaltene Elterngeld nicht versteuern. Für sie ist der Progressionsvorbehalt kein Thema. „Trotzdem müssen Eltern, deren Elterngeld 410 Euro im Jahr übersteigt, eine Einkommensteuererklärung machen“, erklärt Kauth."
wer ist Kauth?
Schau dir doch mal die Berechnung der Steuer an
Gruß FIGUL
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Elsterformular - Steuerberechnung_was könnte hier falsch gelaufen sein?
Zitat von FIGUL Beitrag anzeigenHallo,
du musst auch noch die Progression für die Elternzeit berücksichtigen
Gruß FIGUL
"Aufatmen können auch nicht verheiratete Paare und Alleinerzieher. Sie müssen das erhaltene Elterngeld nicht versteuern. Für sie ist der Progressionsvorbehalt kein Thema. „Trotzdem müssen Eltern, deren Elterngeld 410 Euro im Jahr übersteigt, eine Einkommensteuererklärung machen“, erklärt Kauth."
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Elsterformular - Steuerberechnung_was könnte hier falsch gelaufen sein?
Zitat von dadadada Beitrag anzeigenLedig +1 Kind + 2017 in Elternzeit
Hallo zusammen,
hatte anfänglich meine Frage im falschen Forum _MeinElster_ gestellt und nun meine Frage hier nochmals richtigerweise rein gestellt.
Bruttoarbeitslohn 10.073€
Arbeitnehmer -Pauschbetrag -1.000€
Einkünfte 9.073€
zu versteuern 9.073€
festzusetzende Einkommenssteuer 1.308€
Soli 67,40€
Ihre Einkommensbelastung beträgt 14,48%
Bei einem Grundfreibetrag von 8.820€ kann doch diese Berechnung so nicht stimmen.
Nehme ich die Daten aus einer Steuertabelle, so ergeben sich bei 9.073€ zu versteuertemm Einkommen eine Steuerlast von 36€ und 2,88€ Soli
Rechnet das Programm falsch oder was könnte im Elsterformularprogramm falsch oder garnicht eingetragen sein.
Frage: Kann das Elsterprogramm bei Elternzeit bzw. bei so geringem Einkommen keine richtige unverbindliche Steuerberechnung durchführen?
du musst auch noch die Progression für die Elternzeit berücksichtigen
Gruß FIGUL
Einen Kommentar schreiben:
-
Elsterformular - Steuerberechnung_was könnte hier falsch gelaufen sein?
Ledig +1 Kind + 2017 in Elternzeit
Hallo zusammen,
hatte anfänglich meine Frage im falschen Forum _MeinElster_ gestellt und nun meine Frage hier nochmals richtigerweise rein gestellt.
Bruttoarbeitslohn 10.073€
Arbeitnehmer -Pauschbetrag -1.000€
Einkünfte 9.073€
zu versteuern 9.073€
festzusetzende Einkommenssteuer 1.308€
Soli 67,40€
Ihre Einkommensbelastung beträgt 14,48%
Bei einem Grundfreibetrag von 8.820€ kann doch diese Berechnung so nicht stimmen.
Nehme ich die Daten aus einer Steuertabelle, so ergeben sich bei 9.073€ zu versteuertemm Einkommen eine Steuerlast von 36€ und 2,88€ Soli
Rechnet das Programm falsch oder was könnte im Elsterformularprogramm falsch oder garnicht eingetragen sein.
Frage: Kann das Elsterprogramm bei Elternzeit bzw. bei so geringem Einkommen keine richtige unverbindliche Steuerberechnung durchführen?
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Elster Formular Steuerberechnung rechnet falsch, kann das sein?
Liebe Leute, kann auf eure Fragen und Ratschläge momentan nicht antworten. Muss da meine Tochter (betroffene ) zuerst nochmals kontaktieren.
Bis später
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Elster Formular Steuerberechnung rechnet falsch, kann das sein?
Hallo dadadada,
wo sind deine Vorsorgeaufwendungen aus der Lohnsteuerbescheinigung -> trage die mal ein in die entsprechende Anlage !
Tschüß
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Elster Formular Steuerberechnung rechnet falsch, kann das sein?
Du darfst gerne die P.S.-Frage von holzgoe beantworten. Denn wer behauptet mit Elsterformular unterwegs zu sein, dann aber nicht das Elsterformular-Unterforum verwendet, sondern das einer ganz anderen Anwendung (Mein Elster), dem kann man ggf. die frage nicht richtig beantworten ...
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Elster Formular Steuerberechnung rechnet falsch, kann das sein?
Vielen Dank für eure Beiträge.
Wenn ich die Einkommensreuertabelle 2017 - Grundtabelle zur Hand nehem, dann steht dort
zvE 9.073€ Est 36€ SolZu 0,00€ KiSt 8% 2,88€
In 2017 hatte man doch einen Grundfreibetrag von 8.820€
Nehme ich nun die Differenz 9.073€ minus 8.820€ = 253€, so ist doch nur dieser Betrag zu versteuern.
Wie sollen da 1.300 Steuerbelastung zustande kommen?
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Elster Formular Steuerberechnung rechnet falsch, kann das sein?
Zitat von dadadada Beitrag anzeigenLedig +1 Kind + 2017 in Elternzeit
Bruttoarbeitslohn 10.073
Arbeitnehmer -Pauschbetrag -1.000
Einkünfte 9.073€
zu versteuern 9.073€
festzusetzende Einkommenssteuer 1.308€
Soli 67,40€
Ihre Einkommensbelastung beträgt 14,48%
Frage: Kann das Elsterprogramm bei Elternzeit bzw. bei so geringem Einkommen keine richtige unverbindliche Steuerberechnung durchführen?
das Programm errechnet immer das was eingegeben wird. Bei dir sieht es so aus, dass du keine Anlage Vorsorgeaufwand hinzugefügt hast und die gezahlten Beiträge zur KV und PV nicht berücksichtigt werden logischerweise.
Tschüß
P.S. Arbeitest du nun mit der Software Elsterformular oder bist du wirklich in MeinElster unterwegs wo du postest ?
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Elster Formular Steuerberechnung rechnet falsch, kann das sein?
Also bis zum zu versteuernden Einkommen müsste mindestens noch der Sonderausgaben-Pauschbetrag bzw. auch Versicherungen etc. abgezogen werden.
Wenn ich jetzt nur den Sonderausgaben-Pauschbetrag noch hinzurechne finde ich keinen Fehler in der Berechnung (dann passen auch die Nachkommastellen für den Prozentsatz zur Einkommensteuer).
Wo soll der denn sein?
Einen Kommentar schreiben:
Einen Kommentar schreiben: